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- 04.03.2010, 17:34
- #21
FALSCH!
Der TP2 verwendet, wie du sagst ein Mini-USB und der HD2 aber einen Micro-USB. Netzteil paßt schon, aber eben das USB Kabel nicht mehr. Also ein Netzteil mit festen Mini-USB Stecker geht nicht mehr.
Sieh hier den Vergleich der Stecker.
Noch was zum Import auf dem Postweg, es wird auf den Artikel und Anteililg auf den Versand die Einfuhrsteuer erhoben und anschliessend wird der Betrag mit der MwSt. versteuert. Ist zumindest der gängige Weg in De. Bei einem MP3 PLayer liegt die Einfuhrsteuer zwischen 0-14% je nach Funktionsumfang (Aussage eines Fedex Mitarbeiter bzgl. eines Zune HD). Also gehe ich davon aus, dass es bei einem Handy auch zwischen 10-20% liegt.
Hier noch was für Flug- bzw. Seereisende Zoll- und steuerfreie Einfuhr von Waren durch Reisende. Die Einfuhr über diesen Weg ist bis 430€ gänzlich Steuerbefreit, erst bei einem darüberliegendem Wert werden die Steuern fällig. Auch der angesprochene Nachweis is so ne Sache, es muss grundsätzlich ein Verdacht vorliegen damit der Zoll deine Waren einbehalten kann. Sonst muss er dir bei der Einreise ja ALLES wegnehmen bis du einen Nachweis erbracht hast. Bei einem offensichtlich gebrauchten Gegenstand wird das nicht passieren, sollte es sich aber um ein Neugerät handeln werden die schon die Augen aufmachen.
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- 05.03.2010, 07:49
- #22
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Fühle mich heimisch
- 05.03.2010, 09:33
- #23
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Gehöre zum Inventar
- 05.03.2010, 12:25
- #24
Doch, genau das kann Dir passieren.
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Fühle mich heimisch
- 05.03.2010, 14:23
- #25
dann machst du etwas falsch!
oder ist dir das tatsächlich so passiert?
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Gehöre zum Inventar
- 05.03.2010, 15:58
- #26
Gerät in der Schweiz gekauft, 2 Jahre damit rumgereist, dann auf der Rückreise von Singapur vom Zoll angehalten worden (hatte ein ruhiges Gewissen) und dann kam die Frage nach dem Gerät und ich konnte ja nicht nachweisen woher ich es hatte, also schauten die was das zum damaligen Zeitpunkt gekostet hat und schwupps war ich jede Menge Euro los.
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Fühle mich heimisch
- 05.03.2010, 16:03
- #27
dumm gelaufen! hätt' ich nicht bezahlt!
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- 05.03.2010, 17:34
- #28
Hm bist du aus der Schweiz? Kenne da die Einreisebestimmungen nicht, aber die sollten nicht viel anders sein als in De.
Aber ich hätte nicht gezahlt, denn wie wollen die denn Nachweisen dass du damals über dem steuerfreien Betrag warst (gut bei nem Handy geht das schnell)???Wäre definitiv erst einmal zur Rechtberatung gegangen.
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Gehöre zum Inventar
- 05.03.2010, 23:05
- #29
Komme aus DE und Rechtsberatung kannst Du knicken, entweder sofort zahlen oder Achter. Ausserdem kommt da ja noch die Strafe fürs Schmuggeln dazu, denn Du bist ja zum grünen Ausgang raus und nicht zum Roten. Verhandeln ist da nicht, glaube mir die kennen keinen Spass...
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Fühle mich heimisch
- 06.03.2010, 10:07
- #30
strafe für schmuggeln? keine strafe ohne beweis! dieser rechtsgrundsatz gilt ganz sicher auch in DE! wär mir jetzt neu, dass man seine unschuld beweisen muss und nicht mehr umbekehrt!
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Gehöre zum Inventar
- 06.03.2010, 12:26
- #31
Probiere es einfach mal aus!
Du musst nachweisen wo das Gerät gekauft wurde, wenn Du das nicht kannst ist es schmuggel.
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- 06.03.2010, 12:38
- #32
Selbst wenn es so wäre, muss du die Möglichkeit bekommen um den Nachweis zu erbringen, so ist das Rechtssystem bei uns (wie Beat schon sagt, in De bist so solange unschuldig bis deine Schuld bewiesen ist.). Es wird dann dein Gerät einbehalten und dir eine Frist eingeräumt. Du wirst nicht gleich an Ort und Stelle verhaftet weil du nicht nachweisen kannst wo es her ist. Also ist eine Rechtsberatung oder sonstiges allemal möglich. In der Regel kannst du mit der SN nachweisen für welches Land das Gerät bestimmt war.
Aber ich glaube die Sache nicht so ganz. Meine Tante arbeitet seit 25 Jahren für Fluggesellschaften (kein kleiner Sachbearbeiter) und ist Vielflieger (sogar mächtig VIEL) und ich fliege auch ab und an in die U.S.A., aber von sowas hab ich echt noch nie gehört.
Ich hab sowas ähnliches mal in einer Reportage gesehen. Da ging es aber um eine Violine im Wert von 2,5 Millionen Dollar. Die hat er versucht in De einzuführen und die Zöllner haben da etwas genauer hingeschaut. Aber schlussendlich gings durch.
