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  1. Gedel85 Gast
    Heute Morgen hat der Altmeister persönlich nochmals etwas zum Thema Root und Garantieanspruch auf Google+ gepostet. Wenn Ihr Google+ habt, findet ihr den Post von Chainfire unter diesem Link:

    https://plus.google.com/+Chainfire/posts/LCfF5A9fsTG

    Gemäss Chainfires Aussagen würde Samsung mit der Verweigerung des Garantieanspruchs bei gerooteten Devices sogar gegen geltendes EU-Recht verstossen. Aber warten wir mal ab....

    Für alle Anderen hier eine 1:1-Kopie:

    Bad news everyone! I've been hearing more from people in places associated with Samsung, and it is becoming more likely that this KNOX status is indeed an eFuse. I might talk to some Samsung guys myself this weekend, if there's anything interesting about that, I'll let you know.

    Worse than that, I've also been hearing that service center instructions are indeed that devices with this status tripped will not receive any warranty repairs. (Of course, the action they take may still depend on the service center). Their excuse is that the hardware is damaged by the owner. Seems Samsung is catching up in scumbaggery to HTC, who years ago attributed my HTC Diamond's screen damage (digitizer detached) to the installation of HSPL

    To anyone in the know it is obvious that this doesn't really fly, and the eFuse blowing (is this the hardware damage?) is intentionally done by the bootloader when unsigned software is loaded. One could even argue against the legality of that under EU regulations.

    Anyway, of course there's that EU regulation (1999/44/CE) that is generally interpreted so that rooting/flashing may not break hardware warranty. As I've said again and again, this may be true, and you may be legally entitled to free repairs but this doesn't necessarily mean they'll actually repair your device.

    Warranty needs to be provided by the seller, not by the manufacturer. The shop will usually depend on the manufacturer's warranty, though that's really none of your business or concern - your deal is with the seller. The shop will send you (or your device) to a service center, which may not be OEM operated or owned (but licensed instead) and are furthermore under no obligation whatsoever to repair your device if they don't want to. And if their instructions say to not repair in case X, then they will not, as the OEM will not reimburse them for the parts.

    The shop will just tell you that the OEM says your breakage isn't covered by the warranty, and that will be that. You will have to slap said shop around a bit with EU regulations, and possibly take them to court before they will repair/replace your device. Even if you take them to court, and if you win (I've not seen or heard from such a case winning yet), you'd just be hurting the shop, it has no effect on the OEM, and you've probably spent a lot more time and money than you would've just buying a new device.

    Only the OEM wins in this scenario, which is pretty sad, really.

    Of course, I am not a lawyer, so take all this with a grain of salt.
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  2. 09.10.2013, 12:10
    #2
    Wäre ja nochmal Intressant, was die Free European Software Foundation dazu sagt.

    Gesendet von meinem SM-N9005 mit Tapatalk 4
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  3. 09.10.2013, 12:18
    #3
    Danke ! Leider sagt er hier aber nur was zu den möglichen (oder nicht mehr möglichen) Garantieansprüchen. Notfalls bleibt halt immernoch, die Reparatur zu bezahlen, falls die Garantie verweigert wird. Man muss dann ja das gute Stück nicht gleich entsorgen ...

    Was mir persönlich aber immernoch unklar ist, ist ob der Knox-Counter in irgend einer Form generell Einfluss auf weitere Flashvorgänge oder Backup/Restore-Vorgänge hat (haben kann), so wie sich das hier aktuell darstellt oder zumindest zu vermuten ist. Denn - die formalen Garantieansprüche sind eine Sache, die weitere (uneingeschränkte) Verwendung des Handys trotz Knox-Counter eine andere (und mir persönlich wichtigere) Sache !
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  4. Gedel85 Gast
    Ja, das ist so! Mir drängt sich langsam aber sicher der Verdacht auf, dass beim N3 in Sachen KNOX noch irgendwo was an der Hardware "gedreht" wurde. Eine reine Softwarelösung (wie beim S4) erscheint mir mehr und mehr unwahrscheinlich...
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  5. 09.10.2013, 12:39
    #5
    Na ja Garantie ist eine freie Leistung des Herstellers, da kann Samsung machen was Sie wollen.

    Gewährleistung wäre das zweite und die ist laut Gesetz obligatorisch, die muss man aber beim Händler beantragen. Könnt Euch ja denken welchen Aufwand das mitbringt.

