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Mich gibt's schon länger
- 31.12.2008, 14:05
- #1
Hallo,
habe mir ein HTC Touch HD mit Vertragsbindung über ein Telefongeschäft gekauft. Das Touch HD ist nicht direkt mit dem Vertrag gekoppelt. Sondern wurde mir als "freies" Gerät dazugegeben. Also blöd gesagt ein Schubladenvertrag.
Habe aber damit ein paar Probleme und werde es in Reparatur/Austausch geben. Das Touch HD ist aber ein gebrandetes O2 Handy. Obwohl in der Angebotsbeschreibung ein Gerät ohne Branding versprochen wurde.
Hab bei HTC angerufen (das Problem wurde aufgenommen), die haben mich aber weil es ein O2 gebrandetes Handy ist zu O2 geschickt. O2 wiederum kann gar nichts machen (hat mir die Hotline mitgeteilt) und mich an den Verkäufer geschickt.
Der Verkäufer hat mich zu einem Reparaturdienst geschickt. Der erste führt aber keine Garantiereparaturen durch. Also nochmal kontaktiert und mir wurde ein anderer Reparaturdienst mitgeteilt.
Da werde ich mein Gerät hinschicken.
Jetzt die Frage:
Wer übernimmt die Kosten der Reparaturarbeit?? Wenn sich HTC und O2 nicht direkt darum kümmern?
Mein Hauptvertrag ist bei O2 (hat nichts mit dem Touch HD zu tun)
Der andere Vertrag ist von Base (zwecks dem Handy, ist aber nicht mit dem Vertrag gekoppelt, da sofort mein Eigentum)
Die SIM Karten wurde von mir aus noch nicht aktiviert/benutzt.
Habe noch 2,5 Wochen 30 tägiges Widerrufsrecht.
Wenn das mit der Garantiereparatur nicht klappt, werde ich das Gerät zurück schicken. Die Info bekomme ich ja fast sofort, wenn HTC oder O2 die Übernahme der Kosten ablehnen.
Würde mich über Eure Meinung gerne interessieren.
Vielen Dank schon mal.
Grüße
Peter
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balestrano Gast
Wann hast du das denn gekauft? Innerhalb der ersten 14 Tage würd ich das Ding zum Verkauf zurückbringen. (Sofortumtausch) Einige Händler wie Saturn oder Media Markt machen dass auch aus Kulanz in den ersten 6 Monaten.
Wenn es sich um einen werksseitigen Fehler handelt, muss generell der Hersteller die Gewährleistung übernehmen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
http://www.123recht.net/article.asp?a=9599&ccheck=1
O2 könnte aber wenigstens so kulant sein und das Gerät für dich einschicken.
Leider wird es sich nicht verhindern lassen, dass du wohl oder übel eine Zeit lang auf dein Gerät verzichten musst.
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Unregistriert Gast
das ist natürlich unsinn. der hersteller hat gewährleistung allenfalls seinen abnehmern (lieferantenkette) zu bieten, aber nicht ggü. den endkunden. der endkunde hat seinen gewährleistungsanspruch (sachmängelhaftung) ggü. SEINEM verkäufer, der muß sich dann drum kümmern, was er wie macht...
unabhängig davon gibt es vielfach die interne absprache der verkäufer mit den lieferanten/herstellern, dass der endkunde gewährleistungsfälle irgendwohin direkt einschickt. das ändert aber nichts an der gesetzlichen regelung, die besagt, dass der verkäufer unmittelbar seinem käufer für sachmängel haftet...
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