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Lenny Gast
Ich habe leider von meiner Fa. ein Firmenhandy bekommen, mit dem ich auch privat telefonieren darf. Daher macht es keinen Sinn mehr (kostentechnisch), ein privates Handy zu haben.
Das Dumme ist nur, ich lieeebeeeeeeeeeeeeeeee das Galaxy S !!!
Wie auch immer, ich habe es erst seit einer Woche und könnte es noch an Amazon zurückgeben. Aber ich habe auf die 5er FW geflasht. Könnte Das ein Problem geben bei der Rückgabe? Wird soetwas geprüft?
Ich habe noch versucht die 3er zu finden, aber die Downloads gehen alle nicht mehr
Für Rückmeldung oder Tips wäre ich sehr dankbar
Viele Gruesse
Lenny
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Unregistriert Gast
Nein, das geht nicht. Widerrufsrecht ist erloschen.
Siehe:
Rückgaberecht
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Fühle mich heimisch
- 06.07.2010, 19:43
- #3
easy solution ... firmenhandy wegwerfen und firmenkarte ins Galaxy stecken
(so wie ichs auch mache ..hehe)
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Lenny Gast
Ja
Das kam mir auch in den Sinn. Aber leider erlaubt meine Firma keinen Zugriff von Android phones auf den Exchange Server. Das wird getrackt.
Und das SGS nur so mit sich rumzutragen...fast ohne es zu benutzen, dafür ist es wirklich zu schade..
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- 06.07.2010, 19:52
- #5
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Lenny Gast
Ja schon. Aber die Frage war ja eine Andere (siehe #1)
Und ich gehöre NICHT zu den Leuten, die ein Handy nur deshalb zurückschicken, weil man woanders evtl. 10 Euro sparen kann. Ich habe in den letzten 5 Jahren nur ein Handy zurückgehen lassen, und Das auch nur, weil ein Displayfehler vorlag.
Aber wie gesagt, fast 500€ für ein Telefon auszugeben, was ab jetzt im Grunde nur noch rumliegen wird....
Also wäre schön, wenn jemand tatsächlich einen Tip/Meinung abgeben könnte bzgl. meines durchgeführten FW Upgrades.
Danke
Lenny
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- 06.07.2010, 20:15
- #7
is schon klar!
ich würde einfach sagen: probieren geht über studieren...mehr als dir wieder zurückschicken und du musst Porto dafür zahlen können sie auch nich!
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buzzman Gast
Dann machs wie ich früher (wenn du nur auf kontakte und termine aus bist): entweder mit "google calendar sync" den exchange account syncen oder dir einmal wöchentlich im outlook die .pst datei erstellen und dann zu hause syncen. Ist besser als nichts falls du das handy nicht zurückgeben kannst
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Gehöre zum Inventar
- 06.07.2010, 21:49
- #9
Warum sprichst du nicht mit deinem Boss?
Er könnte dir entgegenkommen.
Bsp:
er bezahlt eine Anteil an dein Gerät (die Hälfte?). Dafür kannst du deine (Geschäfts) mail vernünftig abrufen, bei Bedarf ins Internet etc.
Das könnt doch auch für ihn interessant sein.
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Fühle mich heimisch
- 07.07.2010, 04:34
- #10
Der Tipp und der Link zum Thema Rückgaberecht waren schon sehr gut.
Da Du eine inoffizielle Beta-Firmware mit Odin geflasht hast, ist die Gewährleistung/Garantie erloschen. Ein Rücksenden ist damit nicht möglich.
Das Gerät ist mit dieser Firmware für den Händler praktisch unverkäuflich, da es ohne Gewährleistung und vor allem ohne Garantie ist. Wenn der Händler die Änderung bemerkt, kommt das Gerät wieder zurück. Selbst wenn er es nicht merkt, bekommt der nächste Kunde Dein verflashtes Gerät und hat somit die Konsequenzen Deines Handelns zu tragen.
Davon mal ganz abgesehen, stellt Deine mehr als einwöchige Nutzung des Gerätes mit diversen Flash-Aktionen auch keinen einfachen Funktionstest im Sinne des Gesetzes dar.
Um es ganz klar auszudrücken, Du hast die Option der Rückgabe nicht mehr. Dein Widerrufsrecht ist unwiederbringlich verwirkt.
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Bin hier zuhause
- 07.07.2010, 06:00
- #11
jajaja, evtl theoretisch.
faakt ist aber das sowas keum einer überprüft.
und fakt ist auch das ich ein rückgaberecht von 14 tagen habe, EGAL wieviel ich damit mache etc.
sprich: schick das sgs ein und du bekommst dein geld zurück.
habe noch NIE erlebt das es theater wegen eines "zu langen nutzens" oder sonstigem gegeben hat.
sollte kein problem darstellen.
