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Bin hier zuhause
- 14.12.2012, 12:31
- #21
Bevor das hier endlose Diskussionen lostritt, erkundige Dich bitte vorher. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und ist an das Kaufdatum gebunden. Einen gesetzlichen Anspruch auf Austausch in der Gewährleistungszeit hat man aber nicht. MS tauscht die Geräte wahrscheinlich deswegen aus, weil eine Reparatur viel zu aufwendig und ggf. zu lange dauern würde.
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem Windows 8 Surface RT aus geschrieben.
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Bin hier zuhause
- 14.12.2012, 12:41
- #22
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Bin hier zuhause
- 14.12.2012, 13:49
- #23
Sorry, aber daran merkt man dass Du nicht lesen kannst. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und Garantie ist eine freiwillige Leistung. Und wenn MS sich dafür entscheidet Dir das kostenlos auszutauschen, ist und bleibt das eine freiwillige Leistung von MS. Wenn es blöd hergeht, schickt MS die defekten Geräte ins Herstellerwerk zur Reparatur zurück und dann könnte es schon Mal vorkommen, dass Du z.B vorher eine Serien-Nr. Mit 16... beginnend hast und dann auf Einmal eines mit 05... bekommst. Dies wäre ein normaler Vorgang und könntest Dich nicht einmal darüber beschweren, weil Dir dein Gerät ja eh kostenlos ausgetauscht wurde.
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem 7 Pro T7576 aus geschrieben.
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Bin hier zuhause
- 14.12.2012, 13:57
- #24
Und was hat das damit zu tun wie lang Gewährleistung / Garantie besteht? Fakt ist, nach einem Austausch verlängert sich die Garantie seitens Microsoft! Ich habe nie etwas anderes behauptet!
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Bin hier zuhause
- 14.12.2012, 20:38
- #25
Das wird mitlerweile schon oft topic, aber ich besuche es Mal zu erläutern.
Die Gewährleistung beginnt mit dem Kauf. Der Verkäufer muss bei defekt nachbessern. Die Garantie ist Herstellerseitig und darf nicht schlechter als die Gewährleistung sein. Der Hersteller bestimmt aber zu welchen Bedingungen und kann diese zu Deinem Nachteil auslegen.
Wenn die Gewährleistung abläuft hast Du keinerlei rechtliche Ansprüche auf Nachbesserung.
Bei der Gewährleistung ist es weiters so, dass ab einen bestimmten Zeitpunkt es zu einer Beweislastumkehr kommt und Du nachweisen musst dass der Fehler schon vorhanden war.
Das sind einfach zwei unterschiedliche paar Schuhe.
Garantie Surface: http://www.microsoft.com/Surface/de-...t-warranty-faq
Gewährleistung allgemein: http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem 7 Pro T7576 aus geschrieben.
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Bin hier zuhause
- 14.12.2012, 20:44
- #26
Achne...
du verstehst nicht was ich sagen will! MS bietet eine längere Garantie als die gesetzliche Gewährleistung! Was juckt mich dann noch die Gewährleistung wenn mir MS schriftlich mitteilt, dass mein Gerät mehr als 2 Jahre Garantie hat!
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Bin hier zuhause
- 14.12.2012, 20:53
- #27
Es ist müßig mit Dir zu diskutieren weil Du nicht verstehen willst, dass selbst wenn eine Garantie ausgesprochen wird, er sich nach einer bestimmten Zeit nicht mehr halten muss. Aber es ist auch egal. Zumindest solltest Du Dir die Unterschiede einfach vor Augen halten wenn Du das nächste Mal bei z.B. Media Markt etwas kaufst.
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem Windows 8 Surface RT aus geschrieben.
