Ergebnis 21 bis 40 von 54
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- 22.12.2010, 22:23
- #21
es ist ja auch viel mehr als nur das Logo.
Es ist der Musik Store von vodafone der drauf ist. außerdem ist die Firmware auf dem Handy die von Vodafone. HTC Firmware nr. liegen derzeit bei 1.32.xxx so um den dreh. die von vodafone bei 1.39 was auf ein softwarebranding zurück zu führen ist.
ich werde auf alle fälle morgen in den shop gehen und hier meine Erfahrung posten.
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derhannes1983 Gast
OFF-TOPIC: Welches Grammatikgenie hat sich eigentlich den Thread-Titel ausgedacht?
Fällt mir nur gerade so auf.
Wenn ich schon dabei bin, dass mir was auffällt... Wieso gehe ich in einen Vodafone-Shop und frage dort, ob ein Handy, das da von Vodafone verkauft wird, kein Branding hat?
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- 22.12.2010, 22:51
- #23
wie gesagt. der thread Titel wurde aus unergründlichen Befundnissen von einem Mod geändert . warum auch immer.
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User56337 Gast
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Fühle mich heimisch
- 23.12.2010, 01:04
- #25
Das hat aber nichts damit zu tun, dass er auf Kulanz hoffen muss. Wenn ihm eine Eigenschaft zugesichert wurde (brandingfrei), die das Handy aber nicht besitzt, ist das definitiv ein Mangel. So sieht es auch die Rechtsprechung. Kulanz ist ein freiwilliges Entgegenkommen, hier hat er allerdings sogar RECHTE und muss nicht hoffen
Außerdem müssen sie es auch nicht umtauschen oder zurücknehmen. Es reicht, ihm die Original-HTC-Firmware zu installieren. Damit wäre die Nacherfüllung erfolgreich abgeschlossen. Und die Frage "ob preislich noch was geht" ist heute ja auch üblich
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Fühle mich heimisch
- 23.12.2010, 09:52
- #26
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Fühle mich heimisch
- 23.12.2010, 09:57
- #27
problem ist auch die beweispflicht... hab da auch so meien erfahrungen gemacht
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Fühle mich heimisch
- 23.12.2010, 10:07
- #28
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Fühle mich heimisch
- 23.12.2010, 10:08
- #29
laut bgb ist innerhalb der 6 monate der käufer nicht beweispflichtig bei mängeln einer sache. der verkäufer allerdings innerhalb der 6 monate derjenige der die beweise heranziehen muss das er keine mängel an der sache zu vertreten hat.
Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.
Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.
In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird - die Situation stellt sich demnach für Händler und Käufer nicht wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung zum 1.1.2002.
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- 23.12.2010, 10:14
- #30
ok, das DHD war eingeschalten, somit konntest du den Startbildschirm nicht sehen - ist ein Argument.
Wenn das DHD aber an war, dann hättest du sehr leicht nachschauen können, welche Firmware drauf ist und spätestens dort wäre dir aufgefallen, dass uU doch ein branding vorliegt - egal was der Mitarbeiter sagt.
DENN es ist eine Definitionssache, die wohl erst ausdiskutiert werden muss, was Branding denn nun wirklich ist.
Das Argument, dass gebrandete Geräte zB unpdates später bekommen, müsste für das DHD erst bewiesen werden!
Abgesehen davon und das ist es, was mich am meisten verblüfft:
Was erwartest du dir eigentlich, wenn du in einen Vodafone Shop gehst??? rein von der Logik her?
Wenn du mir jetzt wirklich ernsthaft weismachen willst, dass du fix davon ausgehst, dass du im Shop eines Netzbetreibers ein ungebrandetes Mobile bekommst....dann weiss ich wirklich nicht, was ich dazu sagen soll.
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- 23.12.2010, 11:16
- #31
Hier geht es aber nicht um die Beweisführung eines Fehlers (der ja eindeutig da wäre), sondern darum das der Kunde beweisen muss, was der Käufer gesagt hat und es damit erst der Fehler wird. Das wird schwieriger und würde Aussage gegen Aussage stellen. Da der Kunde nichts schriftliches hat, würde ich hier eher den Sieger auf Seiten des Händlers sehen..
