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- 13.06.2011, 01:59
- #1
Hi liebe Forumgänger,
gestern ist es auf einer Party passiert, ein Freund (1,96m und ziemlich durchtrainiert) war am fallen und hat sich ziemlich fest an mich geklammert, dabei hat er mir meine Brille zerquetscht/zerbrochen... und wie ich später feststellen musste auch das Display von meinem neuen Galaxy S2 zerbrochen... sieht so aus, wie wenn das Gorillaglas ganz ist, aber darunter ist das Display im unteren Drittel mehrfach gebrochen (und in diesem Bereich bleibt es auch das Display schwarz wenn ich anschalte)
Jetzt hab ich verschiedene Fragen...
wie bekomm ich meine Daten gesichert, da das Display teilweise nicht mehr zu bedienen ist und ich schon an der Tastensperre scheitere, da ein Teil im kaputten Displaybereich liegt... würde halt jetzt gerne alle Dateien & Apps sichern
zum anderen, lässt sich das Ganze über die Haftpflichtversicherung meiner Freunde abwickeln? Und wenn ja, wie geb ich den Schaden am besten an, damit die das am Schluss nicht aus irgendwelchen Gründen ablehnen
und fals das nicht klappt, wo finde ich einen entsprechenden Reparaturservice und weis jemand was das in etwa Kostet?
Würde mich freuen wenn ihr mir vielleicht bei einigen Fragen weiterhelfen könnt
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entwickelt Apps
- 13.06.2011, 02:48
- #2
Also was die Versicherung betrifft würde ich das so schildern wie hier.. Er ist umgefallen und hat dir dabei ausversehen dein Handy Kaputt gemacht. Wenn es das gleiche ist wie in der Schweiz wird er noch 100 - 150 (hier Franken) selber zahlen müssen. Den Rest müsste dann seine Haftpflicht berappen. Was jetzt sein kann: wenn er bekanntlichermassen betrunken war, und dass der Grund war wieso das ganze passiert ist, könnte die Versicherung wohl Regress auf deinen Kumpfel nehmen ( sprich sie zahlen dir das Geld aus und verlangen es anschliessend von ihm wieder). Aber da das wohl schwer zu beweisen sein wird, und die Streitsumme auch eher gering ist, denke ich wird das nicht der Fall sein.
Gruss
Nemoc
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- 13.06.2011, 08:03
- #3
Du kannst evtl. Foto's und Musik etc. sichern, wenn Du es an den PC anschliesst.
Für ein Backup der Apps, braucht es ersten Root und zweitens Kenntnisse in der Bedienung der adb über die Windows Konsole.
Dann könnte man ein Systemdump machen. Allerdings ist das schon reife Linuxschule.
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Gehöre zum Inventar
- 13.06.2011, 09:38
- #4
Ist ja mal voll ärgerlich. Aber wenn dein Freund eine Privat Haftpflicht hat sollte das kein Problem sein wenn Ihr das so schildert wie hier beschrieben. Also wie ich das noch so im Hinterkopf habe hat eine Display Rep. beim SGS1 so um die 130€ gekostet, was das jetzt beim S2 kostest weiß ich leider nicht.
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- 13.06.2011, 14:46
- #5
Okay, danke schonmal
Also das Handy ist gerooted und hat die KE7 drauf... aber ansonsten hab ich null Linuxerfahrung ect.
Etwas Alkohol war natürlich im Spiel, wer trinkt auf ner Gartenparty nicht ein paar Bier, aber es war keiner Betrunken, war einfach ein blöder Unfall und das ganze werd ich natürlich auch nicht bei der Versicherung erwähnen. Ich hoff einfach mal das sich das ohne Probleme abwickeln lässt, ein anderer Kumpel der die Party organisiert hat, hat mir auch schon angeboten es über seine Haftpflicht zu probieren.
Gibts da kein Scrippt oder etwas in der Art wo ich einfach ein Komplettbackup ziehen kann? Es ist auch TitaniumBackup installiert & gerootet, allerdings kann ich den Bildschirm ja nicht mehr oder nur bedingt bedienen
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Gehöre zum Inventar
- 13.06.2011, 15:03
- #6
Klar man könnte mit Titanim Backup die Apps + Systemdaten sichern nur wenn du es nicht mehr sehen kannst wird es schlecht sein.
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- 13.06.2011, 15:43
- #7
Zum Installieren eines Kernels brauch man kein Display.
Ich würde den CF Kernel drauf ziehen, und mit diesem im Recoverymenü (alles steuerbar über die Hardwaretasten), ein Nandroid Backup ziehen.
Dieses liegt dann als .img auf der SD Karte in einem Ordner.
Wenn man nun noch eine PC Verbindung hinbekommt, kopiert man diese .img Datei auf den PC.
Dies ist ca. eine 1:1 Kopie des Handys.
