Unglaublich: HTC Touch HD Reparatur Unglaublich: HTC Touch HD Reparatur - Seite 6
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  1. Zitat Zitat von HarryG Beitrag anzeigen
    Nur mal zur Info eine Antwort von Combase auf meine Anfrage (O2-Branding mit T-Mobile-Vertrag, bei 7mobile.de gekauft):

    "das wir Ihr Gerät zur Reparatur weitergeleitet haben, hat nichts mit dem Insolvenzverfahren zu tun, sondern damit das wir ausschließlich als Logistikunternehmen für 02 tätig sind. Aus diesem Grunde können Sie den Auftrag für die O2 Servicelogistik auch nicht über die Homepage der CS tracken.

    Ihr Gerät befindet sich noch in Reparatur. Weitere Informationen liegen uns noch nicht vor. Wir bitten Sie noch um etwas Geduld. Vielen Dank."
    Kann man das Gerät nicht tracken, oder eher wir dürfen wohl nicht tracken.

    Was ist denn bei Dir kaputt???
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  2. HarryG Gast
    Ich denke, dass nur O2-Geräte in die Track-Datenbank kommen.

    Beim meinem HD war von Anfang an die Sende- und Empfangsleistung unter aller Sau (siehe auch den Thread in Communication).

    Mein Gerät ist seit etwa 3 Wochen bei Combase. Ich warte jetzt noch eine Woche und werde dann auf Wandlung bei 7mobile bestehen. Sollen die mit dem alten Gerät machen, was sie wollen. 4 Wochen ist unzumutbar, zumal der T-Mobile-Vertrag in dieser Zeit nicht genutzt werden kann.


    Harry
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  3. Zitat Zitat von HarryG Beitrag anzeigen
    Mein Gerät ist seit etwa 3 Wochen bei Combase. Ich warte jetzt noch eine Woche und werde dann auf Wandlung bei 7mobile bestehen. Sollen die mit dem alten Gerät machen, was sie wollen. 4 Wochen ist unzumutbar, zumal der T-Mobile-Vertrag in dieser Zeit nicht genutzt werden kann.


    Harry
    hast du es direkt zu combase geschickt oder über den shop, in dem du es gekauft hast?
    so hab ich es gemacht. meins kam jetzt nach 5 wochen combase zurück, und es ist nach wie vor defekt, obwohl sie schreiben, sie hätten es repariert. ich hab meins bei 1amobile gekauft, und die dame am telefon meinte zwecks wandlung, das ginge nicht, weil das gerät gebraucht ist, und sie dann ja kein gebrauchtes weiterverkaufen könne
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  4. Also ich habe meins heute von Combase wieder bekommen.
    Und das positive ist,der Empfang ist wesentlich besser.
    War wohl doch was an der Hardware.Habe aber selbe IMEI Nummer.
    Also kein kompletter Tausch.

    Gedauert hat das ganze nur ca. 1 Woche.
    Ich hoffe,dass es bei den anderen wirklich nur Ausnahmen sind und auch eure Geräte mal wiederbekommt.
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  5. HarryG Gast
    Zitat Zitat von xtremer Beitrag anzeigen
    hast du es direkt zu combase geschickt oder über den shop, in dem du es gekauft hast?
    so hab ich es gemacht. meins kam jetzt nach 5 wochen combase zurück, und es ist nach wie vor defekt, obwohl sie schreiben, sie hätten es repariert. ich hab meins bei 1amobile gekauft, und die dame am telefon meinte zwecks wandlung, das ginge nicht, weil das gerät gebraucht ist, und sie dann ja kein gebrauchtes weiterverkaufen könne

    Ich habe es (wie auf der Seite von 7mobile.de angegeben) direkt an Combase geschickt. Gestern Mittag lag eine Paketbenachrichtigung in der Post. Müsste das Handy sein. Mal schauen, ob und was sich getan hat (Montag.)

    Bezügl. Wandlung gibt es nach deutschem Recht keine Diskussion: Wenn Gerät defekt und Reparatur erfolglos / unzumutbar, dann Wandlung oder Rückerstattung. Ob das Gerät gebraucht ist, spielt keine Rolle. Das muss der Verkäufer (7mobile) mit HTC ausmachen. Ich bezahle eine Ware und darf erwarten, dass die Ware in Ordnung ist.


