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Fühle mich heimisch
- 26.04.2013, 14:54
- #1
Hallo zusammen.
Ich bin seit dem 4.6.2012 bei meinem Anbieter, eine Art Subunternehmen der Vodafone.
Laut meinen Vertragsdaten habe ich eine sogenannte "Superflat Internet Allnet".
Das heißt, 2 GB mit Fullspeed, Telefon in alle Netze frei, und Sms frei.
Das ganze für 57,76€.
Einmalige Zuzahlung auf mein Galaxy S3 waren 150€.
Bis jetzt habe ich bis einschließlich Februar auch immer eine Rechnung von knapp 60€ gehabt, und auch immer brav gezahlt.
Jetzt, mit der März-Abrechnung, hat mich fast der Schlag getroffen....
Stehen da doch tatsächlich 103,05€?!?!???!
Ich also gleich zu dem Anbieter, dem das vorgelegt, mit der Bitte um Klärung.
Fast klar, daß da keine Rückmeldung kam.
In der Zeit, wo ich noch die Rechnungen über knapp 60€ hatte, war ein Posten auf der Rechnung, der sich Gutschrift auf Basispreis, und Gutschrift auf Optionsgebühr nannte.
Und eben diese Gutschriften sind jetzt auf einmal nicht mehr da.
Als da also nichts vom Anbieter kam, bin ich heute nochmal da hin.
Jetzt bekam ich die Auskunft, daß sich keiner erklären könne, wie das zustande kam.
Ich würde jetzt "kulanterweise" bis Juni diesen Jahres die Gutschriften weiterhin bekommen, und dann müßte man einen neuen Vertrag ausarbeiten.
Ich wäre ja schließlich 24 Monate gebunden?!
Aber der Mobilfunkanbieter ist doch auch gebunden, oder?
Was kann ich da jetzt machen?
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- 26.04.2013, 15:59
- #2
Such jetzt mal ganz schnell deinen ersten Vertag raus, und les dir das kleingedruckte durch. Meines erachtens bist du wohl in eine Falle getreten das X Monate "kostengünstig" sind und dann einfach der Rabatt gestrichen wird...
Du hast den Vetrag mit den "subunternehmen" geschlossen und nicht mit den mobilfunkanbieter, d.h. er ist fein raus
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Fühle mich heimisch
- 26.04.2013, 16:02
- #3
Der Vertrag an sich ist eigentlich ein Witz....
Da steht nicht mal was kleingedrucktes.....
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- 26.04.2013, 16:11
- #4
Es muss irgendwas drinne stehen (evtl verweis auf xy agbs?) oder hast du alles mdl geregelt? (wäre in deutschland auch recht gültig)
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Fühle mich heimisch
- 26.04.2013, 16:21
- #5
Gerade gegoogelt:
2.2
Die Vertragsbedingungen können nur dann zu Ungunsten des Kunden geändert werden, wenn diese
Änderungen entweder aufgrund rechtlicher Bestimmungen oder behördlicher Regelungen erforderlich sind. In diesen Fällen hat der Kunde kein Widerspruchsrecht.
Ansonsten hab ich nichts schriftliches, außer eben das, was Google hergibt.
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User102958 Gast
Vodafone ableger?
der Vertrag ist eh überteuert. da ist ja Vodafone selbst günstiger
ich bin bei 1&1,da bekommste das gleiche für 40€, wenn ein smartphone mitbestellt wird kostet es 50€ für 24monate ohne Zuzahlung
1&1 allnet flat pro
www.1und1.de
p.s. 1&1 nutzt auch das Vodafone netz
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Fühle mich heimisch
- 27.04.2013, 00:42
- #7
Deshalb ja auch die Frage, ob ich aufgrund der Rabattstreichung nicht schon vorher aus dem Vertrag rauskomme...
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User102958 Gast
wenn sie dir schon anbieten, einen neuen vertrag auszuarbeiten, dann lass dir vorher die Auflösung des alten vertrags bestätigen.
den neuen vertrag widerrufst du dann innerhalb der ersten 14tage oder nimmst ihn am besten erst gar nicht an. da du ja eh wechseln willst.
hört sich auf jeden Fall sehr suspekt an
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Fühle mich heimisch
- 27.04.2013, 09:37
- #9
Hey, das ist ja mal eine gute Idee....
Danke! :thumbup:
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- 28.04.2013, 11:02
- #10
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Fühle mich heimisch
- 28.04.2013, 11:21
- #11
Aber es gab keine mündlichen Vereinbarungen. Zum Glück war meine Frau dabei, die das im Ernstfall bezeugen kann...
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User102958 Gast
-delete
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Bin neu hier
- 28.04.2013, 14:55
- #13
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Fühle mich heimisch
- 28.04.2013, 14:57
- #14
Cool bleiben.... Ich will hier wirklich nicht der Auslöser für irgendwelche Streitigkeiten sein.
Ist ja auch in meinem Fall gerade sowieso egal, da es ja keine mündlichen Absprachen gab.
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Bin neu hier
- 28.04.2013, 15:00
- #15
Das hat nichts mit cool bleiben zu tun, sondern damit, dass das andere lesen und glauben könnten.
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User102958 Gast
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Bin neu hier
- 28.04.2013, 15:13
- #17
Wenn man selber nichts weiß, dann haben alles anderen nur "Google-Wissen".
Um Butter bei die Fische zu geben. Wenn es keine mündlichen Verträge bzw. Absprachen gibt, dann ist z.B. § 126 BGB ja zum Glück überflüssig.
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User102958 Gast
ich will hier keine Diskussion führen, die mehr als 2 Sätze benötigt von daher vergiss was ich geschrieben habe.
mündliche absprachen gibt es, das habe ich nicht bestritten.
ich werde meine Beiträge jetzt editieren und jegliche Kommentare meinerseits zu dem Thema entfernen.
sobald jemand einen laufenden handyvertrag hat, der ausschließlich mündlich getroffen wurde, kann er sich ja hier mal melden.
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- 28.04.2013, 15:26
- #19
Vertrag: Angebot + Annahme (Grundsatz!)
Warum Googlewissen?
Durch ein konkluendens Verhalten ist dieses Gültig
http://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%BCndlicher_Vertrag
BGB 126, 116,145 und 147 sollte langen
Ein Konsumentenvertrag gibt es meiner Meinung nach nur in der Schweiz und es war hier von Deutschland die rede
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User102958 Gast
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