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Fühle mich heimisch
- 23.12.2010, 11:29
- #32
ich hab nur das
aufgegriffen und jetzt meint ein anderer
Hier geht es aber nicht um die Beweisführung eines Fehlers (der ja eindeutig da wäre), sondern darum das der Kunde beweisen muss, was der Käufer gesagt hat und es damit erst der Fehler wird.
ich glaube auch nicht das es ein mangel ist denn wer in einem vf shop geht darf nicht erwarten das er ein brandingfreies handy erhält zudem es noch an war und der käufer das augenscheinlich in begutachtung nahm. ich denke es wird wie mein vorredner schon festgestellt hat um die einzelnen aussagen dazu hianuslaufen. hier hat der verkäufer meiner meinung die besseren karten falls der käufer keine zeugen dabei hatte.
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- 23.12.2010, 12:53
- #33
Es ist ein Mangel! Hier gehts nicht um Kulanz...
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- 23.12.2010, 13:02
- #34
also ich denke nicht, dass mit der "Mangel" Argumentation weit kommen wird, denn
- der Käufer hatte die Möglichkeit das Gerät im Shop anzusehen und zu testen UND hat das auch gemacht und dabei keinen Mangel festgestellt
- es scheint einen Auffassungsunterschied bzgl. des Begriffs "branding" zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geben - da sind wir wieder dort, dass der Begriff "branding" genau definiert werden muss und sich dann daraus ergibt, ob es sich um einen Mangel handelt, oder nicht
- auch die Tatsache, dass das Gerät im Shop eines/des Netzwerkbetreibers gekauft wurde und dem Käufer dieser Umstand bewusst war (er wurde dahingehend ja nicht getäuscht), wird in die Argumentation gehen, dass sich der Käufer darüber bewusst sein hätte müssen, dass er nicht zwingend ein brandingfreies Geräte kaufen wird können - da geht's auch ein bissl um die Mündigkeit der Käuferschicht (und Gott sei Dank wird das bei uns auch noch berücksichtig und es gibt keine "Zustände" wie zB in den USA, wo man auf einen Becher mit Kaffee "vorsicht heiss, Verbrennungsgefahr" draufschreiben muss)
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User56337 Gast
Man sollte nicht den Fehler machen, dass alle Leute, die sich ein Telefon oder sonstiges technisches oder nichttechnisches Gedöns kaufen auch wissen, welche Softwarestände zu welchem Netzbetreiber gehören. Außerdem ist es nicht selbstverständlich, dass jeder NB-Shop ausschließlich NB-Ware verkauft. Hat auch nichts mit "Mündigkeit" oder "Blauäugigkeit" zu tun. Hier geht es (völlig unabhängig vom Preis) darum, dass der Verkäufer wissentlich oder unwissentlich Stuss erzählt hat und dadurch die Ware einen Mangel hat. Punkt.
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- 23.12.2010, 14:39
- #36
Threadtitel wurde jetzt korrigiert.
Wieso der Threadtitel möglicherweise geändert wurde?
Steht hier drinnen.
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- 23.12.2010, 18:39
- #37
Micha-Mille:
ich geb dir prinzipiell schon recht, die Verkäufer sind in den seltensten Fällen Heilige und es geht einfach um den Verkauf.
und stimmt, nicht jeder Kunde weiss etwas mit dem Begriff firmware und/oder Branding anzufangen (denen ist dann aber das Branding auch vollkommen egal!!!)
IplaynightI scheint aber über die Firmwareversionen informiert zu sein, und scheint auch zu wissen, was ein brandig ist, denn es wurde dezidiert nach einem brandingfreiem Gerät verlangt und somit zählt das Argument "Blauäugikeit" schon nicht mehr!
Was Netzbetreiber Shops betrifft - klar, du kannst auch brandingfreie Geräte kaufen, aber dann doch zu einem entscheidend anderen Preis, als die netzbetreibergebrandeten Mobiles.
Und das ist nicht erst seit ein paar Tagen so, das ist Standrard seit Jahren - man darf also schon auch annehmen, dass das dem Käufer zumindest geläufig ist...
Ich nehm schon an, dass auf Kulanz in diesem Fall etwas gehen wird - aber irgendwie finde ich es komisch, dass immer die anderen Schuld haben und man nur seltenst die "Schuld" bei sich selbst sucht bzw sich eingesteht, dass man selber etwas falsch gemacht hat...
