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Mich gibt's schon länger
- 24.01.2015, 18:34
- #1
Auch wenn es bisher nur kleine Beträge sind, möchte(?) ich versuchen meine Einnahmen aus dem Windows Phone Store korrekt in Deutschland zu versteuern. Mal sehen ob das ohne ausgiebiges Finanazstudium möglich ist
Ich habe eine VAT-Nr und im Zahlungsverlauf im DEV-Center steht bei allen Zahlungen "Steuer einbehalten 0,00". Soweit so gut. Insofern würde ich das auch als Brutto=Netto bei mir in den Einnahmen verbuchen.
Meine Frage:
- Macht Ihr zusammenfassende Meldungen (ZM)? Und wenn ja, was meldet ihr? Die Umsätze sind ja mal in der EU und mal nicht. Das ist bei MS ja nicht getrennt aufgeführt oder sind das alles Umsätze in der EU, da die Abwicklung über MS Luxenburg erfolgt. Wenn ja, woher habt Ihr die VAT NR (ist das MS Luxenburg?)
- Dazu passt dann auch die "Anlage UR" bei der Steuererklärung: Sind das alles "Lieferungen an Abnehmer mit Ust-IdNr" oder nur der Teil mit Endkunde in der EU ist?
P.S.: Ich rede hier von den Jahren 2013/2014. Ab 2015 scheint sich das ja wieder zu ändern. Wenn ich die Mails von MS richtig versteh, wird dann erst ab jetzt MWSt bei EU-Kunden einbehalten und es bleibt daher noch weniger von den Einnahmen beim Entwickler.
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Gehöre zum Inventar
- 25.01.2015, 17:19
- #2
Ich kenne leider die Situation in Deutschland nicht genau - aber eigentlich wurde bisher auch schon immer die MWSt. von Microsoft einbehalten in den EU-Ländern. Der Unterschied ist dass bisher Microsoft es geschafft die Luxemburger MWSt. in der ganzen EU einzuheben. Ein Schlupfloch dass jetzt geschlossen wurde => statt überall 11 % (wie bisher), werden jetzt in AT 20% oder in DE 19% fällig - also die MWSt. des jeweiligen Landes.
Was dich betrifft beziehst du deine Einkünfte aber aus der EU, denn dein Geschäftspartner ist Microsoft (in Luxemburg) - nicht der Endkunde. Wenn du zum Media Markt gehst und dir einen Fernseher kaufst hast du ja auch nicht direkt mit Samsung zu tun, sondern eben mit dem Media Markt.
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- 27.01.2015, 07:19
- #3
MS behält die Steuer ein.
Diese ist in deinem Auszahlungsbetrag bereits schon abgezogen.
Wie Stevie schon schrieb werden diese nicht mehr mit 11% pauschal, sondern nach der MWSt des entsprechenden Landes abgezogen.
Du musst nur den Auszahlungsbetrag als Einnahme versteuern.
Hier wird in der Regel der Steuersatz abgezogen, den du sonst auch zahlst.
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Mich gibt's schon länger
- 28.01.2015, 13:58
- #4
erstmal Danke Euch beiden. Das deckt sich mit meinen Recherchen, außer dass Luxemburg m.M. 15% MwSt. hatte (zumindest laut der Mail von MS, ich meine 11% ist schon etwas her).
Nochmal zum mitschreiben:
- EU-Kunde kauft für 0,99
- dann gehen bisher 15% MwSt. ab. (ab 2015 je nach Land mehr)
- Bleiben 0,84€
- davon behält MS 30%
- bleiben 0,60€ als Erlös
Bei Kauf durch US-Kunden wird keine MwSt. abgezogen - von 0,99$ blieben dann als Erlös 0,69$
Das habe ich auch mal stichprobenweise mit der Detail-Aufstellung von MS abgeglichen und das kommt auch ungefähr hin (es gibt Abweichungen, die vermutlich Rundungen sind).
Die Erlöse sind meine Einnahmen, die ich versteuern muss. So weit so klar. Wo ich noch unsicher bin: Bin ich mehrwertsteuerpflichtig, muss ich die Erlöse dann als inkl. MwSt. betrachten? Wenn ich das Geld von Microsoft Luxembourg erhalte vermutlich schon. Die Überweisung ist aber von Microsoft Corp. (d.h. USA??) und damit MwSt. frei???
