Touchscreen Glas gesprungen
Hallo
Habe die SuFu bereits genutzt...
Bei meinen HD 7 ist das Glas leicht gesprungen. Man sieht's kaum und spürt's auch nicht wirklich. Auch die Bedienung ist nicht eingeschränkt. Bin halt trotzdem Perfektionist.
Hat jemand eine bessere Idee, als dass ich es zum Händler (digitec) bringe und der Wochen für die Reparatur braucht und viel Geld dafür will? Vielen Dank.
Eure ideale Antwort wäre: Fahr zum XYZ-Laden in Zürich. Dort wird Dir das Glas innert 10 Minuten ausgetauscht...;)
AW: Touchscreen Glas gesprungen
also ich will gerne wissen wie es aussieht: Foto
und wie dir das passiert ist?
AW: Touchscreen Glas gesprungen
Zitat:
Zitat von
mrickenbach
..
Eure ideale Antwort wäre: Fahr zum XYZ-Laden in Zürich. Dort wird Dir das Glas innert 10 Minuten ausgetauscht...;)
Das bleibt wohl vorerst ein Traum :-).
In DE kostet das auch schon ca. 140 Euro ( Komplett ) für dieses Modell. So gibt es die Teile noch nicht auf dem Markt, das dauert immer ( wenn Du mit dem Gedanken spielst die Teile zukaufen und selbst Hand anzulegen ;-)). Wird wohl erst einmal nichts anderes über bleiben als das Displayglas vom Fachmann wechseln zulassen. Zumal wird das Glas nicht allein ersetzt sondern die Touch/Displayglas-Einheit ( genannt Digitizer ) und das kostet leider.
Gruss cos
AW: Touchscreen Glas gesprungen
Zitat:
Zitat von
ChrisXP
also ich will gerne wissen wie es aussieht: Foto
und wie dir das passiert ist?
Foto kann ich Dir leider nicht erstellen, da ich kein Makroobjektiv habe, das so nah ran kommt. Ich habe KEINE Ahnung wie das passiert ist. Das HD 7 ist nie runtergefallen oder ähnliches...
AW: Touchscreen Glas gesprungen
kannst du dan beschreiben wo genau was gesprungen ist
AW: Touchscreen Glas gesprungen
Hallo mrickenbach,
ich hatte so was mal bei einem 3 Monate alten Nokia Telefon. Da ist auch nichts gewesen und trotzdem ist das Display gesprungen. Ich bin damit zum Händler und die haben mir eine Rechnung geschickt, die höher war als der Wert des Telefons.In Einzelteilen hätte ich es etwas billiger zurück bekommen können ;-). Ich dann zum Anwalt und siehe da.. alles wurde bezahlt...
Der Sachverhalt ist nämlich so:
In den ersten 6 Monaten gilt, dass die Nachweispflicht beim Händler liegt. Das bedeutet, dass er dir NACHWEISEN/BEWEISEN muss, dass es von DIR zerstört wurde. Wenn es sonnst keine äußeren Spuren gibt, die auf einen Sturz oder ähnlichem hinweisen wird dieses nicht möglich sein. Und selbst wenn es gestürzt ist, muss der Händler dir nachweisen/beweisen, dass das der Auslöser war. Auch das wird nicht so einfach bzw. unmöglich sein. Die Händler versuchen einem immer einzuschüchtern. Mit Kommentaren wie beim Display sind sie immer Schuld, oder auf dem Display ist keine Garantie. Das ist alles quatsch! Es könnte z.B sein, dass das Display leicht unter Spannung eingebaut wurde usw. Also nur Mut und zum Händler gehen!
Hier noch ein interessanter Link:
http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...opic_id=8399&&
Schöne Grüße
AW: Touchscreen Glas gesprungen
Ups..hatte ganz vergessen, dass das hier ein Schweizer Forum ist...
AW: Touchscreen Glas gesprungen
Hallo,
ich kann wie gesagt nur was zur deutschen Rechtsprechung sagen. Und da ich denke, dass viele hier im Forum auch aus Deutschland kommen möchte ich nochmals sagen, dass die Beweislast (also Beweisen nicht vermuten) in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer liegt. Danach kehrt sich das ganze dann für die nächsten 18 Monate um.
