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Bin neu hier
- 09.01.2011, 15:42
- #21
Ich muss schon aus eventuell rechtlich folgenden Schritten jeden Fall sehr genau prüfen
So, jetzt haben wir es wieder mit einem Kunden mit sehr eingeschränktem Halbwissen
Aber sie werden sicher genau wissen bei welcher Kombination von Luftfeuchtigkeit und Temperaturdifferenz Schwitzwasser einstehen kann. Gibt es ja sicher Tabellen für.
Auch habe ich von keinem Wasserschaden meinerseits berichtet. Es ging nur um die grundsätzliche theoretische Möglichkeit von Schwitzwasser. Und nein ich habe natürlich nicht die Anleitung aller nur erdenklichen Mobiltelefone gelesen. Nur die meinen.
Und nochmal: ich rede nicht von Überbeanspruchungen, sondern davon, dass Geräte durch Fehler auch bei einer "normalen" Benutzung schaden erleiden können z.B wenn ein Display einen winzigen sehr sehr kurzen Haarriss an Rand des Displays hat, welches man beim Kauf nicht sehen kann. Und das ist nur ein mögliches Beispiel.
Zu der Wassergeschichte noch ein interessantes Urteil aus Österreich. Auch da gehen scheinbar die Meinungen auseinander..
http://www.areamobile.de/news/8351-g...-wasserschaden
Und letztlich sind solche Urteile der Grund warum kein Händler bis vor Gericht geht. Wenn es erst einmal ein solches Urteil gibt, dann wird es schwierig....
Auch können die AGB's nur das Regeln, was der Gesetzgeber zulässt. Und die Länge sowie die Art der Gewährleistung bzw. was sie abdecken muss ist für Händler vorgegeben. Das hat nichts mit der Garantie zu tun, welche sicherlich anders geregelt sein kann.
Wie hat Einstein so schön gesagt:
Es gibt zwei Dinge die unendlich sind, das Universum und die menschliche Dummheit. Beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Muuuaaahhhhhhhaaahhhhaaaaaa, entschuldigung. Leben wir wirklich in der Gleichen Welt? Ehlichkeit beim Kunden *Schenkelklopf* das wäre ja so als ob es den Weihnachtsmann und den Osterhasen gäbe...
MFG
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Fühle mich heimisch
- 09.01.2011, 15:45
- #22
@frostbeule
Es gibt durchaus materialfehler die erst später zum vorschein kommen und sich nicht in den ersten 14 tagen zeigen.
Ich finde sie sind ein sehr subjektiver mensch und es ist lustig, dass sie bei anderen menschen von halbwissen sprechen.
Aber es ist gut zu wissen woran man bei ihnen als verkäufer ist.
Ich persöhnlich lasse mein hd7 lieber gleich versichern. Das geht an der richtigen stelle relativ günstig und ersparrt einem streit. So als tipp für die anderen. Allerdings muss die versicherung einen gewissen zeitraum vor dem schaden abgeschlossen worden sein, weswegen sowas für den eröffner des themas leider nicht mehr in frage kommt.
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem HD7 T9292 aus geschrieben.
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Gehöre zum Inventar
- 09.01.2011, 16:35
- #23
Genau das habe ich gemeint, erst kommt man mit Beispielen warum ein Gerät auf alle Fälle getauscht wird, wenn es dann widerlegt ist hat man nichts davon gesagt... ehrlichkeit währt am längsten
Dann zieht man Urteile aus Österreich heran, klar, in Indien werden Ihnen auch die Hände abgehackt wenn Sie einen Diebstahl begehen. Ich lag da mit meinem Halbwissen schon sehr richtig...
Wenn Sie die AGB bestätigen können Sie sich sicher sein, dass sämtliche Gesetzesmöglichkeiten erschöpft sind. Nicht umsonst muss man viel geld für gute AGB´s als Händler bezahlen. Da sie mir ja nicht geantwortet haben kenne Sie weder die AGB des Verkäufers noch die Bedienungsanleitung, aber mal munter allen anderen gesagt "klagt erst einmal, das geht dann schon".
Leider bestätigen Sie ja auch mein ausgeprägtes Menschenbild und wenn Sie als Händler jeden Tag einen Mitarbeiter mindestens 4 Stunden wegen an den Haaren herbeigezogenen Ansprüchen beschäftigen müssten der aufs Jahr gerechnet den gegenwert einer gut ausgestatten Mittelklassen Limo hat wären Sie mit Sicherheit auch nicht glücklich über die Situation.
Aber eben, am Ende zahlt es der Ehrliche Kunde...
