Ergebnis 21 bis 40 von 47
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Bin hier zuhause
- 13.10.2016, 12:18
- #21
Das glaube ich nicht.
Im Zweifelsfall wird nämlich nicht Samsung auf der Anklagebank sitzen. Also Samsung muss da gar nichts beweisen. Es wird zuerst einmal der Verursacher herangezogen und das ist erst einmal der Besitzer. Ob der dann später Samsung verklagen kann ist eine ganz andere Sache.
Und dann muss man nachweisen, glaubhaft, das man davon nichts mitbekommen hat. Das ist so gut wie unmöglich.
Ich würde das Risiko nicht eingehen wollen,
Ich wurde einmal wegen eines Auffahrunfalles (bagatellschaden, aber die Gegenseite hat ein Jahr lang Kopfschmerzen und angebliche Arbeitsausfallzeiten notiert damit die Schadenssumme über 20000 Euro kommt und man mich direkt verklagen kann) auf 20000€ und der Aussicht auf lebenslange Rentenzahlungen verklagt.
Das ganze war eine Luftnummer bei der nichts rausgekommen war.
Aber wenn man so ein Schreiben vom Landgericht im Briefkasten hatte weis man wie schnell man Existenzängste bekommen kann.
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem iPhone 6 Plus (10.0.2) aus geschrieben.
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Bin hier zuhause
- 13.10.2016, 12:23
- #22
so oder so jeder muss selber für sich entscheiden was er macht. ich bin nicht in dieser Situation und gut auch wenn ich gerne nach wie vor ein note 7 hätte, aber denke unter diesen schlechten Voraussetzungen siegt die Vernunft.
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- 13.10.2016, 13:03
- #23
Tja, und dann wäre aber noch der ganz reguläre Preisunterschied, den sie ausgleichen müssten (zuzsätztlich zu den 100,- € "Rabatt"). Also vom Note 7 mit 849,- € auf ein S7 edge, das aktuell lt. Samsung-Homepage leider immernoch bei 799,- € liegt, sind das also nochmal (mindestens) 50,- € !
Ist wohl ein schlechter Witz von Samsung
Denn die 100,- € "Rabatt" bringen mir gar nichts ! Wenn ich das S7 edge bei einem freien Händler (bspw. für 569,- €) kaufe, habe ich allein schon 230,- € drin ...
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- 13.10.2016, 13:30
- #24
Das ist leider nicht mehr ihr Problem.
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Fühle mich heimisch
- 13.10.2016, 13:49
- #25
Kundenbindung wäre jetzt ein S7E bzw. Note 4 als Ersatzhandy und nach erscheinen das Note 8 ohne weitere Kosten.
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Bin hier zuhause
- 13.10.2016, 13:52
- #26
note 4 wird lange nicht mehr produziert also wo sollen sie das her nehmen . es bleiben quasi nur s7 oder s7e
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- 13.10.2016, 16:42
- #27
Auf jeden Fall steigt die Nachfrage nach dem S7 edge rapide an...
https://curved.de/news/galaxy-s7-edg...pide-an-420907
Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk
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Bin neu hier
- 13.10.2016, 17:20
- #28
Ich bin auch auf das S7e ausgewichen nachdem ich mein vorbestelltes N7 nicht bekommen habe. Komme vom Note 4 und habe den Umstieg keine Sekunde bereut - bin total begeistert von S7 edge!
Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk
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- 13.10.2016, 18:05
- #29
Sorry mein Gutster, aber da liegst Du nun leider falsch
Du hast mit Deinem ersten Satz völlig korrekt begonnen: "Samsung sitzt nicht auf der Anklagebank" ! Und genau deshalb sind Deine Folgerungen falsch. Nämlich Du (oder ich) sitzen auf der Anklagebank. Und das bedeutet, dass UNS nachgewiesen werden muss, dass wir Schuld haben, respektive von Samsung informiert wurden. In dubio pro reo
Was wiederum zu meinen vorherigen Ausführungen führt.