@dave1980:
Wenn der Verkäufer nachweisen kann, dass es mutwillig zerstört wurde (Also wie in deinem Beispiel gegen die Mauer zu fahren) zahlt man den Schaden natürlich auch in Deutschland selber!
Aber so einfach ist das nun mal nicht einen Beweis zu frühen. Die gleiche Diskussion hatte ich mit meinem Verkäufer letztlich auch gehabt. Wie beweist man, dass das Display nicht schon an einer Ecke unsichtbar leicht angerissen oder das Gerät nicht unter Spannung zusammengebaut war? So könnte man hunderte nicht nachweisbare Dinge annehmen. Ich kann nur für meinen Fall sprechen. Und da war das Display trotz sachgemäßer Behandlung gerissen. Und nachdem ich damals meine Rechtsschutz eingeschaltet habe, wurde der Schaden dann mit einer Entschuldigung von dem Elektrogroßmarkt wie erwartet beglichen.
Schöne Grüße
AW: Touchscreen Glas gesprungen
Zitat:
Zitat von
furrama
Hallo,
ich kann wie gesagt nur was zur deutschen Rechtsprechung sagen. Und da ich denke, dass viele hier im Forum auch aus Deutschland kommen möchte ich nochmals sagen, dass die Beweislast (also Beweisen nicht vermuten) in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer liegt. Danach kehrt sich das ganze dann für die nächsten 18 Monate um.
@dave1980:
Wenn der Verkäufer nachweisen kann, dass es mutwillig zerstört wurde (Also wie in deinem Beispiel gegen die Mauer zu fahren) zahlt man den Schaden natürlich auch in Deutschland selber!
Aber so einfach ist das nun mal nicht einen Beweis zu frühen. Die gleiche Diskussion hatte ich mit meinem Verkäufer letztlich auch gehabt. Wie beweist man, dass das Display nicht schon an einer Ecke unsichtbar leicht angerissen oder das Gerät nicht unter Spannung zusammengebaut war? So könnte man hunderte nicht nachweisbare Dinge annehmen. Ich kann nur für meinen Fall sprechen. Und da war das Display trotz sachgemäßer Behandlung gerissen. Und nachdem ich damals meine Rechtsschutz eingeschaltet habe, wurde der Schaden dann mit einer Entschuldigung von dem Elektrogroßmarkt wie erwartet beglichen.
Schöne Grüße
Bei einem Elektrogroßmarkt mag das funktionieren, die rechnen solche "Verluste" in den Verkaufspreis mit ein und zeigen sich dann sehr kulant um einen guten Ruf zu behalten. Normalerweise heisst es dann in den Schreiben immer so schön, wird getauscht ohne annerkennung irgendwelcher rechtlicher Ansprüche (im Klartext: "Bevor wir schlechten Geld gutes hinterherwerfen bezahlen wir dem Idioten den Schaden und haben unsrere Ruhe. Das Geld haben wir über die höheren Verkaufspreise ja eh schon drinnen"), rein Rechtlich wirst Du es bei einem Displayschaden sehr schwer haben vor Gericht recht zu bekommen.
1. Hättest Du es innerhalb von 14 Tagen nach erhalt der Ware reklamieren müssen da solche Schäden offensichtlich sind und nicht erst nach 4 Wochen bemerkt werden.
2. können solche Schäden nicht durch sachgemässe benutzung auftreten und darauf wird sich der Verläufer berufen können. Du hast dann die Möglichkeit mit Gutachten etc. das Gegenteil zu beweisen was aber teuer und wohl unmöglich sein wird.
Leider ist die Rechtsprechnug in Deutschland so ausgelegt, dass Käufer betrügen, lügen und abzocken können ohne das die Händler dagegen reagieren können (siehe Fernabsatzgesetz), aber in so einem Fall gehe ich davon aus, dass der Händler mit 95% wahrscheinlichkeit recht bekommen würde. Ist schon traurig, dass man in seine Verkaufspreise einen prozentualen Anteil einrechnen muss um sich gegen solche Betrüger und Lügner zu schützen. Das Schlimmste ist aber wie immer:
Das zahlen die Ehrlichen Käufer und die Betrüger lachen sich ins Fäustchen!