    Harry
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  6. 05.07.2009, 10:32
    #106
    Zitat Zitat von HarryG Beitrag anzeigen
    Bezügl. Wandlung gibt es nach deutschem Recht keine Diskussion: Wenn Gerät defekt und Reparatur erfolglos / unzumutbar, dann Wandlung oder Rückerstattung. Ob das Gerät gebraucht ist, spielt keine Rolle. Das muss der Verkäufer (7mobile) mit HTC ausmachen. Ich bezahle eine Ware und darf erwarten, dass die Ware in Ordnung ist.
    Kleine Ergänzung:
    Die rechtlichen Begriffe der Wandlung bzw. Rückerstattung gibt es seit der Schuldrechtsreform nichtmehr. Das läuft jetzt alles über den Rücktritt vom Vertrag.
    Erfolglos ist eine Reparatur (Nacherfüllung) aber erst dann, wenn wegen dem (selben) Mangel zwei Reparaturversuche stattgefunden haben.
    Auch besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass der Verkäufer Wertersatz für Abnutzung/Kratzer usw. verlangen kann.
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  7. HarryG Gast
    Zitat Zitat von AlanShore Beitrag anzeigen
    Kleine Ergänzung:
    Die rechtlichen Begriffe der Wandlung bzw. Rückerstattung gibt es seit der Schuldrechtsreform nichtmehr. Das läuft jetzt alles über den Rücktritt vom Vertrag.
    Erfolglos ist eine Reparatur (Nacherfüllung) aber erst dann, wenn wegen dem (selben) Mangel zwei Reparaturversuche stattgefunden haben.
    Auch besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass der Verkäufer Wertersatz für Abnutzung/Kratzer usw. verlangen kann.

    So einfach ist das nicht. Das Recht des Käufers (in Deutschland) ist deutlich gestärkt worden. Die Gerichte folgen im Allgemeinem dieser Linie.

    Dazu ein Auszug aus Wikipedia, welcher die momentane Rechtslage (meiner Meinung nach) sehr treffend beschreibt:

    "Nacherfüllung [Bearbeiten]
    Siehe Hauptartikel: Nacherfüllung

    Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB.

    Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB - die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (in der Rechtssprache: Nachlieferung, also ein Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (in der Rechtssprache: Nachbesserung, beispielsweise eine Reparatur).

    Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadenersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 S. 1 BGB).

    Der Anspruch auf Nacherfüllung kann aber auch ganz ausgeschlossen sein, etwa wenn die Reparatur nicht möglich ist und die Sache auch nicht ausgetauscht werden kann. Dann bleibt dem Käufer nur das Recht auf Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz."



    Gruß

    Harry
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  8. 05.07.2009, 11:58
    #108
    sehe jetzt nicht, dass ich da irgendwas anderes gesagt habe
    insbesondere der zweite satz war direkte antwort auf das hier:
    "Wenn Gerät defekt und Reparatur erfolglos / unzumutbar, dann Wandlung oder Rückerstattung."

    nur ist das meiste eh nur theorie. die lust wegen eines handys vor gericht zu ziehen weil der verkäufer die nachlieferung verweigert dürfte sich bei handys und einem dementsprechend geringen streitwert eher in grenzen halten - und das weiß der verkäufer im zweifel auch. bedeutsamer wird das alles erst beim autokauf oder ähnlichem.
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  9. HarryG Gast
    Ich möchte ja auch nicht mit Dir streiten Dazu ist das Wetter zu schön!

    Wollte eigentlich nur betonen, dass Dinge wie "zweimaliger Reparaturversuch" und "Wertersatz" bei Geräten, die bereits ab Kauf defekt sind, keine Rolle spielen. Wenn ich noch den Wert des Gerätes, die Kosten für den Mobilfunvertrag (der ja nicht genutzt werden kann) und sonstige Kosten (Versand, weiterer Aufwand) zusammenrechne, kommt durchaus ein interessanter Streitwert heraus.

    Der Verkäufer ist innerhalb der ersten 6 Monate eindeutig in der Plicht. Sollte mein Gerät am Montag immer noch defekt sein, werde ich 7mobile genau 1 Woche Zeit geben, mir einen entsprechenden Ersatz zu schicken. Da sie die Geräte zu Hunderten auf Lager haben, ist der Umtausch zumut- und machbar (im Gegensatz zum Auto oder einer speziellen Sache, die nicht problemlos austauschbar ist.)
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  10. Kann ich also davon ausgehen, das wenn mein Gerät nach der Reparatur von Combase immer noch den Schaden aufweißt (Leiser-Taste an der Seite defekt), ich schon vom Kauf zurücktreten kann? Wurde im April 2009 gekauft.
    0
     

  11. HarryG Gast
    Hatte das Gerät den Defekt von Anfang an oder ist der Defekt erst nach einiger Zeit aufgetreten? Gab es eine "unsachgemäße Nutzung" (z. Bsp. durch häufiges Flashen / resetten)? Es stellt sich grundsätzlich immer die Frage des Verschuldens. Insofern kann ich Dir Deine Frage nicht beantworten, da Fakten fehlen. Sollte es sich jedoch eindeutig um einen unverschuldeten Gerätedefekt handeln und dieser nicht behoben werden (was ich mir bei einer kaputten Taste nicht vorstellen kann), würde ich persönlich auf einen Umtausch oder Rücktritt bestehen.

