Kurz nachgereicht: Bereits am 9. Mai 2014 fiel vor dem Berliner Landesgericht das Urteil, dass WhatsApp künftig seine AGB sowie die Datenschutzhinweise auch in deutscher Sprache zur Verfügung stellen muss.
Letzte Woche tauchten Meldungen auf, nach denen WhatsApp sich die Rechte an allen versendeten Bildern sichere. Dem ist und war aber nicht so, lediglich zu Statusmeldungen und Profilbildern müssen Rechte abgetreten werden, damit WhatsApp diese anderen Userinnen und Usern zeigen darf. Dennoch besteht das Problem, dass die AGB lediglich in englischer Sprache verfügbar sind und somit nicht für alle verständlich.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte bereits im Juli 2013 deswegen Klage gegen WhatsApp eingereicht. Das Urteil ist nun eindeutig: Neben einem überarbeitetem Impressum auf der Webseite müssen künftig AGB und Datenschutzhinweise auf Deutsch verfügbar gemacht werden. Kommt WhatsApp dem nicht nach, drohen 250.000 Euro Strafe.
Es bleibt wohl nur eine Frage der Zeit, bis andere Länder nachziehen und die Richtlinien und Geschäftsbedingungen auch in ihren jeweiligen Landessprachen fordern. WhatsApp sollte also baldmöglichst ein Übersetzungsteam zusammenstellen.