Edit:
Im übrigen verjähren Steueransprüche nach 5 Jahren
§ 228
Gegenstand der Verjährung, Verjährungsfrist
Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unterliegen einer besonderen Zahlungsverjährung. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre.
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Fühle mich heimisch
- 06.03.2010, 18:40
- #33
gut... macht auch wenig sinn, eine teure violine in die ferien mitzunehmen! ein handy hat jetzt schlichtwegs JEDER im sack! da würd ich mir das nicht bieten lassen! und ich hab auch ab und zue mit ähnlichen sachen zu tun beruflich...
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- 06.03.2010, 18:58
- #34
ich kann das auch nicht glauben! wann soll das denn gewesen sein?
hier steht doch klipp und klar:
Neuregelungen bei der Einfuhr von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden
Reisende, die aus anderen Ländern in die EU einreisen, profitieren seither von großzügigeren Freimengen, wenn sie Waren in ihrem persönlichen Gepäck in die Europäische Union einführen.
...
Reisefreimengen sind Schwellenwerte und mengenbezogene Grenzwerte, unterhalb derer die Reisenden, die aus anderen Ländern in die EU einreisen, Waren in ihrem persönlichen Gepäck zoll- und steuerfrei einführen können.
...
Am 1. Dezember 2008 sind die neuen Regelungen für die zoll- und steuerfreie Einfuhr in Kraft getreten,...,der bisher geltende Schwellenwert von €175 auf €430 für Flug- und Schiffsreisende..., erhöht.
und das bedeutet nichts anderes, als ich fliege zb. nach new york (nicht eu ausland), kaufe dort das hd2 für besagte 450us$ (~315eur) und führe das im reisegepäck bei meiner rückreise nach deutschland ein, dann ist das zoll- und steuerfrei!
und wenn ich damit dann auch einfach durch den grünen ausgang gehe, dann ist das legitim und absolut legal und hat mal so überhaupt nix mit schmuggel oder sonst etwas illegalem zu tun!!
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- 06.03.2010, 19:07
- #35
Richtig, solange der sog. Schwellenwert nicht überschritten wird, ist alles gut. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass dies im Nachhinein versteuert werden kann. Wie will der Zoll denn den benötigten Verdacht begründen? Wie gesagt, die müßten dir doch dann alles abnehmen (von deiner Unnerbux bis zum Handy) und nen Nachweis verlangen.
Theoretisch müßten die mir meine Levi's (die dann auch offensichtlich schon mehrfach in Gebrauch war) abnehmen, die ich letztes Jahr gekauft habe und unter Umständen schon verzollt habe, und können dann erneut Steuer verlangen???? Seltsam...
Du mußt doch bei der Tat "ertappt" werden, oder nicht? Also irgendwie find ich es seltsam, will ja nicht abstreiten dass es dir nicht so ergangen ist. Aber ist echt etwas unverständlich für mich.
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- 06.03.2010, 19:10
- #36
und nachträglich belegen läßt sich das dann von mir aus auch!
bei den amis habe ich das gerät dann mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit mit kreditkarte bezahlt.
sollte das schon länger her sein, muß ich mich an meine bank wenden, denn die müssen solche dann doch etwas länger behalten
und obendrein behalte ich meine rechnungen mindestens immer so lange, wie ich garantieanspruch hätte!
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Gehöre zum Inventar
- 06.03.2010, 20:00
- #37
Das Ganze war noch zu Zeiten der alten Freimenge und da bist Du mit einem Gerät schnell drüber raus geschossen. Die haben mich rausgezogen als Stichprobe, bin grad geschäftlich von Singapur eingereist und hatte an das Smartphone nicht mehr gedacht.
Klar hätte ich es mit einer EC Abrechnung beweisen können, ABER WENN ICH ES IM AUSLAND GEKAUFT HABE MUSS ICH DENEN JA NICHT AUCH NOCH DEN BEWEIS DAFÜR LIEFERN!?! Das wäre dann doch äusserst schwachsinnig gewesen. Bin damals noch recht günstig weggekommen weil das Gerät zu diesem Zeitpunkt fast 100 Euro billiger warr. Glaubt es oder nicht, aber das ist so.
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- 06.03.2010, 21:05
- #38
Habe eben noch etwas entdeckt: Computer Laptops und Handhelds sind bei Einfuhr in die EG steuerfrei. Jetzt ist nur die Frage wie deklariert derZoll einen HD2?? Im Prinzip ist es ja ein Handheld mit Telefonfunktion
Nachzulesen auf der Seite des Zolls in der Tabelle mit den Steuersätzen (Einfuhrsteuer), es fällt nach meinem Verständnis nur die MwSt. in Deutschland an.
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Gehöre zum Inventar
- 06.03.2010, 22:38
- #39
Ja klar ist es "nur" die MwSt., aber das ist ja bei einem 800€ Gerät nicht ganz unerheblich und der Grund warum man im Ausland kauft
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Unregistriert Gast
heute auf der t-mobile.us seite gefunden,
das hd2 unterstützt UMTS frequency band I (2100MHZ, Europa) und Band IV (1700MHZ AWS, US)
somit solltze auch umts mit der us version in deutschland laufen
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