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Bin hier zuhause
- 13.10.2016, 18:24
- #30
Ähm ...
Beweislastumkehr
Leider ist das Gesetz nicht digital.
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem iPhone 6 Plus (10.0.2) aus geschrieben.
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Gesperrt
- 13.10.2016, 23:33
- #31
Verstehen kann ich es, aber wenn etwas passieren sollte, dann sind die Personen halt selber Schuld. Trotz alledem: wenn bisher bei denen nichts passiert ist...
@Bosanac: waren es Deutsche oder Englischsprachige Twitternutzer?
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- 14.10.2016, 22:07
- #32
Ist zwar jetzt alles OT hier, aber interessant
Tja, ohne juristische Kenntnisse könnte man auf die Beweislastumkehr kommen. Die ist allerdings hier nicht einschlägig, da es ja nicht um die Garantie/Gewährleistung und Rückgabe des Gerätes geht, sondern um einen Schaden, den man durch ein ggf. defektes Gerät jemand anderem gegenüber verursacht. Und dann geht es 1. um Schadenersatz und ggf. 2. um Sachbeschädigung, also StGB. Und im StGB gibt es keine Beweislastumkehr - wäre ja noch schöner, wenn ich beweisen müsste, dass ich meinen nervigen Nachbarn NICHT umgebracht habe und wenn ich das nicht kann, wandere ich ein ...
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Bin hier zuhause
- 15.10.2016, 05:18
- #33
In dubio pro reo ist aber keine Beweisregel, sondern eine Entscheidungsregel.
Der Richter entscheidet ob ihm Zweifel bleiben oder nicht.
Und auch wenn es die angeordnete Beweislastumkehr im StGB nicht gibt, gibt es dennoch genügend Mittel wie die Anscheinsvermutung welche hier greifen können.
Bei einer allgemein anzunehmenden Wissenslage wird es schwer glaubhaft darzulegen das man das dann nicht wußte. Das Gericht muss Zweifel haben, hat es die nicht ...
Hinzu kommt das wir uns bei Schmerzens- und Schadensersatzansprüchen durchaus wieder im Rahmen des BGB bewegen.
Auch wenn ich weiter oben schrieb das man vor dem Staatsanwalt landen könne was sicherlich StGB bedeutet, können wir die Anscheinsvermutung erstellen das Geschädigte auch einen Zivilprozess anstreben werden, was finanziell gesehen auch echt unangenehm werden kann.
Ich denke wir können das noch länger ausführen, oder aber wir warten auf den Präzedenzfall wenn tatsächlich das passieren sollte was hier sicherlich niemand will. ^^ und schauen dann einfach mal was passiert
Gebt Euer Note einfach besser zurück! ⚖️
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem iPad Air (10.0.2) aus geschrieben.
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Mich gibt's schon länger
- 16.10.2016, 06:38
- #34
Guten Morgen,
ich habe gestern wieder einmal ein Schreiben von Samsung bekommen. Diesmal heißt es:
1. Bitte sichern Sie vorhandene Daten auf Ihrem Note7 mit Smart Switch. Informationen dazu erhalten Sie unter http://www.samsung.com/de/support/smartswitch/
2. Schalten Sie das Note7 komplett aus.
3. Entnehmen Sie Ihre SIM-Karte und Ihre Speicherkarte.
4. Legen Sie bitte ausschließlich das Note7 sorgfältig verpackt in die Originalverpackung. Falls die Originalverpackung nicht mehr vorhanden ist, werden wir Ihnen eine Ersatzverpackung zur Verfügung stellen. Um diese anzufordern, antworten Sie einfach auf diese E-Mail.
5. Sie werden bis kommenden Montag eine E-Mail von unserem Logistikpartner mit einem Retourenschein erhalten.
6. Drucken Sie den Retourenschein aus und bringen Sie ihn gut sichtbar an der Außenseite des Versandkartons an.
7. Bringen Sie das Paket zum nächsten GLS PaketShop (https://gls-group.eu/DE/de/depot-paketshop-suche ) und schicken Sie es an die auf dem Etikett angegebene Adresse.
