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Bin hier zuhause
- 03.11.2010, 09:26
- #1
Hi leute evtl. weis es ja jemand von euch. Ab wann kann ein Kunde in der Schweiz ein neues Gerät verlangen?
Meines ist jetzt schon 2 mal in Reparatur gewesen und nun ist es heute gekommen und ist doch schon wieder Defekt. Also der Lagesensor und Kompass funktionieren jetzt nach der Reparatur nicht.
Das Mainboard wurde schon 2 mal getauscht und jetzt, da sicher der Lagesensor und Kompass auch auf dem Board sein werden, wäre dass der 3. Tausch des Mainboards.
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- 03.11.2010, 10:30
- #2
Ich kann Dir leider nur aus Deutschland berichten. Hier ist es so, dass der Hersteller/Verkäufer 2 x nachbessern kann (oder waren es 3x ??), wenn das Gerät dann wieder kaputt ist kannst Du vom Kauf zurücktreten. Ich hatte dieses Problem damals mit einem Sony Ericsson, die Dame der Telekom hat mir den Sachverhalt beim zweiten Defekt erklärt und beim 3x haben sie auch gar nicht mehr versucht mir eine Reparatur aufzuschwatzen.
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Bin hier zuhause
- 03.11.2010, 17:17
- #3
ja in DE sind es 2 versuche... denke wird bei uns auch so sein.
Habe mal HTC ne mail geschickt und mich über Avatro beklagt und, dass ich nun gern ein neues Handy hätte, da es mich nervt das Handy die ganze zeit zu Avarto zu schicken.
Aber das HTC Magic wird ja gar nicht mehr produziert? wie wollen die das gegen ein neugerät ersetzen?
[spekulatives träum / on]
könnten ja nur aktuelle geräte anbieten
[spekulatives träum / off]
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- 04.11.2010, 08:54
- #4
Wenn Du vom Kauf zurücktrittst bekommst du kein neues Magic, sondern Dein Geld zurück oder wie bei mir (bzw. t-mobile) ein neues anderes Gerät zum gleichen Preis (oder mit Zuzahlung falls es teurer ist). Bei mir haben Sie den vollen Preis den ich ca. 1 1/2 Jahre vorher für das Telefon gezahlt habe angerechnet.
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Bin hier zuhause
- 04.11.2010, 17:39
- #5
Wenn sie keine neuen magic mehr haben, was sehr warscheinlich sein wird, können sie auch ein anderes gerät anbieten das mindestens gleichwertig wenn nicht besser ist.
Oder man kann das Geld zurück verlangen. Wie du meinst.
Und in der Schweiz gillt das ganze nach ca. 3 Reparaturen.
siehe auch hier:
http://www.konsum.ch/Merkblaetter/Garantien.pdf
HTC hat nur die Gesetzliche Garantie (welche besser ist)
Die haben bis heute keine AGB, die man einlesen kann, also gilt nur die Gesetzliche.
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Fühle mich heimisch
- 13.11.2010, 16:15
- #6
Soweit ich weiß steht einem bei einem Tausch nur ein gleichwertiges (also ebenfalls gebrauchte) Gerät zu, sollte das Gerät nicht mehr produziert werden, ein ähnliches Gerät zum Zeitwert.
Man kann ja nicht nach 1 Jahr und 10 Monaten erwarten, nochmal ein komplett neues Gerät zu bekommen. Kulante Anbieter gibt es allerdings ab und zu noch...
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