Ergebnis 1 bis 20 von 54
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- 20.12.2010, 18:40
- #1
Hallo,
habe mir letzten Samstag ein HTC Desire HD bei einem Vodafone Shop für runtergehandelte 479,99€ gekauft.
Er hat gemeint das in diesem Preis keine Rückgabe inbegriffen seie.
Ich habe ihn ausdrücklich vor dem Kauf gefragt ob irgend eine Art von Branding drauf sei.
Er antworte mit "Nein". Okay das Handy ist SImfrei man kann also alle Sim-Karten rein tun.
Ich komm heim. Schalte das Handy ein.....was sehe ich da ein Vodafone Logo.
Nunja erstmal nicht sooo schlimm weil ich dachte das man das Logo so einfach wegkriegen könnte.
Dem ist aber nicht so wie ich sehe . Jedenfalls nicht ohne seine Garantie zu verlieren.
Habe ihn vorhins angerufen und er meinte das dies kein richtiges Branding sei. Er verstehe unter Branding das man nur vodafone Sim Karten damit betreiben kann und nicht löschbare Vodafone apps drauf wären.Er würde mir in den Nächsten Tagen eine Möglichkeit per Email schicken dieses Logo zu entfernen OHNE dabei die Garantie zu verlieren.
Wie ich sehe existiert aber so eine Möglichkeit garnicht.
Okay Programme sind keine drauf aber halt die vodafone Testmusik-Lieder. Die sind ja auch halb so schlimm kann man ja auch löschen(denke ich)
Die Firmware ist neuer als die von HTC . Habe 1.39.161.1 drauf.
Leider bin ich schon verärgert über diesen Kauf gerade weil ich extra vorher gefragt habe.
Wir haben ja ausgemacht es sei in diesem Preis keine Rückgabe drin.
Da er mir aber eine falsche Information gegeben hat müßte dieses Abkommen aber ungeltend sein . Oder sehe ich da etwas falsch?
Und bitte bestätigt mir das es sich tatsächlich um ein Branding handelt da ich diesen Forenbeitrag als Widerruf hinbeilegen möchte.
Und entschuldigt den Fließtext.
Grüße
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- 20.12.2010, 19:03
- #2
Abkommen? Schriftlich? Rückgabe gibts im Direktverkauf sowieso nicht wirklich. Basiert alles auf Kulanz. Nur im Internethandel gibt es das Fernabsatzgesetz das hier so etwas regelt, da du vorher keine Möglichkeit hast das Produkt entsprechend zu begutachten hast du dann 4 Wochen den Artikel (im gleichen Zustand wie gekauft) zurückzugeben. Da du aber im "Laden" eigentlich ein Gerät vorher anschauen und dich über den Zustand/Ausstattung/usw. kundig machen kannst gibts "Rückgabe" nur auf Kulanz. Was anderes wäre es wenn ein Mangel besteht. Aber zu 100% kann ich dir auf meine Aussage keine Garantie geben, bei solchen Geschichten am besten die Beratungsstelle deiner Rechtsschutzversicherung befragen.
Und einen Forenbeitrag kannst du keineswegs als Bestätigung beilegen, denn so etwas ist manipulierbar. Wenn du tatsächlich auf arglistige Täuschung gehen willst mußt du erstmal einen Nachweis über euer "Abkommen" erbringen und dann brauchst du mit Sicherheit ein Gutachten von einem Mobilfunkhändler der dir ein "Branding" schriftlich und verbindlich bestätigt. Aber mit nem Eintrag aus einem Forum kommste keinen Meter weit, allerhöchstens bis zum Papierkorb.
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- 20.12.2010, 19:08
- #3
ja HTC und vodafone würde ebenso angeschrieben auf bestätigung des Brandings zwecks dieser Firmware.
armes Deutschland. sehr Kundenfreundlich...
begutachtet wurde es . es war an. das heißt das startlogo zu sehen war unmöglich. und wer denkt in diesem Moment daran nachdem er den Händler nach dem Branding gefragt hat.
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- 20.12.2010, 19:14
- #4
Tja wenn du es ja "begutachtet" hast, wirste wahrscheinlich sowieso blöd da stehen. Denn du hattest deine Chance es nachzuprüfen. Ich weiss sehr ärgerlich, aber so ist es nun mal. Und mal ehrlich? Gehts dir um das Logo (welches du nur beim Start siehst) und die paar Klingeltöne? Wenn ja: armes Deutschland, hier sind alle immer so kleinkarriert!!!
