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Bin neu hier
- 25.09.2010, 15:16
- #21
Eben, den Verkäufer trifft aus unserer Sicht nicht die Schuld (den ersten mein ich, der zweite is n Ar***).
Aber der Laden (der ja direkt von Sony ist) sollte das Teil einfach zurücknehmen, und peinlich berührt sein.
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- 25.09.2010, 18:59
- #22
Tja ich würd die einfach auch noch was nerven!
Und dabei immer schön höflich bleiben damit kommen die meistens schlechter zurecht als wenn man die zusammen faltet
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- 25.09.2010, 19:21
- #23
ich sage an dieser stelle meistens zu den verkäufern:
"bitte kontaktieren sie jetzt direkt ihre rechtsabteilung und schildern diesen fall. ansonsten gibts post vom anwalt und den namen des verkäufers hätte ich auch noch gerne."
wie gesagt habe ich mit freundlichkeit oft nur ein müdes kopfschütteln bekommen aber mit etwas druck und selbstbewusstem auftritt habe ich bis jetzt alles wieder zurückgeben können. ich habe den laden oft nicht verlassen bis die verkäufer die rechtsabteilung angerufen haben.
die rechtsabteilung habe ich mir auch schon direkt am telefon geben lassen und selber meine sicht geschildert.
mit denen lässt sich das meistens besser klären weil die eine "echte" etscheidungsgewalt haben.
der arme verkäufer bekommt nämlich nen ars**tritt wenn er es einfach so zurücknimmt. einen schritt weiter zu gehen lohnt sich...
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