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Basileus Gast
Wie siehts denn aus, wenn ich das Nexus One in den USA kaufen lasse und es mir mitgebracht wird (die Adresse wäre eine normale Wohnadresse in den USA, nicht so eine Weiterleitungsadresse)
Im Moment müsste ich mich an HTC USA wenden. Was ist aber wenn das Nexus in der Schweiz erscheint? Muss ich dann immernoch über den USA Support gehen oder könnte ich dann über den Schweizer Support? Ist natürlich schwierig zu sagen, aber vielleicht hat ja jemand mehr Infos dazu...
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Ehrenmitglied
- 02.02.2010, 13:31
- #22
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- 02.02.2010, 14:24
- #23
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dawiz Gast
gemäss HTC Schweiz ist das nicht der Fall. Man braucht hier im Forum auch gar nicht zu mutmassen und zu rätseln - ein Anruf an HTC Schweiz genügt und die Sachlage ist klar: "wir haben keine Ersatzteile für das Nexus One. Es hat keine Internationale Garantie und wird nur dort repariert, wo es gekauft wurde".
dawiz
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Basileus Gast
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dawiz Gast
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Ehrenmitglied
- 03.02.2010, 07:37
- #27
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Fühle mich heimisch
- 03.02.2010, 08:00
- #28
Hallo Leute,
Rechtlich ist es so das die Herstellergarantie 1 Jahr dauert.
Diese Garantie kann nicht verfallen nur weil das Gerät in einem anderen Land gekauft worden ist. HTC muss sich darum kümmern.
Grüsse
Aspi
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Fühle mich heimisch
- 04.02.2010, 12:56
- #29
Das Problem stellt sich ja automatisch, wenn man das Gerät in den USA bestellt und ich gehe davon aus, die meisten die eines haben stammen zurzeit aus den USA. Wenn ich bei unseren Lieferanten nachschaue, dann scheinen die noch kein Gerät ausgeliefert zu haben und der "Expected arrival Date" schiebt sich jeden tag um einen tag nach vorne.
Irgendwo habe ich gelesen, dass auf die Geräte "international Warranty" gegeben wird. Das sollte in der globalisierten Welt ja auch so sein. Somit gehe ich einfach davon aus, dass über HTC Schweiz (oder das Service Center in Thun) das Gerät repariert werden kann. In einen anderen Bericht habe ich gelesen, dass man das gerät nach England senden muss. Was jetzt stimmt weiss ich nicht, aber ich hoffe nicht, dass ich das demnächst beanspruchen muss, denn bis jetzt scheint alles in Ordnung, keine Risse im Gehäuse, kein Staub unter dem Display, kein Problem mit den Softtasten, kein Display das sich selbst "bedient"... was will man mehr. Ausserdem: Garantie und Rooting ist soweiso so eine Sache. Scheinbar ist die damit soweiso erloschen und wenn der Bootloader "entlockt" wurde lässt sich das scheinbar nicht mehr so einfach rückgängig machen, trotz aufspielen von der ur recovery und des ur Images sieht man das dann am "Schlösschen" immer noch. Oder vielleicht gibts ja da inzwischen eine Lösung, aber als ich das letzte mal nach "lock bootloader" ausschau hielt wurde da immer noch hin und her überlegt wie man dies wieder zumachen kann.
Also, no Risk no Fun. Ein gerootetes EU oder CH Handy hat genauso wenig garantie wie ein USA Handy. Wer nicht rooten will, der muss sich diese Frage stellen. 800.- und hier kaufen (sollte es mal verfügbar werden) oder 600.- und die Fühler in die USA strecken oder auf Ricardo und ebay suchen. Das sind vermutlich auch alles Geräte die über die USA kamen.
Es grüsst
Sigma
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dawiz Gast
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- 06.02.2010, 16:22
- #31
Fraglich ist natürlich, ob sich das durch einen Vertrag wegbedingen lässt oder nicht
Bzw. auch, welches Recht zur Anwendung gelangt
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