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- 20.12.2010, 19:21
- #5
nein ums prinzip.
wiederverkaufswert etc.
und ja mich nervt das logo .
htc freie geräte kriegen updates schneller etc. da kommt was zusammen
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- 20.12.2010, 19:29
- #6
Na dann versuch dein Glück und geh in den Laden und sprech den Verkäufer drauf an.
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- 20.12.2010, 21:54
- #7
lol . einfach meine Überschrift abändern......und dann noch so 0/8/15 die garnicht mit dem thema wirklich zusammen passt . bzw auf das wo ich hinaus will .
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Mich gibt's schon länger
- 21.12.2010, 00:05
- #8
Ansonsten würde ich einfach den Weiterverkauf in Betracht ziehen...
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- 21.12.2010, 14:28
- #9
Laut §434 Absatz 1 vom BGB hat die gekaufte Sache einen MANGEL, wenn sie eine vereinbarte Beschaffenheit nicht hat.
§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
P.s. Vereinbarungen, egal ob mündlich oder schriftlich, gelten immer. Beweislast liegt aber beim Kläger. Da es sich aber um einen Kaufvertrag handelt, sind Streitigkeiten vor Gericht bis zu einem gewissen Betrag gratis. Anwälte werden nicht gebraucht. Es geht nur darum, ob dir der Richter glaubt oder nicht...dazu brauchste keine Augenzeugen oder so. Deshalb würde ich ihm damit drohen, wenn er dir das Geld nicht zurückgeben will.
Branding heisst ja eigentlich schon eine veränderte ROM. Da haste halt zusätzliche Apps, Bilder/Songs/Videos etc. zusätzlich drauf, anderes Start-Logo. Fragt sich ob man hier wirklich von einem Branding sprechen kann...
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User56337 Gast
Laut Softwarestand ist es wohl als Branding zu werten. Allerdings macht mir der Verkäufer aufgrund seiner Äußerungen keinen seriösen Eindruck. War also ein original VF-Laden? Hin gehen, auf den Tisch hauen und darüber aufklären, dass ungebrandete Geräte ne 405er Software haben.
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- 21.12.2010, 21:37
- #11
Dann ist die Sache ja klar IplaynightI
Achja, Rechtskunde in der Schule bringts toootal!
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Fühle mich heimisch
- 21.12.2010, 21:41
- #12
welches prinzip. du hast gekauft wie gesehen.....für das missverständnis kann doch der verkäufer nix. du hättest genauso das handy anmachen können aber wenn DU nicht daran denkst dann....das wäre das mindeste gewesen sowas zu begutachten. ich finde es schlimm das man bei eigenen fehlern immer die schuld bei anderen sucht. ein handy an und ausmachen erwarte ich von jedem der in einem vodafone shop ein handy zu einem billigeren preis runterhandelt
für ein brandingfreies hättest du auch mehr gezahlt und noch weniger später zurückbekommen
kleinkarriert oder aber du ärgerst dich das du den verkäufer nicht wirklich runtergehandelt hast. es gibt wirklich ohne dich jetzt direkt zu meinen, menschen die dann sowas nicht verkraften können das sie doch nicht ein schnäppchen nach ihren vorstellungen gemacht zu haben.
stimmt aber dafür haste ja auch weniger bezahlt! geiz ist nicht immer geil!
geh in den vf laden persönlich und bitte freundlichst um kulanz gegen umtausch. ja oder halt klage vor dem gericht aber der stress der dadurch entsteht muss du dann hinnehmen. manche brauchen das ja für sich. ich würde drauf verzichten für die "nachteile" die du in dem handy"branding" siehst.
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Fühle mich heimisch
- 22.12.2010, 14:45
- #13
Fühlen sich hier etwa Vodafoneshopangestellte auf den Schlips getreten? Wo gibts denn bitte die Phrase "Gekauft wie gesehen" außer auf dem Automobilmarkt?
Wenn ich eine Ware kaufe hat sie a) frei von Rechten Dritter und b) die zugesicherten Eigenschaften zu haben und c) frei von Mängeln zu sein. Sind Mängel vorhanden, muss auf diese hingewiesen werden (offener Mangel, versteckter Mangel).
Wenn ein Angestellter eines Mobilfunkshops mit Wörtern wie "Simlock", "Netlock" und "Branding" nichts anfangen kann, dann läuft da etwas grundlegend falsch. Die Argumentation "Also ich verstehe unter Branding etwas anderes" zieht wohl gar nicht.
Ein Branding ist sicherlich kein Mangel im eigentlichen Sinne. Das DHD weist aber nicht die zugesicherten Eigenschaften auf, nämlich brandingfrei zu sein. Dies ist ja eindeutig an der Firmwareversion zu erkennen. Das DHD /Software wurde von Vodafone geändert.