Wenn ich schon zu doof bin ordentlich mit einem 500 Euro Gerät umzugehen das sollte ich auch die Eier und den Mumm haben dazu zu stehen und das Lehrgeld dafür zu bezahlen, aber nein, man lässt die eigene Dummheit lieber von der Allgemeinheit bezahlen.
AW: Touchscreen Glas gesprungen
Hallo,
Zunächsteinmal:
Zitat:
Klartext: "Bevor wir schlechten Geld gutes hinterherwerfen bezahlen wir dem Idioten den Schaden und haben unsrere Ruhe. Das Geld haben wir über die höheren Verkaufspreise ja eh schon drinnen")
Ich möchte doch Bitten nicht solche Unterstellungen hier im Forum zu veröffentlichen!
Weder habe ich jemanden betrogen noch bezeichne ich mich und auch andere (und ich nehme auch mal an der Elektrohandel auch nicht) als Idioten. Mein Gerät war ohne mein Verschulden nicht in Ordnung und genau dafür gibt es in Deutschland die 24 Monate Gewährleistung!
Ich könnte einige Beispiele nennen, wo Händler es versucht oder auch geschafft haben mich abzuzocken.So was gibt es auf beiden Seiten und hat mit der Grundsätzlichen Rechtsprechung nichts zu tun.Ich gehe davon aus, dass sich Menschen hier zurecht auf die Gewährleistung berufen ohne dabei kriminelle Energie auszuleben.
Materialien und Geräte können Fehler aufweisen, welche sich beim Kauf und auch nach 2 Monaten nicht zeigen. Deswegen finde ich (und die deutsche Rechtsprechung wohl auch) es richtig, dass der Verkäufer dieses die ersten 6 Monate widerlegen muss. Danach kehrt sich das ganze um und der Kunde muss umgekehrt dieses 18 Monate lang tun. Ich sehe da die Ungerechtigkeit nicht! Wenn der Handel sich sicher ist, kann er es ja mal auf eine Verhandlung vor Gericht ankommen lassen. Hätte ich kein Problem mit gehabt! Dann gäbe es ein Grundsatzurteil und man könnte sich die ganzen Diskussionen sparen ;-) Und die Kosten müsste der Handel ja in einem solchen gewonnen Fall auch nicht Tragen..
Und ganz unabhängig von meiner Meinung gebe ich einfach die Sachlage wieder. Und ich denke, dass jeder das Recht hat sein Recht einzufordern und darauf hingewiesen zu werden welche Rechte er hat.
Schöne Grüße
AW: Touchscreen Glas gesprungen
Zitat:
Zitat von
furrama
Hallo,
Zunächsteinmal:
Ich möchte doch Bitten nicht solche Unterstellungen hier im Forum zu veröffentlichen!
Weder habe ich jemanden betrogen noch bezeichne ich mich und auch andere (und ich nehme auch mal an der Elektrohandel auch nicht) als Idioten. Mein Gerät war ohne mein Verschulden nicht in Ordnung und genau dafür gibt es in Deutschland die 24 Monate Gewährleistung!
Ich könnte einige Beispiele nennen, wo Händler es versucht oder auch geschafft haben mich abzuzocken.So was gibt es auf beiden Seiten und hat mit der Grundsätzlichen Rechtsprechung nichts zu tun.Ich gehe davon aus, dass sich Menschen hier zurecht auf die Gewährleistung berufen ohne dabei kriminelle Energie auszuleben.
Materialien und Geräte können Fehler aufweisen, welche sich beim Kauf und auch nach 2 Monaten nicht zeigen. Deswegen finde ich (und die deutsche Rechtsprechung wohl auch) es richtig, dass der Verkäufer dieses die ersten 6 Monate widerlegen muss. Danach kehrt sich das ganze um und der Kunde muss umgekehrt dieses 18 Monate lang tun. Ich sehe da die Ungerechtigkeit nicht! Wenn der Handel sich sicher ist, kann er es ja mal auf eine Verhandlung vor Gericht ankommen lassen. Hätte ich kein Problem mit gehabt! Dann gäbe es ein Grundsatzurteil und man könnte sich die ganzen Diskussionen sparen ;-) Und die Kosten müsste der Handel ja in einem solchen gewonnen Fall auch nicht Tragen..