    Gesendet von meinem SM-N9005
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  6. 09.10.2013, 13:31
    #6
    Das beschreibt Chainfire ja, und das die Geschädigten sage ich mal, wenn sie vor Gericht gehen auch recht bekommen sollten. Die Frage ist wie viele das machen, wer hat schon das Geld Monate lang gegen einen Konzern wie Samsung vorzugehen um dann am Ende doch hinten runter zu fallen. Da sind diejenigen mit Rechtsschutz gefragt. Man sollte sich auf keinen Fall abspeisen lassen, auf die EU Richtlinie verweisen und mit Anwalt drohen (wenn die Garantie abgelehnt wird) .

    Die Sache ist ja die, das Samsung die Probleme als Eingenverschulden deklariert, da die Probleme ja wirklich aufgrund des flashens auftreten. Nur passiert das ja wiederum wegen dem ganzen Bootloader, Knox und SELinux sch....., sorry, was Samsung ja nachweislich extra deshalb implementiert hat.
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  7. 09.10.2013, 13:55
    #7
    Problem ist halt dass Rechtsschutz auch nicht wegen solchen Summen vor Gericht zieht, denn da entstehen ja für die auch Kosten.

    Hatte mal meinen Fall irgendwo geschildert, wegen 300 CHF Differenz beim Notebook, und da zahlte mir mein Rechtsschutz die Summe, weil Gericht für Sie nicht in Frage kam.

    Gesendet von meinem SM-N9005
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  8. Gedel85 Gast
    Naja, bei dir haben sie dann ja wenigstens gezahlt. Ich habe mich gerade letztens wieder gefragt, warum ich überhaupt jedes Jahr so viel an Versicherungsprämien berappe... :/ Jedes Mal wenn man die brauchen könnte/würde, zahlen sie nämlich nicht...
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  9. 09.10.2013, 14:16
    #9
    Bis jetzt kann ich nicht klagen, aber brauch es auch sehr sehr selten.

    Was noch da zu kommt ist ja die Umkehr last, nach 6 Monaten. Also da muss der User beweisen können, dass eben durch das Rooten nicht das Teil beschädigt wurde. Was mit einem Gutachten verbunden wäre und dann eben die Klage.

    Hier in der CH würde sich dass mindestens 1 Jahr ziehen.

    Gesendet von meinem SM-N9005
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  10. 09.10.2013, 14:18
    #10
    Das würde in Deutschland nicht anders sein, die Beweislastumkehr gibt's hier auch. Daher war es für mich damals auch unmöglich den Händler in die Verantwortung zu nehmen.

    Gesendet von meinem SM-N9005 mit Tapatalk 4
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  11. 09.10.2013, 15:12
    #11
    Das Gesetz ist glaube gleich, da die Schweiz ab dem 01.01.2013 das EU Gesetz in das OR übernommen hat.

    Ob es 1:1 gleich ist, kann ich leider nicht zu 100% sagen.

    Gesendet von meinem SM-N9005
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  12. 09.10.2013, 15:20
    #12
    Das ist jetzt rein Galaskugel-mäßig:
    ich glaube nicht, dass Knox einen gepanten Eingriff auf die Anzahl der Flash-Vorgänge nimmt,
    zumal es ja Leite gibt, die schon reichlich geflasht haben...

    Ich gehe allerdings von einem Bug in diesem Gesamtzusammenhang aus, der ähnlich verzwickt arbeitet, wie der Brick beim Note1.

    Daher vielleicht auch der problemlose Umtausch:
    http://www.pocketpc.ch/samsung-galax...ml#post1835611
    0
     

  13. Schlussendlich ein System um das ändern der Base zu verhindern, mehr nicht.

    printed, scanned and faxed...
    0
     

  14. 09.10.2013, 16:55
    #14
    Zitat Zitat von kajos Beitrag anzeigen
    Ich gehe allerdings von einem Bug in diesem Gesamtzusammenhang aus, der ähnlich verzwickt arbeitet, wie der Brick beim Note1.

    Daher vielleicht auch der problemlose Umtausch:
    http://www.pocketpc.ch/samsung-galax...ml#post1835611
    Genau das denke ich auch, hab das heute schon mal im S4 Bereich geschrieben, meiner Meinung nach hat Samsung da mit dem neuen Bootloader, Knox und SELinux ein Monster los gelassen, wo sie wahrscheinlich selber gar nicht wissen was es anrichtet.
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