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Bin hier zuhause
- 14.12.2012, 21:25
- #28
Das selbige kann man von dir behaupten
Du willst es einfach nicht kapieren dass wenn mir ein Hersteller / Händler BINDEND einen gewissen Zeitraum GARANTIE ausspricht, dieses stets bindend ist! Also verkaufe ich nun nach deinen nicht wissenden Aussagen alles mit 10 Jahren Garantie denn es ist ja nach deinem Wissenstand nicht bindendhahaha... Woher kommst du? ^^
In DE wo ich lebe ist es dieses jedenfalls: Guggst du: http://www.it-rechtsinfo.de/news/ein...r-bindend.html
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- 14.12.2012, 21:53
- #29
Habe gerade ne Email bekommen das meine Bestellung von Microsoft verwendet wurde.Das Packet ist in Holland laut Sendungsstatus.Bin mal gespannt wann es ankommt.😇
Sent from my Lumia 920 using Board Express
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Mich gibt's schon länger
- 15.12.2012, 08:55
- #30
Ich habe gestern Abend auch eine Versandbestätigung von Microsoft erhalten. Seit heute ist mein Surface in Deutschland und soll am Montag zugestellt werden
ich habe es übrigens am Mittwoch Abend gegen 20 Uhr per Kreditkarte bestellt! Ich bin schon sehr gespannt nachdem Lenovo meint die müssen mich verarschen mit den Lieferterminen!
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem Windows Phone 8X by HTC aus geschrieben.
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- 15.12.2012, 11:47
- #31
Lol meins soll auch Montag kommen laut UPS.Es ist aber schon seit heute morgen 7Uhr in Bremen.Schade hätte etwas früher kommen müssen,denn hätte ich es heute bekommen.Ging aber richtig schnell,habe Donnerstag gegen 14Uhr bestellt und mit Paypal bezahlt.
Sent from my Lumia 920 using Board Express
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Bin hier zuhause
- 15.12.2012, 14:16
- #32
Du solltest die Garantiebedingungen von MS lesen bevor Du hier weiter die Leser mit deinem gefährlichen Halbwissen verunsicherst. Dort steht definitiv nur ein Jahr und dabei solltest Du es einfach belassen.
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem 7 Pro T7576 aus geschrieben.
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User39187 Gast
... und das obwohl Microsoft schreibt: Die Hardware- und Servicegarantie beträgt in folgenden Ländern 1 Jahr: Australien, China, Hongkong (Sonderverwaltungszone), Kanada, USA und Vereinigtes Königreich. In bestimmten anderen Regionen (Deutschland, Frankreich) beträgt die Standardgarantie 2 Jahre ab Kaufdatum.
Daraus geht hervor, dass es nicht zwingend 1 Jahr sein muss. Ferner besteht die Möglichkeit durch Microsoft die Garantie freiwillig dem Kunden gegenüber schriftlich zu verlängern.
Sich außerdem hier über Gewährleistung die Köppe einzuschlagen macht hingegen keinen Sinn und hilft ebenfalls keinem Leser.
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem Windows 8 device aus geschrieben.
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Bin hier zuhause
- 17.12.2012, 14:20
- #34
Meine Rede... ansonsten würde auch nicht in der Geräteverwaltung für DE ausdrücklich 2 Jahre GARANTIE (nix Gewährleistung) stehen
Somit bestätigt mir Microsoft dieses, was auch in den Garantiebestimmungen der jeweiligen Länder zu lesen ist, auch wenn MS nur 1 Jahr gesetzlich gewähren müsste.
Köpfe einschlagen? Nö weshalb. Ich schrieb nur dieses, was bzgl. Garantie und Gewährleistung in DE Gesetz ist.
Aufg*** und beschimpfen tut sich hier jemand anders
Er will ja nicht mal akzeptieren dass MS Schreibt: GARANTIE ENDE MÄRZ 2015 dass dieses keine schriftliche Bestätigung ist und rechtsbindend ist*kopfschüttel*
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Bin hier zuhause
- 17.12.2012, 16:28
- #35
Sorry #cappuccino# aber unter "Aufg*** und beschimpfen verstehe ich etwas anderes als Du.
Ich lese nur was im Internet steht:
"Die Standardgarantie für Ihr Surface hat zwei Komponenten:
Befristete Hardwaregarantie: Beinhaltet Service für Hardware und leistungsberechtigte Zubehörteile für 2 Jahre ab dem Kaufdatum. Leistungsberechtigte Zubehörteile sind folgende: das Touch Cover, das Type Cover, das Netzkabel, der VGA-Adapter und der HD-Digital-AV-Adapter.
Technischer Support: Stellt Kunden Hilfe und technische Unterstützung zu vorinstallierter Software während der ersten 90 Tage nach dem Kaufdatum bereit."