Ob ich als Käufer für ein brandingfreies Gerät mehr bezahlen müsste, muss ich nicht wissen. Wenn ich meine Freundin losschicke, sie möchte mir bitte ein brandingfreies DHD kaufen, dann weiß sie nicht unbedingt, dass gebrandete Handys billiger sind.
Man muss hier jetzt gar nicht mit Anwälten und Gerichten kommen. Wenn der Mitarbeiter (wissentlich oder unwissentlich) eine falsche Auskunft gegeben hat, kann er seinen Fehler revidieren und das gebrandete DHD wieder zurücknehmen.
Du kannst also vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Nacherfüllung erfolglos war. Du müsstest dem Betreiber also erst einmal die Möglichkeit einräumen, dein DHD zu "reparieren", also eine brandingfreie Software zu installieren. Will er das nicht oder schlägt die Nacherfüllung fehl, kannst du vom KV zurücktreten
Manche mögen jetzt argumentieren, dass das Branding ja nicht sooooo schlimm ist und nur ein unerheblichen Mangel darstellt. Allerdings ist das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft (Brandingfrei) niemals ein unerheblicher Mangel. (§ 323 BGB ff.)
Genug juristisches Kauderwelsch. Geh in den Laden, rede mit ihm und besorg dir ein freies Gerät^^
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- 22.12.2010, 16:35
- #14
Doc_debil, das schweizer Recht is da viel geiler. Kannst sofort Geld zurückverlangen xD
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- 22.12.2010, 16:58
- #15
welches prinzip. du hast gekauft wie gesehen.....für das missverständnis kann doch der verkäufer nix. du hättest genauso das handy anmachen können aber wenn DU nicht daran denkst dann....das wäre das mindeste gewesen sowas zu begutachten. ich finde es schlimm das man bei eigenen fehlern immer die schuld bei anderen sucht. ein handy an und ausmachen erwarte ich von jedem der in einem vodafone shop ein handy zu einem billigeren preis runterhandelt
Wer denkt nach dieser Frage die verneint wurde das Handy trotzdem auszuschalten um zu schauen ? Das würde ich z.b. kleinkariert nennen .
für ein brandingfreies hättest du auch mehr gezahlt und noch weniger später zurückbekommen
menschen die dann sowas nicht verkraften können das sie doch nicht ein schnäppchen nach ihren vorstellungen gemacht zu haben.
stimmt aber dafür haste ja auch weniger bezahlt! geiz ist nicht immer geil!
Ich wäre der Letzte der den Wirtschaftsaufschwung ein Stein in den Weg werfen würde ^^
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Fühle mich heimisch
- 22.12.2010, 17:13
- #16
nun alles diskutieren bringt ja nicht weiter. warst du denn mal persönlich im laden in der zwischenzeit und hast gebeten das handy umzutauschen bzw. den kauf rückgängig zu machen? verstehe mich nicht falsch, ich hab nichts gegen dich. nur ich wollte mit meiner krassen gegenmeinung dir auch aufzeigen wie der verkäufer denken KÖNNTE. ich hoffe ja das du das bekommst was du dir vorstellst.
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- 22.12.2010, 17:47
- #17
nein, ich werde noch so kulanz sein und bis zum 28.ten warten wo er mir eine Mail schicken "wird" mit der Anleitung das Branding zu entfernen. Wenn ich aber sehe das es die gleiche Anleitung ist wie in den Foren beschrieben und dadurch die Garantie flöten geht werde ich losstürmen.
sagt mir bitte wenn es falsch ist noch zu warten. nicht das sich da irgendwas am Recht etc. ändert weil Telefonate können meines Erachtens in so einem Fall nicht als Beweis dienen ?
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User56337 Gast
Ich würde sofort vorstellig werden.
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derhannes1983 Gast
Ein Logo beim anschalten würde ich jetzt nicht direkt als Branding bezeichnen.
Außerdem ist die Ware mittlerweile gebraucht, und da es kein Online-Geschäft war, bei dem du die Ware vorher nicht anschauen konntest, hast du allerhöchstens die Möglichkeit, auf die Kulanz des Verkäufers zu hoffen, aber ich gehe davon aus, dass du da nicht weit kommst, weil sich ein benutztes Gerät nicht mehr wirklich gut verkaufen lässt.
Was war das eigentlich für ein dubioser Kuhhandel den du da abgeschlossen hast? Kein "normaler" Vodafone-Shop macht solche Handel, von wegen 1/5 des Preises bei einem Top-Smartphone nachlassen, nur weil einer kommt und meint, ob sich da was am Preis machen lässt...
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Mich gibt's schon länger
- 22.12.2010, 22:16
- #20
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