Eine absurde Situation, die sich hier auftut: Mit einem Abonnement eines deutschen Mobilfunkanbieters surft und telefoniert man in der Schweiz günstiger, als würde man bei einem eidgenössischen Provider einen Vertrag lösen.
Grund dafür ist die Regulierung der europäischen Union, welche bestimmt, wie hoch die Roaming-Gebühren höchstens sein dürfen. Nach der letzten Reduzierung per 1. Juli 2014 liegen die Kosten momentan bei 19 Cent pro Minute bzw. 5 Cent pro eingegangem Anruf, 6 Cent pro SMS und ein Megabyte im Ausland darf höchstens 20 Cent kosten.
Daraufhin mussten natürlich die Provider in Deutschland ihre Tarife anpassen. Schaut man sich nun um, findet man beispielsweise einen Vertrag bei Vodafone, der unbegrenzt SMS, Telefon und (mit Zusatzoption) Daten bietet für den Preis von monatlich rund 55 Euro. Umgerechnet wären das etwa 66 Schweizer Franken.
Ein in etwa gleichwertiges Abo in der Schweiz findet sich bei Swisscom für mindestens 99 Schweizer Franken (eher 129 SFr.) und damit etwa eineinhalb Mal so teuer. Bei den anderen beiden Anbietern Orange und Sunrise findet sich überhaupt kein Abo mit denselben Spezifikationen. Dazu muss bedacht werden: Beim vorgerechneten Preis von Swisscom ist nur die Nutzung im Inland berechnet, für das Ausland sind je 30 Einheiten inkludiert. Und danach wird es empfindlich teuer.
So einfach ist es aber doch nicht
Natürlich hat das ganze aber einen Haken. So ist es in allen umliegenden Ländern nötig, einen lokalen Wohnsitz vorweisen zu können. Ansonsten ist es nicht möglich, ein Abonnement bei beispielsweise einem deutschen Provider abzuschliessen. Damit ist es nicht wirklich eine Option, als in der Schweiz wohnhafte Person im Ausland einen Vertrag abzuschliessen.
Grund für die ganze Situation ist, dass die Behandlung ähnlicher Regulierungen wie in der EU in der Schweiz momentan sistiert ist. Wann es bei dieser Diskussion weiter geht, ist momentan nicht voraussehbar.
Derweil wird in der EU munter mit dieser Strategie fortgefahren. Ziel ist, bis Ende 2015 sämtliche Mehrkosten für die Nutzung im Ausland zu kippen.
Quelle: Handelszeitung