Dank der VAT-Nr (die MS ja bei der Registrierung gefordert hatte) wird eh keine Mehrwertsteuer ausgewiesen, aber in Europa (egal ob DE, At,...) wären die Erlöse meldepflichtig (ZM-Meldung). Macht das jemand oder liege ich da ganz falsch oder sind hier eh alle von der Mehrwertsteuerpflicht befreit und haben keine VAT-Nr angegeben?
Randbemerkung: Ich finde Microsoft macht das alles überhaupt nicht deutlich. Wenn ich privat eine App kaufe, steht da nur 0,99€ und nirgends sehe ich, dass da Luxemburg-MwSt. drin enthalten ist.
Und auch von wem ich meine Erlöse als Entwickler erhalten finde ich nicht, aber vielleicht schaue ich ja nur an der falschen Stelle. Auf Grund des Absenders der Überweisung gehe ich jetzt mal von USA aus und alles ist gut
Alles was ich dazu gefunden habe sind Leute mit derselben Frage:
MSDN-Forums:microsofts-address-and-tvavat-no-for-the-invoice
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Mich gibt's schon länger
- 28.01.2015, 14:19
- #5
Hallo, wenn du Kleinunternehmer nach Paragraph 19. Abs. 1 Ustg bist, hast du keine Verpflichtung zur ZM und Umsatzsteuer. Prüfe daher deinen Gesamtumsatz. Ansonsten sind die Einnahmen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zuversteuern. Je nach Berufsbezeichnung kann auch Gewerbesteuer anfallen. Grüße Bergheimer
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem Samsung Ativ S aus geschrieben.
---------- Hinzugefügt um 15:19 ---------- Vorheriger Beitrag war um 15:15 ----------
Die Kleinunternehmergrenze liegt bei 17.500 €.
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem Samsung Ativ S aus geschrieben.
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- 28.01.2015, 20:23
- #6
MS muss die Mehrwehrsteuer dem Land zukommen lassen, in dem der Store ist.
In der Regel kannst du im Dev Center sogar eine detaillierte Liste herunterladen.
In der ist jedee einzelne App die du verkauft hast angegeben mit Kaufpreis, Abgeführter Steuer, Prozentueller Abzug an MS und dein Auszahlungsbetrag in EUR umgerechnet, mit dem Umrechnungssatz des Entsprechenden Tages.
Da MS die MWST abzieht und abführt musst du keine MWST abführen, sonst wäre das eine Doppelversteuerung.
Wenn du ein Kleingewerbe anmeldest, dann gibt es zudem eine Sonderregelung, in der du, wenn du keine MWST verrechnest auch keine abführen musst.
Nutzt allerdings nur Handwerkern die nebenbei noch was machen. Und der kann dann Aufträge, in der er MWST ausweisen muss auch nicht ausführen.
Das soll glaube ich ein Gründer Regelung sein.
Als Kleinunternehmer bis 17.500 musst du auch keine Gewerbesteuer abführen.
MfG
Moses
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Mich gibt's schon länger
- 30.01.2015, 10:41
- #7
danke für die Tipps.
- ich bin Umsatzsteuerpflichtig (aber leider nicht, weil ich so viel mit den Apps einnehme
- die Aufstellung von MS aus dem DEV Center, die ich herunter geladen habe (die Excel-Listen aus der Finanzübersicht) enthält leider nur noch Land, Produkt, Anzahl, Erlös und Wechselkurs. Abgeführte Steuern stehen da nicht drin, auch nicht der Anteil von MS. Wenn man die Formel kennt, kann man es ungefähr(!) ausrechnen.
- Wenn man von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist (Kleinunternehmer), zieht dann MS trotzdem MwSt ab? Hängt vermutlich daran, ob das als Handel zwischen Kunde und MS gesehen wird, oder MS nur ein vermittler ist. Ich würde ja auf ersteres tippen.
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Gehöre zum Inventar
- 30.01.2015, 17:25
- #8
Ja, der Handel ist fix zwischen Microsoft und dem Kunden und Microsoft ist jedenfalls groß genug dass sie überall MWSt. pflichtig sind.
Pixel 10 Serie mit Problemen:...