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- 30.10.2013, 06:29
- #1
Moin,
habe mal ein Anliegen bezüglich rechtlicher Dinge. Gibt es ein Copyright, dass sich auf App-Namen bezieht? Wenn ja, wo kann man nachschlagen, ob er Name, den man vergibt schon vergeben ist? Kennt sich da jemand aus?
Ouh... Vllt. hätte das Eher in die Entwicklungs-Sparte gepasst. Kann das ein Admin verschieben? Danke
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Fühle mich heimisch
- 30.10.2013, 06:33
- #2
Beim Patentamt? An das Copyright sollte man sich halten
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem RM-825_eu_belgium_215 aus geschrieben.
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- 30.10.2013, 06:56
- #3
Ja, so weit bin ich auch ;D
Aber ich dachte, es gäbe vllt ne online API wo man so etwas nachschlagen kann.. Ich kann ja nicht bei jeder App, die ich in den Store setzen will meinen Anwalt fragen?!
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Mich gibt's schon länger
- 30.10.2013, 07:07
- #4
Hallo,
Ich denke mal nicht, dass du beim Patentamt Copyrights findest, da diese gar nicht eingetragen werden müssen um eine Gültigkeit zu erlangen, außer es handelt sich Geschmacksmuster oder Warenzeichen, wie z.B. spezielle Schreibweisen oder Logos usw. Im Grunde genommen hat jeder auf die Benennung, so sie erstmalig und einzigartig ist ein Copyright zu Deutsch Urheberrecht. Da heißt es wahrscheinlich erst einmal suchen und vergleichen, ob du danach mit deiner Benennung Urheberrechte verletzt ist wiederum an deinen Namen gebunden, nennst Du es z.B. MS-..., Mc Do... oder I-... wirst du sicherlich Probleme bekommen.
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem Surface RT aus geschrieben.
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- 30.10.2013, 07:38
- #5
so in etwa, ja. Prinzipiell hilft ein (c) oder tm in europa eigentlich kaum etwas, da das Urheberrecht dir als Namensschöpfenden alle Rechte zugesteht. Dabei musst du natürlich vorher prüfen, ob du welche verletzt, und dazu wird wohl am Besten eine kleine Recherche bei google etc. helfen.
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- 30.10.2013, 08:34
- #6
Beim Deutschen Patent- und Markenamt kannst du verschiedene Datenbanken online durchsuchen.
Zum Beispiel das Markenrecht: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger
Falls du dich aber hundert prozentig absichern willst, solltest du dir wohl rechtlichen Beistand suchen. ^^
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Gehöre zum Inventar
- 30.10.2013, 08:46
- #7
Wie Filmbefreier schon geschrieben hat dürfte das wichtigste wohl sein sich bzgl. des Markenrechts umzusehen. Da gibt es dann auch noch verschiedene Kategorien - sprich: selbst wenn ein Begriff für z.B. Musik geschützt ist darf er evtl. für etwas anderes durchaus noch verwendet werden.
Ansonsten ist wohl die beste Idee in den einschlägigen App Stores zu schauen ob der Name denn schon vergeben ist oder nicht. Da gibt es dann teils auch öffentliche oder nicht-öffentliche APIs mit denen man das Programmatisch machen könnte.
Und natürlich steht dann auch noch die Google-Suche an.
Beim Urheberrecht bin ich mir jetzt ehrlich gesagt nicht sicher inwiefern es da eine Rolle spielt. Ich weiß nämlich nicht ob ein einzelnes Wort im allgemeinen die nötige Schöpfungshöhe erreichen kann (gibt da ja ein paar Vorraussetzungen für das Urheberrecht). Ein Wort wie Superkalifragilistischexpialigorisch (aus Mary Poppins) dürfte das wohl schaffen. Viele Apps haben aber ohnehin eher generische Namen und da ist dann halt das Markenrecht entscheidend (Software das Wort "Explorer" in den Namen zu schreiben führt z.B. sehr schnell zu Post von Microsoft, was viele in den 90ern herausfinden durften).
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- 30.10.2013, 09:33
- #8
das stimmt, diese Schöpfungshöhe. aber du hast halt so Geschichten wie "zu ähnlich wie". also mit WhatsUpp müsstest du nicht im Markteplace auftauchen denke ich.
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Gehöre zum Inventar
- 30.10.2013, 09:51
- #9
Glaube aber auch dass du da eher mit dem Markenrecht Probleme kriegst. WhatsApp ist ja selbst angelehnt an das allgemein gebräuchliche "What's up?" um nachzufragen was sich so tut. Generell ist es aber immer eine gute Idee zu große Ähnlichkeiten zu vermeiden - alleine schon weil man als kleiner Entwickler es nicht unbedingt auf einen Rechtsstreit in der Hinsicht anlegen sollte.
Recht haben und Recht bekommen sind ja bekanntermaßen immer wieder zwei paar Schuhe. Am besten ist jedenfalls sich aus der Schußlinie rauszuhalten und da ist man wohl mit den erwähnten Maßnahmen auf einem guten Weg.
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- 30.10.2013, 10:09
- #10
Der erste Filter ist ja schon mal beim einreichen, da darf man ja keinen vorhanden Namen verwenden. Der 2. Filter wird Microsoft sein welcher wohl auch nochmals den Namen betrachtet und auf mögliche Konflikte schaut. Gepaart mit dem gesunden Menschenverstand und einer vorhergegangenen Google Recherche sollte einem doch ein gewisses Mass an Sicherheit bringen.
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Gehöre zum Inventar
- 30.10.2013, 15:57
- #11
Microsoft macht keine Überprüfung ob man mit dem Namen Rechte anderer verletzen könnte. Das ist über die AGB komplett auf den Entwickler abgewälzt - sieht man auch schön an den vielzähligen YouTube und Facebook-Klonen im Store.
Wenn Microsoft informiert wird über einen Verstoss kriegt der Entwickler halt Post. Nachdem aber in der Store Suche nach Facebook direkt unter der offiziellen App eine mit identem Logo und identem Namen nur von einem anderen Publisher steht wird nicht mal auf idente Namen geprüft.
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