    Ich möchte an dieser Stelle keine Rechtsberatung durchführen, aber mal meine Sicht der Dinge kundtun:

    Ich arbeite bei der Exekutive im Aussendienst in komme daher ständig mit Recht, verschiedenen Rechtsauslegungen und und zahlreichen Mythen rund um das Recht in Kontakt (weniger bürgerliches, dafür mehr Straf- und Owi-Recht.) Jeder Fall ist ein Einzelfall und bedarf aufgrund der anhängigen Faktoren einer Einzelfallentscheidung. Aufgrund verschiedener Faktoren kann auch nicht immer das Recht 1:1 auf jeden Fall angewandt werden. Diebstahl ist nicht gleich Diebstahl, Rotlichtfahrt ist nicht gleich Rotlichtfahrt, etc. Neben den reinen Fakten sind auch immer Dinge wie Vorwerfbarkeit, Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit zu prüfen.

    Was heisst das für uns Handy-Geschädigte?

    Wenn ein Handy bereits beim Kauf defekt ist und somit nicht bestimmungsgemäß genutzt werden kann, bin ich als Kunde der Geschädigte. Da ich mir nichts vorzuwerfen habe, es dem Verkäufer Dank Vorrat zumutbar ist, das Gerät zu tauschen und ein wochenlanger Verzicht für eine Reparatur im konkreten Fall unverhältnismaßig ist, sehe ich mich als Kunde durchaus in einer starken Position. Ein Auto, eine Einbauküche, etc. ist etwas ganz anderes und kann nicht einem Handy gleichgesetzt werden. Das wäre der Vergleich von Äpfeln mit Birnen!!!

    Gruß,

    Harry
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  12. 05.07.2009, 13:38
    #112
    Zitat Zitat von faCulity Beitrag anzeigen
    Kann ich also davon ausgehen, das wenn mein Gerät nach der Reparatur von Combase immer noch den Schaden aufweißt (Leiser-Taste an der Seite defekt), ich schon vom Kauf zurücktreten kann? Wurde im April 2009 gekauft.
    Es kommt eben drauf an

    http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html
    "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt."

    "gilt" -> widerlegbare Vermutung. D.h. du musst Gründe bringen, warum es gerade bei dir anders sein sollte. Aber wenn dann eben wieder vor Gericht, den Verkäufer wird das eher wenig interessieren.
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  13. Zitat Zitat von HarryG Beitrag anzeigen
    Hatte das Gerät den Defekt von Anfang an oder ist der Defekt erst nach einiger Zeit aufgetreten? Gab es eine "unsachgemäße Nutzung" (z. Bsp. durch häufiges Flashen / resetten)? Es stellt sich grundsätzlich immer die Frage des Verschuldens. Insofern kann ich Dir Deine Frage nicht beantworten, da Fakten fehlen. Sollte es sich jedoch eindeutig um einen unverschuldeten Gerätedefekt handeln und dieser nicht behoben werden (was ich mir bei einer kaputten Taste nicht vorstellen kann), würde ich persönlich auf einen Umtausch oder Rücktritt bestehen.

    Ich möchte an dieser Stelle keine Rechtsberatung durchführen, aber mal meine Sicht der Dinge kundtun:

    Ich arbeite bei der Exekutive im Aussendienst in komme daher ständig mit Recht, verschiedenen Rechtsauslegungen und und zahlreichen Mythen rund um das Recht in Kontakt (weniger bürgerliches, dafür mehr Straf- und Owi-Recht.) Jeder Fall ist ein Einzelfall und bedarf aufgrund der anhängigen Faktoren einer Einzelfallentscheidung. Aufgrund verschiedener Faktoren kann auch nicht immer das Recht 1:1 auf jeden Fall angewandt werden. Diebstahl ist nicht gleich Diebstahl, Rotlichtfahrt ist nicht gleich Rotlichtfahrt, etc. Neben den reinen Fakten sind auch immer Dinge wie Vorwerfbarkeit, Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit zu prüfen.

