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Unregistriert Gast
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Bin hier zuhause
- 07.07.2010, 13:37
- #22
lol, was spielt ihr euch eigentlich so auf hier?!?
ich würde es genauso einschicken wie der TE...warum auch nicht?!?
herstellungszustand kann man entweder selber herstellen, oder der hersteller/verkäufer.
kein schaden für niemanden...also jammert und heult hier nicht rum, als wenn ihr alle die ach so gesetzestreuen bürger seid...
jammerlappen
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Unregistriert Gast
ich weiß gar nicht, was es da zu diskutieren gibt. man verliert dadurch ansprüche und garantie und basta... is ne einfache entscheidung aber im nachhinein nicht änderbar...
du kaufst dir ja auch kein auto lässt es tiefer legen, gehst wieder zu VW und sagst ne doch nicht... denkste vw würde das zurücknehmen? Klar, vielleicht denkt der verkäufer cool, läuft jetzt besser bzw. sieht cooler aus, aber an die nächste familie mit 2 kindern kann er es so nicht wieder als neuwertig verkaufen, wenn ers doch tut, kriegt er ne klage...
Nur weils hier um ein relativ kleinen wert geht, gilt das gesetz genauso o.O ich weiß echt nicht, was es da zu diskutieren gibt... wer damit nicht leben kann, soll sein handy nicht in dieser weise verändern... aus und fertig
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Unregistriert Gast
Es geht nicht alleine um den Herstellungszustand.
Auf dem Gerät ist eine Beta-Firmware, die offiziell nie freigegeben wurde. Der Händler verweigert damit die gesetzliche Gewährleistung, der Hersteller verweigert die Garantie.
Und solch Typen wie Dir ist es dann auch egal, dass der Nachkäufer, sofern der Händler dies nicht merkt, den schwarzen Peter bekommt.
Was passiert, wenn der Nachkäufer die gesetzliche Gewährleistung oder die Herstellergarantie in Anspruch nehmen muss? Und plötzlich bekommt er zu hören, dass seine Gewährleistung erloschen ist. Er habe eine Beta-Firmware installiert.
Woher wisst Ihr denn, dass die Beta-Firmware eine Verbesserung darstellt? Vielleicht stellen sich größere Bugs der Beta-Firmware erst später heraus. Und der Nachkäufer freut sich.
Das Entscheidende aber ist, dass alleine der Flash-Vorgang - besonders Beta-Firmware -einen solch massiven Eingriff ins Gerät darstellt, der auf jeden Fall das Widerrufsrecht verwirkt.
Da gibt es überhaupt nichts zu diskutieren.
Und es ist schon ein starkes Stück, den anderen Thread-Teilnehmern auch noch ihr normales Sozial- und Gesetzesverhalten in verhöhnender Weise vorzuhalten.
Asozial eben.
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Unregistriert Gast
Hier ist in unserem Fall der Unterschied zu der Standard Situation.
Laut SamsungFirmwares gibt Samsung die Garantie AUCH auf Geräte, die mit ihren veröffentlichten Beta Firmwares bespielt wurden.
Wie der Händler das sieht, könnte fraglich sein. Aber wenn der Hersteller damit kein Problem hat, wird sich auch der Händler nicht querstellen.
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Unregistriert Gast
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Unregistriert Gast
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Bin hier zuhause
- 07.07.2010, 15:56
- #28
da meine vorposter schon was vorweg genommen haben brauche ich da nicht mehr drauf reagieren. denke ich zumindest mal.
und das es da nichts zu diskutieren gibt halte ich für eine verblendete aussage, schließlich diskutierst du ja ebenso hier^^...nur mal am rande
nun zum thema asozial...
das wage ich mal stark zu bezweifeln das ich mich so bezeichnen lassen muss...
wie oben bereits beschrieben würde ich mein gerät so oder so nur dann flashen wenn ich es offiziell kann, ansonsten mein gerät zurückgeben. punkt nummer eins.
punkt nummer zwei, es gibt einfach ein 14-tägiges rückgaberecht. das ist fakt. und fakt ist auch das man das handy im endeffekt nutzen kann sooft und so stark man will, da man es in den ursprünglichen zustand versetzen kann. und sollte man das nicht können, aufgrund mangelnder kenntnisse, dann kanns immer noch der verkäufer/hersteller. wenn es dort nicht mehr machbar wäre sollte man sich nach einem neuen job aussuchen, denn dann hätte man den beruf verfehlt. ende aus.
punkt nummer drei ist einfach der realismus der mir hier bei einigen posts verloren geht. das zurückschicken ist legal. der händler KÖNNTE das verweigern, hat aber da eher schlechte karten, der kunde ist einfach meistens "könig". und ja, das ist ein ausnutzen der deutschen gesetze, warum auch nicht? der bürger wird oft genug vom staat ausgenutzt, da finde ich das nur "legitim", zumal es aufgrund der oben beschriebenen tatsachen keinen schaden bei irgendwem anrichtet!!
und wenn der nächste kunde wirklich ein geflashtes gerät bekommt, na dann kann er es ohne angabe von gründen einsenden, denn anscheinend wurde dies nicht kontrolliert, womit wir zu thread zurückkommen. einschicken machbar. ende aus. kann abgelehnt werden, ist aber höchst unwahrscheinlich...
so what?!?
asozial? dann steh ich gerne dazu....