Nur würde ich das dann nur partiell wieder auf's neue SGS2 spielen, da glaub der efs Ordner mit gesichert wird und Du Dir dann auf das neue SGS2 die alte IMEI spielst.
Aber diese Sache können wir durchüben, wenn Du das neue hast.
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- 13.06.2011, 15:50
- #8
Mir gehts hauptsächlich um die Apps und Dateien die ich da so drauf habe, Kontakte & Einstellungen werd ich eh per Hand wieder einstellen. Soviel hab ich an dem SGS2 auch noch nicht gemacht, da ichs erst ein paar Tage hatte.
Gibts dazu schon eine Anleitung hier im Forum oder soll ich mich dann melden wenn es soweit ist?
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- 13.06.2011, 17:37
- #9
Eine Anleitung zum Auspacken der IMG? gibts noch nicht. Müsste ich selber recherchieren.
Wenn Du aber das neue hast und dazu einen Kernel der CWM (Clockworkmod) hat, kannst Du es ganz leicht wieder herstellen
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Bin neu hier
- 15.06.2011, 08:36
- #10
[FONT=Arial][FONT=Times New Roman]Mir ist fast dasselbe passiert.[/FONT][/FONT]
[FONT=Arial][FONT=Times New Roman]Folgende Geschichte von mir.[/FONT][/FONT]
[FONT=Arial] [/FONT][FONT=Arial][FONT=Times New Roman]Ich bin Informatiker, unter 30 Jahre jung und habe nach meinem Zivildiensteinsatz in Äthiopien (Januar-März 2011) mir das neuste Android Smartphone vorbestellt bei digitec.ch, nämlich ein Samsung Galaxy S2.
Mein altes Handy habe ich in Äthiopien gelassen, um damit einem afrikanischen Freunden eine Freude zu bereiten. Das neue über 600 CHF teure Gerät habe ich bei digitec.ch mit einer Aboverlängerung gekauft. Nach dem ich den ganzen April und Mai auf mein neues Handy gewartet habe, war es Ende Mai endlich so weit.
Nach 5 Tagen Freude ist mein Schock gross, als im gross angepriesenen sehr starken Gorilla Glas des Displays ein Spalt zu sehen ist. Ich sende es also an den autorisierten Samsung Reparatur Händler, gemäss dem Vorgehen auf der digitec.ch Webpage. Da ich mir den Umgang mit Touchdisplays seit Jahren gewöhnt bin, schliesse ich den Bruch des Displayschutzglases (nicht das Display selbst) nicht auf mein unvorsichtiges Handling zurück, sondern auf einen Fehler des Materials und schreibe dies auch so im Begleitbrief. Alle anderen Geräte mit Touchdisplay in meinem täglichen Leben (Piketthandy und MP3 Player) scheinen die gleichen normalen alltäglichen Belastungen seit Jahren ohne Bruch zu überstehen, die neuste Technologie aber nicht, ich rechne also fest mit Garantieanspruch.
Weit gefehlt. 4 Tage später erreicht mich ein Brief mit einem Kostenvoranschlag von 300.- CHF. Mich triftt der Schlag. Für nur das Displayglas (nicht das Display selbst) zu wechseln 300.- CH ,das ist fast die Hälfte des Neupreises des Gerätes.
Ich rufe den autorisierten Reparaturhändler an und verlange nach einer Erklärung. Die Dame sagt mir, dass bei diesem Modell nicht nur das Glas, sondern auch das Display gewechselt werden muss, da beides untrennbar zusammenhängend verbaut worden ist. Weiter versuche ich auf meine Garantie zu appellieren, erkläre, dass ich mir bewusst bin, dass man das Ding nicht fallen lassen sollte und den Rucksack mit dem wertvollen Inhalt nicht in die Ecke schmeissen soll. Keine Chance, ich bin gezwungen die 300CHF zu bezahlen, auch wenn das Gerät erst 5 Tage alt ist.
[/FONT][/FONT]
[FONT=Arial][FONT=Times New Roman]
[/FONT][/FONT]
[FONT=Arial][FONT=Times New Roman]Ich melde mich auch bei Digitec. Die geben mir eine Samsung Nummer und schlussendlich schreibe ich Samsung Schweiz eine Mail aufgrund der Informationen des Telgesprächs. folgende Antwort erhalte ich (und jetzt kommt das Beste...)
[/FONT][/FONT]
[FONT=Arial]---------------------[/FONT][FONT=Arial]---------------------[/FONT][FONT=Arial]---------------------[/FONT][FONT=Arial]---------------------[/FONT][FONT=Arial]---------------------[/FONT][FONT=Arial]---------------------[/FONT][FONT=Arial]---------------------[/FONT]
[FONT=Arial]
[FONT=Times New Roman][/FONT][/FONT]
[FONT=Arial] Bitte beachten Sie, dass Sie aus technischen Gründen die Antwort-Funktion Ihres E-Mail-Programms nicht nutzen können.
> Bei weiteren Anfragen verwenden Sie bitte den "Contact us" Link am Ende der Nachricht.