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Gehöre zum Inventar
- 09.01.2011, 16:45
- #24
Das möchte ich ja auch nicht ausschliessen, deswegen wird ja jeder Fall geprüft (wenn es sein muss auch von einem Sachverständigen). Nur habe ich mich ja auf den Fall von furrama bezogen und ein Display Schaden tritt nun einmal nicht nachträglich ohne mechanische oder extreme thermische Einwirkung auf. Das wird auch jeder Sachverständige so bescheinigen können und beides ist KEIN Grund das Gerät kostenlos zu ersetzen.
Na es war doch aber Halbwissen da, warum glauben Sie denn, dass ich extra einen Mitarbeiter für die Schadensfallbearbeitung einstelle? Weil mein Wissen für die komplexe Rechtssprechnug in Deutschland auch nicht ausreicht und ich habe im Rahmen meines Betriebswirtschaftsstudiums auch 2 Semester Wirtschaftsrecht belegt. Trotzdem gebe ich zu in vielen Gebieten auch nur Halbwissen zu besitzen.
Es wäre schön wenn ich im Vorfeld das von meinen Kunden auch sagen könnte, dann würde ich 30% der Geschäfte erst garnicht abwickeln und hätte trotzdem mehr verdient.
Haben Sie sich mal die Bedingungen der Versicherung im Vertrag genau durchgelesen (und natürlich auch die AGB)? Nicht das es ein böses Erwachen gibt wenn es dann wirklich zu einem Schadensfall kommt und dann genau dieser Fall im Vertrag oder den AGB (denn alles was nicht im Vertrag geregelt ist regeln die AGB) ausgeschlossen ist.
So, aber jetzt klink ich mich hier aus, leider konnte ich nichts zur Klärung des Problems vom Threadersteller beitragen. Ich hoffe aber das sie eine günstige Möglichkeit zur Reparatur finden.
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Bin neu hier
- 09.01.2011, 16:56
- #25
Das wird ja immer Interessanter!
Genau das habe ich gemeint, erst kommt man mit Beispielen warum ein Gerät auf alle Fälle getauscht wird, wenn es dann widerlegt ist hat man nichts davon gesagt.
Dann zieht man Urteile aus Österreich heran, klar, in Indien werden Ihnen auch die Hände abgehackt wenn Sie einen Diebstahl begehen
Wenn Sie die AGB bestätigen können Sie sich sicher sein, dass sämtliche Gesetzesmöglichkeiten erschöpft sind.
aber mal munter allen anderen gesagt "klagt erst einmal, das geht dann schon".
Nur habe ich mich ja auf den Fall von furrama bezogen und ein Display Schaden tritt nun einmal nicht nachträglich ohne mechanische oder extreme thermische Einwirkung auf
Und hier wird auch deutlich, warum der Gesetzgeber die Dinge so geregelt hat und nicht anders.
Sie sollte versuchen nicht das zu lesen was sie interpretieren möchten (mit einem Verweis auf Paul Watzlawick)
MFG
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Mich gibt's schon länger
- 10.01.2011, 05:20
- #26
Also: Du teilst das Display in 12 Felder ein und nummerierst die Felder oben links beginnend durch. Dann ist der Sprung in Feld 8, ca. 1.5 cm lang.
Mir geht es übrigens gar nicht darum, den Schaden auf den Verkäufer abzuwälzen, sondern lediglich das HD7 ohne langes Warten und möglichst kosteneffizient zu reparieren. Ich hab mal bei mobilzone nachgefragt: Dauere 3 Wochen und koste ca. 350 CHF...
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Bin neu hier
- 10.01.2011, 05:31
- #27
Hallo mrickenbach,
haben sie schon mal direkt bei HTC angerufen und gefragt ob die einen guten Vorschlag haben wo man das Telefon schnell und unkompliziert reparieren kann? Wäre zumindest meine naive erste Idee gewesen...
Haben sie irgendeine Idee wie es bei ihnen zu diesem Sprung gekommen ist?
Einen schonen Tag wünsche ich Ihnen.
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Mich gibt's schon länger
- 10.01.2011, 09:00
- #28
Ich hatte mit meinem HD2 ein sehr ähnliches Problem, trotz Garantie...
Fazit: HD2 nach Arvato geschickt (Herzebrock Clarholz) und 14 Tage später bekam ich einen Brief mit 3 Möglichkeiten:
1. Reperatur im Wert von 293 Euro, da Glasbruch auf Eigenverschulden hinausläuft und nicht auf ein Materialfehler rückschlüsse ziehen lässt
2. Das Handy wird zurück geschickt per NN im Wert von 21,50 Euro VPuV
3. Kostenlose Entsorgung
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Bin neu hier
- 10.01.2011, 09:30
- #29
Hallo Suslik,
ähnlich hörte es sich damals auch bei mir an, nur das Punkt 2 im Verhältniss wesentlich teurer war.
Ansonnsten was das nach 12 Jahren Mobiltelefone das erte mal, dass ein Telefon von mir defekt war. Somit habe ich da ansonnsten auch nicht so viele Erfahrungen.
Schöne Grüße
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