8. Sie müssen für dieses Paket kein Porto bezahlen.
Nachdem die Sendung bei uns eingegangen ist, bekommen Sie den Kaufpreis auf Ihr Konto bzw. Paypal-Konto zurückerstattet.
Hier ist 1) nicht mehr von einer kleinen Entschädigung für zB die umsonst gekaufte Handyhülle die Rede und 2) soll ich das Note 7 auch noch wegbringen. Aus 2) will ich nun kein Problem machen, das schaffe ich schon. Aber die Art und Weise ist doch unangebracht. SIe bauen Mist und ich bleibe auf der Arbeit und den Kosten hängen. Habt Ihr das gleiche Schreiben?
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- 16.10.2016, 08:08
- #35
Ja, wobei meins schon längst bei denen liegt....
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Mich gibt's schon länger
- 16.10.2016, 09:02
- #36
Hast Du schon Dein Geld zurück?
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- 16.10.2016, 11:18
- #37
Nein. Natürlich nicht. Ich rechne auch erst mal nicht damit, da mein schon vorher ausgetauschtes Note 7 über LMR (war zur Reparatur da) ohne mein ok direkt an Samsung geschickt wurde. Da das nicht der Standardweg war, werden die das wohl nicht hinbekommen.
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Mich gibt's schon länger
- 16.10.2016, 11:39
- #38
Aber dann ist das doch schon das nächste Ärgernis. Scheinbar gibt es in Deutschland keinen kleinen Obulus für umsonst ausgegebenes, gerätespezifisches ZubehörIch ( ich hatte da letztens etwas von 25 EUR oder auch 100 Dollar in den USA gehört ), schicke das Note 7 zu Samsung und darf dann warten, bis sie es auf die Reihe bekommen haben, mir irgendwann mein Geld zu überweisen.
So schön, wie das Note 7 ist/war, gefällt mir die ganze Geschichte bei Samsung überhaupt nicht. Wenn ich an das Zwangsupdate der Firmware mit Akkudrosselung denke, fühle ich mich nun wieder einmal ausgeliefert.
Leider sehe ich derzeit, wie Ihr wohl auch, keine wirkliche Alternative...
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Bin neu hier
- 16.10.2016, 13:21
- #39
In USA werden grosszügige Geldgeschenke gemacht, egal ob man einen VW/Audi Diesel hat oder ein Note 7. Beim Note gibts einen 100$ Gutschein beim Kauf eines Samsung Gerätes zusätzlich wird die Differenz zum Note erstattet.
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem Samsung Ativ S aus geschrieben.
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Bin neu hier
- 16.10.2016, 14:47
- #40
Mal ganz davon abgesehen das es unter umständen in einen Unpassenden Moment Feuer fängt und dadurch andere verletzt oder gar getötet werden können ( zb. Im Auto und aus Reflex Lenkrad verreißen) wie sieht es denn mit updates aus? Es ist doch so das viele Apps änderungen bekommen aus was für einen Grund auch immer, aber das Gerät nicht mehr versorgt wird weil es ja nicht mehr auf dem Markt sein dürfte und das kann schnell passieren denn jede Modellreihe hat ja andere Hardware wo die Apps angepasst werden müssen . So könnte es passieren das nur das Note eine bestimmte Konfiguration hat die kein anderes hat und ein geupdates App damit nicht mehr klarkommt und du es nicht mehr nutzen kannst. Im mom mag ja alles noch funktionieren aber das kann in einen halben Jahr schon ganz anders aussehen . Also ich würde auf Nummer Sicher gehen und ein Gerät nehmen das a: Ok ist und b: Wo ich sicher sein kann das ich updates bekomme die zum Gerät passen. Aber jeder ist seines Glückes Schmied
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem Nokia Lumia 920 und 930 beide W10 fast aus geschrieben.
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