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- 07.07.2010, 06:11
- #12
Ein Blick zu Amazon erbringt anderes:
Unsere freiwillige Rücknahmegarantie: Sämtliche Produkte aus den Amazon-Shops können Sie innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Ware an Amazon.de zurücksenden, sofern die Ware vollständig ist und sich in ungebrauchtem und unbeschädigtem Zustand befindet.
Bitte beachten Sie bei der Rückgabe von Geräten mit Speichermedien (z.B. MP3-Playern, Digitalkameras, Handys, USB-Sticks, Laptops etc.), dass keine Dateien aufgespielt sein dürfen, wenn Sie die Ware an uns zurücksenden.
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Bin hier zuhause
- 07.07.2010, 06:20
- #13
das thema war doch auch shcon da...mensch kinders...
sgs zurücksetzen (gibts hier mittlerweile auch mit mindestens einem thread) und gut ist, dann ists im "werkzustand" und keine daten sind aufgespielt.
und NEIN, es wird sich niemand die mühe machen und nach ner FW schauen...oder meint ihr jemand hat geschaut mit welcher FW die ausgeliefert werden?!?
und ja, es kann auch sein das eine produktionslinie mit unterschiedlichen fw ausgeliefert wird...(jetzt noch nicht da es neu ist, aber prinzipiell)....und da wir hier auf prinzipien und nicht auf der realität rumreiten....tztztz
einschicken und gut ist, verlieren kannste nix...setzt es nur vorher zurück und dann ists gut....*koppschüttel*
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Bin hier zuhause
- 07.07.2010, 12:13
- #14
nun bin ich kein händler. aber würde ich - und sei es auch nur durch den nächsten kunden oder meinen zulieferer merken, was ich da zurückbekomme.
würde ich JEDEN entstandenen aufwand dieses betrugsversuches in rechnung stellen.
denn wie mehrfach erwähnt das das mit dem 14 tägigen verbraucherschutz des fernabsatzgesetzes nicht mehr viel zu tun. UNGEACHTET des zeitraums.
fakt ist: wenn Du es zurückgeben willst, dann mach Dir zumindest die mühe es wieder in den originalzustand zu versetzen!
p.s. ich verstehe eh nicht, wie man in den ersten 14 tagen wo man auch nur in erwägung zieht, das es gründe des zurücksendens geben könnte, eine inoffizielle(!) firmware drauf spielen kann.
oder sind wir hier bei dem punkt, das es im auslieferungszutsand einfach unzumutbar ist?.
meiner einer jedenfalls wird flashen, wenn das zweite gerät nun 14 tage ohne (pixel)fehler aushaelt.
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Bin hier zuhause
- 07.07.2010, 12:23
- #15
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- 07.07.2010, 12:37
- #16
ja ja..die Moralaposteln...
Die einen hinterziehen Steuern, die andern schicken ihre geflashten Mobiltelefone zurück!
ja ja...die Welt ist schlecht, schlimm und dreckig!
"Wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein"!!!
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Unregistriert Gast
Jep.
"Profilierungssüchtige Paragraphenreiter"
Schwarz-Weiss seher dazu.
Die neue Firmware läuft gut, der Nächste freut sich dann aktuell zu sein ohne eigene Flashorgie.
Ist ja nicht so als ob das Gerät wirklich Schaden bekommen hätte!
Also Schluss mit dem Orgasmus durch Gesetz-Zitierung!
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Bin hier zuhause
- 07.07.2010, 12:53
- #18
was ist das denn für eine einstellung hier?
"andernortens wird gemordet und vergewaltigt, also seid froh, dass ich nur die kleinen gesetze breche" oder welche aussage soll bei dem geneigten leser ankommen?
faktum ist: es ist rechtsbruch
faktum ist: irgendeiner wird den schaden haben
faktum ist: falschparker sind mir egal, wenn sie mich aber zuparken können sie sich warm anziehen
und wer gerne ein gerät mit erloschener garantie als neu vom händler bekommen will um dies womöglich erst nach 7 monaten im schadensfall zu merken, der kann gerne schreien.
aber glauben tue ich ihm das dennoch nicht!
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Unregistriert Gast
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Unregistriert Gast
Japp, das sehe ich genauso! Wenn man sowas macht und ein Handy flasht, dann muss man mit den Konsequenzen leben. Sowas ist einem ja vorher bewusst und wenn nicht
unwissenheit schützt nicht vor strafe....
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