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Fühle mich heimisch
- 02.07.2011, 20:56
- #1
Blitzer.de App ist im Market für Umme zu bekommen. Fand ich auf ios und Android schon super.
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem 7 Mozart T8698 aus geschrieben.
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Mich gibt's schon länger
- 02.07.2011, 22:06
- #2
Gei*o
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Fühle mich heimisch
- 03.07.2011, 00:12
- #3
zwar nicht immer genau, aber die tendenz reicht ja schon
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mack daddy Gast
kennt jemand eventuell auch noch ein app das vor polizeikontrollen warnt?
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Mich gibt's schon länger
- 03.07.2011, 01:04
- #5
Konnte es zwar noch nicht testen :-S aber ist die app wirklih nicht genau ?
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem HD7 T9292 aus geschrieben.
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Fühle mich heimisch
- 03.07.2011, 01:08
- #6
Was heißt genau. Dabei geht's um die mobilen. Den festen kann man schon trauen
die mobilen können halt um mehrere Meter abweichen, mal weiter vorn, mal weiter hinten. Auf dem iPhone funktionierts aber ganz zuverlässig find ich.
Und Polizeikontrollen sollen wohl bei speedcam pro mit dabei sein, Hab ich aber noch nich getestet
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem HD7 T9292 aus geschrieben.
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Fühle mich heimisch
- 03.07.2011, 10:01
- #7
§ 23 Abs. 1b StVO
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__23.html
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- 03.07.2011, 10:09
- #8
Und? Dass das dem Staat nicht gefällt ist doch klar! Sind ja Einnahmequellen.
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem 7 Trophy aus geschrieben.
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Fühle mich heimisch
- 03.07.2011, 11:38
- #9
Nun:
1) 70€ und 4 Punkte (es ist nicht notwendig, dass die App gerade läuft. Die Installation reicht!)
2) Nach den Länderpolizeigesetzen (z.B. in Bayern Art. 25 PAG) wird das Gerät (in diesem Fall, das Handy) dann auch sichergestellt und anschließend vernichtet.
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- 03.07.2011, 11:51
- #10
Der Besitz von Radarwarnern ist in Deutschland nicht verboten, wohl aber der Betrieb. Ich kann es also installieren, nur die Nutzung bleibt mir in D eben offiziell verwehrt.
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem OMNIA7 aus geschrieben.
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- 03.07.2011, 11:59
- #11
Imho ging der Gesetzgeber seinerzeit auf die Radarwarngeräte ein, die aktiv den Bereich vor dem KFZ auf Radarstrahlen kontrollierten. Eine Auflistung stationärer Blitzer könnte ich mir ja genauso gut auch in meinen Strassenatlas reinmalen... Gibt's denn schon Urteile, wo ein nichtaktives Blitzer- POI in einem Navi bzw. ein nicht verwendetes Navi-App in einem eingeschalteten Smartphone angeklagt wurde?
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem OMNIA7 aus geschrieben.
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Fühle mich heimisch
- 03.07.2011, 13:37
- #12
@hkuehne:
Nein, das ist definitiv falsch. In § 23 Abs. 1b StVo heißt es "ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen", es reicht also aus, wenn es (auch ausgeschaltet) im Fahrzeug ist, weil es jederzeit ohne großen Aufwand verwendet werden kann, also betriebsbereit ist. Das geht aus den entsprechenden Gesetzesmaterialien hervor und wird im Prinzip auch von der Kommentarliteratur und Rechtsprechung so übernommen. Nach einem Urteil des BayVGH gilt das sogar dann, wenn das Gerät eine externe Stromversorgung benötigt und der notwendige Adapterstecker nicht im Fahrzeug mitgeführt wird: siehe http://blog.beck.de/2008/08/07/vorsi...ist-rechtmasig
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Fühle mich heimisch
- 04.07.2011, 02:04
- #13
Dazu gibt es aber bisher kein einziges Urteil. Gibt ja auch massig Navis mit Blitzerwarnern..
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Mich gibt's schon länger
- 04.07.2011, 04:57
- #14
...welche im Grunde alle nicht auf der Fahrt benutzt werden dürfen.
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem HD7 T9292 aus geschrieben.
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Bin hier zuhause
- 04.07.2011, 05:53
- #15
darum kann man in allen navis den blitzerwarner ausstellen und bei navigon z.B. auch seperat deinstallieren
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Unregistriert
- 04.07.2011, 06:48
- #16
1.
(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.
und außerdem:
2.Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).was ja heute nicht mehr der fall ist! meistens kann man ja selbst blitzer "melden", wenn man welche sieht und die verwendet man ja in dem handy!
wenn ich einen beifahrer mitnehme, der mir sagt, wann ein blitzer kommt! wird der dann auch beschlagnahmt?
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User61847 Gast
Nicht Verwechseln. Radarwarner und Navi (oder ähnliches) bei denen Blitzerstandorte eingezeichnet, bzw in einer Karte angezeigt werden. Ersteres ist unzulässig.
Wenn man den Text richtig ließt:
(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
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User61847 Gast
Also in dem Urteil geht es explizit um technische Geräte, deren Zweckbestimmung darin liegt, den Verkehrsraum auf Geschwindigkeitsmessanlagen zu überwachen.
Davon lässt sich weder auf ein Navigationsgerät noch ein Smartphone ableiten.
Diese haben auch gar nicht die technischen Möglichkeiten dafür.
Als nächstes, ist die Polizei nicht befugt, Smartphones auf deren Inhalte zu überprüfen, somit auch nicht zu beschlagnahmen.
Und Bitte, hoffentlich kommt jetzt keiner mit „Gefahr in Verzug“ auch das greift nicht….
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Fühle mich heimisch
- 04.07.2011, 09:11
- #19
Richtig. Es gibt bisher keine Berichte darüber, dass die Polizei Navis/Smartphones auf installierte Blitzerstandortsoftware überprüft hätte, geschweige denn über eine Anzeige diesbezüglich. Da somit nicht geklärt wurde, ob die Geräte unter diesen Paragraphen fallen, stellt es (zumindest in D) derzeit noch einen Graubereich in der Gesetzgebung dar, bis es Gerichtsurteile gibt. Das dürfte so schnell wohl nicht passieren und wenn es doch mal jemandenn erwischt wird geraten, einen Anwalt einzuschalten.
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User61847 Gast
Das ist kein Graubereich. Es ist schlicht nicht verboten, eine Datensammlung über Geschwindigkeitsmessanlangen zu erstellen, in Navisoftware oder Maps zu hinterlegen.
Es ging damals explizit um die Geräte, die das Umfeld auf solche Anlagen aktiv überwacht haben und diese mittels Warnsignal signalisierten. (Scanner)
BTW, sind die ohnhin wenig tauglich.
Die Geräte haben auch bei Automatischen Türöffner mit Alarm reagiert.
Ausserdem haben die Geräte gerade auf Land und Bundestrassen sowie Autobahnen gewarnt, wenn es zu Spät war.
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