Weiters:
"9. Geltendes Recht
Diese Garantie unterliegt ungeachtet des Kollisionsrechts der nationalen Gesetzgebung an Ihrem
Wohnort und wird gemäß dieser ausgelegt."
Wenn Du also in DE lebst, dann gilt genau das für Dich. Da ich in AT lebe lege ich es so aus wie es in AT gehandhabt wird. Wer in CH lebt wird sich genauso damit auseiandersetzten müssen.
Wenn die Standardgarantie nur den Service für die Hardware und leistungsberechtigtes Zubehör beinhaltet, dann nehme ich das wohlwollend zur Kenntnis, dass Ihr in DE dies geniesen könnt.
In AT gibt nach einem Jahr die sogenannte Beweislastumkehr und man muß auch nachweisen dass der Fehler zum zeitpunkt des Kaufdatums bereits bestanden hat.
Mehr habe ich nie behauptet. Meine aber auch, dass das gleich bei Euch in good old Germany gilt.
Fakt ist und das habe ich nicht geschrieben:
"1. Garantiebedingungen
(a) Für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Kaufdatum Ihrer Microsoft Hardware oder Ihres
Zubehörs von einem autorisierten Fachhändler („Garantiezeitraum”) garantiert Ihnen Microsoft,
dass bei einer Verwendung unter normalen Bedingungen keine Fehlfunktionen der Microsoft
Hardware oder des Zubehörs aufgrund von Materialfehlern oder Verarbeitungsfehlern auftreten
werden."
Abschließend die Umlegung auf das geltende Recht mit dem Paragraphen 9. Geltendes Recht.
Ich gehe Mal davon aus, dass Du die ganze Zeit von der Servicegarantie sprichst und sage Mal einfach, ja Du hast 2 Jahre Servicegarantie. Was auch immer MS unter Servicegarantie verstehen mag, denn das ist nirgends genau nachzulesen.
Du kannst gerne nochmals alles drehen wie Du willst.
Die Hardware- und Servicegarantie gilt nur für ein (1) Jahr. Die Standardgarantie ist nichts anderes als eine verlängerte Servicegarantie. Die Hardwaregarantie ist hiervon ausgenommen.
Ich hoffe, dass alles damit gut ist.
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Bin hier zuhause
- 17.12.2012, 16:46
- #36
Du kapierst es einfach nicht... lass es gut sein!
Frag mich echt was es an solchen Informationen zum diskutieren gibt:
Bis zum Ablauf der StandardGARANTIE am Mrz 4, 2015 werden Geräte und das gesamte Zubehör kostenlos getauscht.
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User39187 Gast
carcamoh schrieb u. a.:
Mich wundert nun aber gar nichts mehr, wenn man in Österreich - meine Oma ruhe in Frieden - Garantie und Servicegarantie und Standardgarantie etc. kennt. In Deutschland gilt bei der zweijährigen (gesetzl. vorgeschriebenen) Gewährleistung bis zum Ablauf des sechsten Monats die Beweispflicht des Händlers, dass das Problem bei Warenübergabe nicht vorhanden war, danach muss der Käufer belegen, dass der Fehler bereits mit Erhalt der Ware vorhanden war. Des weiteren kann und darf jede Firma bis zu fünf Jahre Garantie nach ihren eigenen Bedingungen zusätzlich garantieren.
Letztlich kann doch jeder aus diesem internationalen Forum die Leistungen von Microsoft für sich und sein Gerät selbst bei Microsoft nachlesen. Wenn sich hier dann einer über eine Serviceverlängerung durch MS erfreut, muss man das doch nicht ewig ausdiskutieren, zumal es nichts mit den staatlichen Vorgaben zu tun hat.
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem Windows 8 device aus geschrieben.
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Bin hier zuhause
- 17.12.2012, 18:39
- #38
Danke, aber in Österreich kenne ich das so auch nicht. Nur MS schreibt die verschiedenen Begriffe und ich habe lediglich versucht es #cappucino# zu erklären.
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem 7 Pro T7576 aus geschrieben.
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- 20.12.2012, 10:52
- #39
Kann man das Surface 64 gb nur mit dem schwarzen touch cover bestellen?
Hätte gerne 64gb nur mit type cover oder wenigstens das blaue touch cover wenn mans schon dazu kaufen muss..
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- 30.12.2012, 12:09
- #40
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