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- 23.12.2010, 19:15
- #38
Nein ich hatte vor dem Kauf kein Plan von den Firmware Versionen. Wie auch hab mich einfach beraten lassen und er hat mir dieses Handy empfohlen was mich auch sofort ansprach.
Nächster Punkt. Habe heute eine Mail von HTC erhalten auf die Anfrage ob mein Gerät mit der Seriennummer HTOC1R....... vodafone gebrandet ist damit zumindest die Frage geklärt ist ob es sich um ein Branding handelt oder nicht.
Hallo Patrick .... ,
Vielen Dank fuer Ihre Anfrage zu Ihrem HTC Desire HD.
Wir koennen Ihnen bestaetigen, dass das HTC Desire HD mit der Seriennummer HTOC1R....... ueber ein Vodafone Branding verfuegt.
Ob Sie vom Kauf zuruecktreten koennen, kann Ihnen nur ein Rechtsanwalt beantworten. Sie koennten sich auch an die Verbraucherzentrale wenden, um eine rechtliche Beratung zu erhalten.
So nun habe ich ihn die Methode erklärt wie unter: http://blog.redweb.at/2010/12/htc-de...ne-debranding/
beschrieben womit man das Branding entfernen könnte.Da er mir eh eine Anleitung schicken wollte wie das ginge und dies nunmal die einzige Möglichkeit bis jetzt ist.
Und jetzt Augen uff. Er hat mir doch tatsächlich eine Garantie rausgeschrieben "Betreff: Garanti auf Nutzer veränderte Firmware/Software" Jaha richtig gesehen selbst Garantie wurde falsch geschrieben im Eifer des Gefechts.
Leider kommt mir das Dokument aber sehr unseriös vor da zu wenige Details da stehen . Ich glaube aus der Sache würde er rauskommen zwecks fehlender Details.Den Recht viel mehr steht nicht auf dem DINA4 Blatt bis auf seinen Shop Stempel und Unterschrift. Den welcher Händler wäre den so blöd und könnte 500 Flocken aus eigener Tasche zahlen wenn HTC die Reparatur verweigert.
Habe mich soeben beraten lassen über meine Rechtsversicherung. Die haben da so ne Rechtsberatung wo man Anwälte am Telefon hat.
Dieser hat gesagt das es sich um ein Branding handelt. Ich wäre im Recht und hätte gute Chancen einen Prozess gegen ihn zu gewinnen.
Zum Glück hatte ich heute zufälligerweiße einen Kollegen mit im Vodafone Shop dabei gehabt der das ganze mitbekommen hat.
Somit ein Zeugen der Aussagen kann das er meine Frage "Ist irgend eine Art von Brandings drauf" mit Ja beantwortet hat.
Werde mir am Montag ein Schreiben von einem Anwalt holen für ein paar Flocken.
Wenn das nicht zieht wird der Prozess gestartet.
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- 23.12.2010, 19:34
- #39
Ich nehm schon an, dass auf Kulanz in diesem Fall etwas gehen wird - aber irgendwie finde ich es komisch, dass immer die anderen Schuld haben und man nur seltenst die "Schuld" bei sich selbst sucht bzw sich eingesteht, dass man selber etwas falsch gemacht hat...
Wo zum Teufel liegt meine Schuld ? Für was ist den der Verkäufer dann noch gut wenn er mich nicht fachkundig berät?
Ich geh doch auch nicht ins nächste Autogeschäft . Frag ob der Karren mit Diesel läuft und am Ende muss er doch mit Benzin vollgetankt werden?
Vll. krasses Beispiel aber die Grundlage ist die gleiche.
Das die Freien Geräte so "immens" teurer sind als die gebrandeten Geräte war mir nicht geläufig. Da habe ich zumindest dazu gelernt.
Muss aber auch da wieder dazu sagen das ich mit keiner Preisvorstellung in den Laden gegangen bin. Ich weiß nicht was der Grundpreis einen HTC Desire HD ungebrandet ist/war. Also konnte ich in dem Moment auch nicht einschätzen ob ich hier ein Überangebot bekommen habe oder nicht.
Jeder geht davon aus man solle sich doch am besten vorher darüber informieren..... aber wie gesagt. Da wären wir wieder bei dem Thema Verkäufer und seine Tätigkeit.....
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Fühle mich heimisch
- 23.12.2010, 21:13
- #40
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