Und ganz unabhängig von meiner Meinung gebe ich einfach die Sachlage wieder. Und ich denke, dass jeder das Recht hat sein Recht einzufordern und darauf hingewiesen zu werden welche Rechte er hat.
Schöne Grüße
Bellt hier ein betroffener Hund? ;)
Ich kann Dir als Händler sagen was wirklich geht und das habe ich geschrieben (im Allgemeinen und nicht auf Dich bezogen). Die Formulierung war noch sehr weise gewählt, wenn Du wirklich wüsstest was über Kunden gedacht wird würdest Du Dich wahrscheinlich wundern.
Ansonsten ist es genauso wie ich es geschrieben habe. Die Dummen sind immer die Ehrlichen.
Sieh es wie ein Mann ;)
AW: Touchscreen Glas gesprungen
..und ich denke, dass sie nur ihre eigene egoistische Sicht besitzen. Die Art wie sie hier mit Unterstellungen und Beleidigungen umgehen sagt sicher schon einiges über sie als Händler aus.
Zitat:
Ansonsten ist es genauso wie ich es geschrieben habe. Die Dummen sind immer die Ehrlichen.
Ich hoffe nicht, dass sie das ernst meinen und solche Thekensprüche zu ihrem Leitmotiv als Händler machen.
Ich denke alle Betroffenen haben die Informationen bekommen mit denen sie ihr Recht einfordern können. Und darum ging es in diesem Thread ja auch. Um einen sachlichen Austausch!
Schöne Grüße,
AW: Touchscreen Glas gesprungen
Zitat:
Zitat von
furrama
..und ich denke, dass sie nur ihre eigene egoistische Sicht besitzen. Die Art wie sie hier mit Unterstellungen und Beleidigungen umgehen sagt sicher schon einiges über sie als Händler aus.
Ich hoffe nicht, dass sie das ernst meinen und solche Thekensprüche zu ihrem Leitmotiv als Händler machen.
Ich denke alle Betroffenen haben die Informationen bekommen mit denen sie ihr Recht einfordern können. Und darum ging es in diesem Thread ja auch. Um einen sachlichen Austausch!
Schöne Grüße,
Das ist nicht das Motto der Händler, sondern der Kunden.
Durch Leute die sich wegen durch Sie verursachten Fehlern beim Händler beschweren (sei es weil Ihnen das Gerät nicht gefällt, das gibt es hier im Forum zu Hauf, oder weil Sie einen Schaden den Sie angerichtet haben auf Kosten der Händler ersetzt bekommen möchten etc. und Du glaubst garnicht wie erfinderisch manche Leute sind!). Müssen die Händler schon einen gewissen Betrag in den Kaufpreis mit einrechnen um die ungerechtfertigten Kosten decken zu können. Tja und wer bezahlt das dann? Die ehrlichen Kunden! Das meinte ich mit dem Leitspruch.
Bitte erkläre mir mal warum ein Display, dass 4 Wochen lang in Ordnung war plötzlich und ohne mechanische oder Temperatureinwirkung springen sollte? Das ist doch schon sehr komisch und selbst ein Gutachter wird Dir versichern, dass das in 99& aller Fälle nicht vorkommt.
Ich bin dafür, dass jeder seine Rechte in Anspruch nehmen kann, ich wollte nur darauf hinweisen, dass es eben nicht immer gewährleistet ist das man auch Gewinnt.
Ich habe einen riesen Respekt für den Threadersteller der ja ehrlich ist und die Eier hat zu sagen "ich war selber Schuld und zahle das Lehrgeld" Wenn es mehr solcher Kunden gäbe wäre auch die Bereitschaft der Händler Kulanz walten zu lassen größer, wenn Du aber bei 100 Kunden 89x so angelogen wirst das Du Dich fragst für wie blöde Dich die Leute eigentlich halten, bist Du nicht bereit auch nur minimal auf den Kunden einzugehen. Geiz ist geil und jeder will immer nur noch das die Allgemeinheit für seine Fehler einsteht.
AW: Touchscreen Glas gesprungen
Hallo,
Zitat:
Das ist nicht das Motto der Händler, sondern der Kunden.