    Was heisst das für uns Handy-Geschädigte?

    Wenn ein Handy bereits beim Kauf defekt ist und somit nicht bestimmungsgemäß genutzt werden kann, bin ich als Kunde der Geschädigte. Da ich mir nichts vorzuwerfen habe, es dem Verkäufer Dank Vorrat zumutbar ist, das Gerät zu tauschen und ein wochenlanger Verzicht für eine Reparatur im konkreten Fall unverhältnismaßig ist, sehe ich mich als Kunde durchaus in einer starken Position. Ein Auto, eine Einbauküche, etc. ist etwas ganz anderes und kann nicht einem Handy gleichgesetzt werden. Das wäre der Vergleich von Äpfeln mit Birnen!!!

    Gruß,

    Harry
    ^

    So so, die ausführende Gewalt im Außendienst, Polizist?

    Der defekt ist wohl durch mich entstanden, zu viel geflasht und somit öfters mal Hard-Reset gemacht, jedoch müssen sie es mir erstmal beweisen, kann ja sein ich höre viel Musik und schalte öfters mal Laut und Leise.

    Naja, danke euch beiden erstmal für die Info, mal schauen was Combase in den nächsten Tagen bzw. wohl eher Wochen dazu sagt.
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  14. HarryG Gast
    So. Touch HD gerade von der Post geholt, laut Begleitschreiben Fehler gefunden, behoben und getestet - und trotzdem noch vorhanden Kein Telefonat möglich, obwohl 3 Striche Netz (Edge) angezeigt werden.

    Liebe Fa. Combase: Wenn Ihr das hier lest - kommt die Insolvenz evtl. begründet?

    Habe jetzt mal 7mobile angeschrieben und den Tausch gegen T-Mobile MDA Touch V (baugleich Touch Pro 2) vorgeschlagen.

    Schau´mer mal

    Grüße,

    Harry
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  15. Arvato hat leider nur die Logistiksparte von CS gekauft.

    Meldungen zufolge ist es derzeit schwierig, für den ComBase-Geschäftsbereich Reparaturservice einen Investor zu finden. Verwalter Hoefer will den Bereich zunächst mit etwa 420 Mitarbeitern fortführen. 130 Beschäftigte wurden indes entlassen. Die Unternehmenstöchter in der Schweiz und der Ukraine sollen weitergeführt werden. Die österreichische Tochtergesellschaft hatte Mitte März Konkursantrag vor dem Handelsgericht Wien gestellt. (Quelle: dpa)
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  16. Unregistriert Gast
    ...damit dürften dann alle Geräte die dort in Reparatur sind verloren sein !
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  17. Oh Mann, was an "fortführen" verstehst Du nicht, oder bist Du nur ein Troll
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  18. Zitat Zitat von HarryG Beitrag anzeigen
    So. Touch HD gerade von der Post geholt, laut Begleitschreiben Fehler gefunden, behoben und getestet - und trotzdem noch vorhanden Kein Telefonat möglich, obwohl 3 Striche Netz (Edge) angezeigt werden.

    Grüße,

    Harry
    jupp ... wie bei mir, außer das ich max auf 2 striche komm ... wie vorher auch
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  19. Unregistriert Gast
    Zitat Zitat von Lucas0511 Beitrag anzeigen
    Oh Mann, was an "fortführen" verstehst Du nicht, oder bist Du nur ein Troll
    Kein Troll,
    aber Du scheinst nicht viel Verständnis von einer Insolvenz zu haben ?

    Keine Unternehmen wird einer insolventen Firma Ersatzteile liefern, da die Bezahlung nicht gesichert ist.
    Schau einfach mal in die Kommentare der Betroffenen hier im Forum, da wirst Du genau das lesen... Ersatzteil nicht verfügbar.

    Deshalb, wenn sich kein Investor findet dürften die Geräte wohl verloren sein.
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  20. Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Kein Troll,
    aber Du scheinst nicht viel Verständnis von einer Insolvenz zu haben ?

    Keine Unternehmen wird einer insolventen Firma Ersatzteile liefern, da die Bezahlung nicht gesichert ist.
    Schau einfach mal in die Kommentare der Betroffenen hier im Forum, da wirst Du genau das lesen... Ersatzteil nicht verfügbar.

    Deshalb, wenn sich kein Investor findet dürften die Geräte wohl verloren sein.
    warum sollen die geräte verloren sein? die werden zurückgeschickt an die leute und gut ist. ich hab meins letzten freitag auch bekommen.
    oder glaubst du etwa, das die jetzt fremde handys behalten und zu geld machen?
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