>
> Sehr geehrte Hr. XXX,
>
> vielen Dank für Ihre E-Mail, diese beantworten wir Ihnen gerne.
>
> Wir teilen Ihnen mit, dass wir in Ihrem konkreten Fall keine Kulanz gemäß unseren Richtlinien gewähren werden.
>
> Nach Rücksprache mit dem zuständigen autorisierten Servicecenter und unserem technischen Support ist zweifelsfrei nachgewiesen, dass es sich bei dem Defekt um eine durch äußere Einflüsse mechanische Beschädigung handelt.
>
> Samsung Electronics empfiehlt immer bei einem Kauf eines neuen Mobiltelefons immer eine Schutzhülle für Ihr Telefon zu kaufen.
>
> Ebenso empfiehlt Samsung das Gerät nicht in Hosentaschen zu tragen, da dies zu einem Displaybruch führen kann.
>
>
> Die Garantiebedingungen sind auf der Homepage www.samsung.ch hinterlegt. Dort ist klar ersichtlich, welche Defekte am Gerät unter die gesetzliche Herstellergarantie fallen.
>
> Wir bitten um Ihr Verständnis
>
> Ihre Kundennummer lautet: xxxx
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Ihr Samsung Electronics Service Team[/FONT]
[FONT=Arial]---------------------[/FONT][FONT=Arial]---------------------[/FONT][FONT=Arial]---------------------[/FONT][FONT=Arial]---------------------[/FONT][FONT=Arial]---------------------[/FONT][FONT=Arial]---------------------[/FONT][FONT=Arial]---------------------[/FONT]
[FONT=Arial][FONT=Times New Roman]Hat jemand von euch noch ne Idee?
[/FONT][/FONT]
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- 15.06.2011, 08:46
- #11
Idee schon, die hier zu schreiben wäre aber nicht Legal
Also lassen wir es lieber.
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Fühle mich heimisch
- 15.06.2011, 14:31
- #12
Hallo Joshwyss
Der Verkäufer und in Deinem Falle die Digitec, kann die direkten Garantieansprüche des Kunden nicht einfach an dessen Lieferanten oder Hersteller weiter weisen. Du bist Kunde von Digitec und somit ist die Digitec für diesen Garantieanspruch direkt gegenüber Dir verantwortlich. Also, nicht weiter weisen lassen.
Auch in so einem Fall ist es durchaus möglich, dass das Material ab Produktion einen Fehler hat und Du somit das Gerät nicht fallen gelassen hast.
Uebrigens, Du hast das OR hinter Dir und abweichende Bestimmungen von eventuellen AGBs sind nichtig, denn das ist zwingendes Recht.
PS: Sende das Gerät mit eingeschriebenem Paket an die Digitec als Garantiefall und gebe eine Frist zur Behebung von sagen wir mal 14 Kalendertagen. So eine Frist muss sein, sonst siehst Du das Gerät in vielleicht drei Monaten wieder. Vorher muss Dir natürlich Samsung das Ding wieder zustellen.
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Bin neu hier
- 15.06.2011, 22:28
- #13
Danke CRL
Bist du sicher? Was ist Aussage gegen Aussage? Das autorisierte Servicecenter sagt, dass der Bruch durch unsachgemässe Behandlung entstanden ist und ich sage ganz klar, dass ich das Ding ganz normal und sorgfältig behandelt habe und PLÖTZLICH war da ein Spalt.
Ich muss ganz ehrlich sagen, nochmals 14 Tage zu warten (ich warte immer noch darauf, dass das Servicenter es mir zurücksendet und habe nochmals heute angerufen und die Dame hat mir gesagt, dass ich heute per Mail ne Bestätigung erhalte, habe ich aber nicht), für dass dann gar nichts geht...
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entwickelt Apps
- 15.06.2011, 23:24
- #14
also Joshwyss ich habe jetzt gerade das (schweizerische) OR durchforstet. in Artikel 197 steht:
"1 Der Verkäufer haftet dem Käufer sowohl für die zugesicherten Eigenschaften als auch dafür, dass die Sache nicht körperliche oder rechtliche Mängel habe, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauche aufheben oder erheblich mindern.
2 Er haftet auch dann, wenn er die mängel nicht gekannt hat."
Alleine schon deswegen wird Digitec wohl die Garantie übernehmen müssen, da es ein "körperlicher Mangel" sein dürfte. Allerdings sind hier keine Defekte inbegriffen. Aber diese könnte man wohl auf schlechte Hardwarekomponenten zurückführen, etc.
Ab Artikel Artikel 205 sind noch diverse Dinge geregelt was dir mehr oder minder genau zusteht bei der Garantieeinforderung (z.B. Rückgängig machen des Kaufes, da könnte ich dir sonst noch genauer Auskunft geben per PN).
Auf die schnelle das was ich relevantes zu dem Thema gefunden habe, hoffe es hilft dir/euch.
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