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Unregistriert Gast
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Unregistriert Gast
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Unregistriert Gast
also ich erwarte, wenn ich ein gerät NEU kaufe, dass es NEU ist. Wenn ich windkriegen würde, dass daran herumgefuscht wurde - d.h. beta software, die nicht vollständig getestet ist - dann wäre aber was los und der Händler für mich nicht mehr seriös!
Du darfst gerät nicht manipulieren, wenn du sie zurückschicken willst... so sind die gesetze... gesetze kann man nicht so biegen wie man sie grade will - auch wenn es "dadurch besser läuft"!
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Unregistriert Gast
Die Allwissenden machen hier drauß unnötig eine Grundsatzdiskussion.
In dem speziellen Fall Samsung Galaxy S würde ich froh sein, wenn ich ein SGS bekomme auf dem die aktuellste Firmware vom Hersteller drauf ist und ich nicht selbst mich darum kümmern muss. Und das gleichgültig ob es eine Beta ist.
Gerade bei Samsung kann man froh sein die neueste FW zu haben weil das Gerät an vielen Ecken verbuggt ist.
Grundsätzlich also nicht immer alles zurückschicken. Im Fall Galaxy S aber OK, unter anderem weil laut Erfahrungen anderer das Gerät besser funktioniert.
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Unregistriert Gast
Ja, mittlerweile ist das eine Grundsatz-Diskussion!
Wir alle zahlen die Zeche für diejenigen mit, die sich Geräte bestellen, damit in vollem Umfang 14 Tage rumspielen, die Teile lustig flashen und anschließend wieder zurück senden.
Genau das sieht das Gesetz eben nicht vor.
Wie ein Vorredner treffend bemerkt hat, kann ich auch kein Auto kaufen, den Motor tunen lassen und das Auto dann mal kurzerhand wieder zurück geben.
Sollte dem Nachkäufer doch auch gefallen, dass das Auto jetzt 100 PS mehr mit einem chickes Chip-Tuning und inoffizieller Firmware für das Steuergerät hat. Läuft doch prima.
Wenn der Motor dann irgendwann verreckt und es um Gewährleistung geht, da schaut dann irgendjemand aber ganz dumm. Nämlich der Nachkäufer.
Der Vergleich soll deutlich machen, dass das einfach nicht geht. Eine Rückgabe ist nur möglich, wenn ein Gerät nicht regulär wie von einem Besitzer in Betrieb genommen wurde. Und es muss dem Lieferzustand entsprechen. Sonst nicht.
Das WOLLEN hier scheinbar einige NICHT ganz verstehen. Die Zeche bezahlen wir alle.
Und dagegen sollten sich die wehren, die es mit Recht, Gesetz und vor allem Anstand doch noch etwas genauer nehmen...
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Unregistriert Gast
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Unregistriert Gast
Ist das Thema nicht 'Rückgabe trotz FW Upgrade'? Wenn doch, dann sind hier höchstens diejenigen fehl am Platz, die tatsächlich der Meinung sind, man könne ein geflashtes Handy nach 14 Tagen bei voller Nutzung einfach zurück geben.
Hier sollte mal ein Admin/Moderator das Thema schließen. Wir sind uns wohl einig, dass hier über Rechtsmissbrauch seitens des Threaderstellers diskutiert wird.
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Bin hier zuhause
- 07.07.2010, 19:01
- #36
das wort welches in dem thread noch ne rolle spielt ist das farbig markierte....
die nutzung ist wurscht->zurücksetzen.
wie auch oben von mir geschrieben ist das flashen mehr oder weniger das problem.
es ist nicht ok, aber behebbar....
wenn nicht vom nutzer, dann vom hersteller und evtl auch vom verkäufer.
also was soll das ganze hier?!?
korinthen kann ich woanders kac***....
man kann ein handy, auch nach dem flash, wieder in den ursprünglichen zustand versetzen...
und mal nebenbei, glaubt ihr wirklich ihr bekommt immer ein neues gerät wenn ihr es z.b. nach t-mobile schickt weil was nicht stimmt?
lol
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Bin neu hier
- 11.07.2011, 14:09
- #37
Hallo liebe Leut.
Ich habe mein Galaxy S auch von Amazon und über Kies ein automatisches Firmwareupdate aufgespielt.
Von Version 2.2.x auf 2.3.3.
Ist in diesem Fall noch eine Rückgabe innerhalb der Frist möglich?
Danke für kurze, klare Antwort.
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- 11.07.2011, 14:59
- #38
da war doch was ...
http://www.pocketpc.ch/android-allge...stalliert.html
Ich denke mal wenn das Update mit Kies "passiert" ist, sollte man es zurückgeben können, denn DAS ist ja vom Hersteller so vorgesehen (ohne registry Hack ... natürlich)
Wenn man "anders" vorgeht, sollte man wenigstens den Anstand haben, und mit Odin eine alte offizielle FW flashen und dann per Kies ein Upgrade machen ... sonnst könnte wirklich jemand den Schaden haben. (Zum Beispiel so eine tolle Meldung wie: "diese Firmware kann nicht aktualisiert werden")
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Gehöre zum Inventar
- 12.07.2011, 11:17
- #39
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