Ist mir zu Pauschal und undifferenziert. Das sind Ihre ,zum Teil vielleicht berechtigten aber auch subjektiven,Eindrücke und/oder Vermutungen. Ich nehme nicht an, dass sie jeden Fall genau verfolgen und nachweisen.
Zitat:
Bitte erkläre mir mal warum ein Display, dass 4 Wochen lang in Ordnung war plötzlich und ohne mechanische oder Temperatureinwirkung springen sollte?
Wieder sehr undifferenziert. Ich habe (siehe oben) schon einige mögliche Gründe wie Materialfehler, welcher nicht gleich sichtbar sein muss, genannt. Und wer sagt, dass Mobiltelefone keinen mechanischen und thermischen Belastungen ausgesetzt sind? Ich nenne nur als Beispiel Klapp/Schiebetelefone welche mechanischen Belastungen sowohl auch in der Jackentasche thermischen Belastungen ausgesetzt sind. Dabei könnte z.B. Schwitzwasser entstehen welches die Elektronik beeinflussen kann. Das ist jedoch nicht gleichzusetzen mit einer unsachgemäßen Behandlung. Und im Grunde wissen sie als Techniker das auch aber argumentieren eben als Händler.
Zitat:
Ich bin dafür, dass jeder seine Rechte in Anspruch nehmen kann, ich wollte nur darauf hinweisen, dass es eben nicht immer gewährleistet ist das man auch Gewinnt.
Das gleiche gilt auch für den Kunden!
Zitat:
Ich habe einen riesen Respekt für den Threadersteller der ja ehrlich ist und die Eier hat zu sagen "ich war selber Schuld und zahle das Lehrgeld"
Wieso? Das betrachten die meisten Menschen als normales Verhalten und hat nichts mit Mut sondern mit Ehrlichkeit zu tun!
Ich persönlich habe keine statistischen Zahlen bezüglich der Ehrlichkeit der Kunden bzw. Händler. Und auch ihre sicherlich einschlägigen Erfahrungen und Vermutungen berechtigen sie nicht zu einem Pauschalurteil bzw. gibt ihnen nicht das Recht Menschen die dieses einfordern als Idioten darzustellen nur weil sie Dinge anders auslegen.
MFG
AW: Touchscreen Glas gesprungen
Zitat:
Zitat von
furrama
Hallo,
Ist mir zu Pauschal und undifferenziert. Das sind Ihre ,zum Teil vielleicht berechtigten aber auch subjektiven,Eindrücke und/oder Vermutungen. Ich nehme nicht an, dass sie jeden Fall genau verfolgen und nachweisen.
Ich muss schon aus eventuell rechtlich folgenden Schritten jeden Fall sehr genau prüfen und sehe ja auch an der Reaktion anderer, dass ich nicht falsch liege sondern die Gaussche Normalverteilung im Bereich betrug und belügen liegt.
Zitat:
Zitat von
furrama
Wieder sehr undifferenziert. Ich habe (siehe oben) schon einige mögliche Gründe wie Materialfehler, welcher nicht gleich sichtbar sein muss, genannt. Und wer sagt, dass Mobiltelefone keinen mechanischen und thermischen Belastungen ausgesetzt sind? Ich nenne nur als Beispiel Klapp/Schiebetelefone welche mechanischen Belastungen sowohl auch in der Jackentasche thermischen Belastungen ausgesetzt sind. Dabei könnte z.B. Schwitzwasser entstehen welches die Elektronik beeinflussen kann. Das ist jedoch nicht gleichzusetzen mit einer unsachgemäßen Behandlung. Und im Grunde wissen sie als Techniker das auch aber argumentieren eben als Händler.
So, jetzt haben wir es wieder mit einem Kunden mit sehr eingeschränktem Halbwissen (soll keine Beleidigung sein, die gesetzlichen Regelungen sind so dermassen differenziert das man als Laie nur einen Bruchteil überblicken kann), können Sie mir alles was in der AGB des Händlers steht erklären und haben Sie diese wirklich gelesen? Ich bezweifele das, doch diese AGB haben Sie mit dem Kauf aktzeptiert und sie gelten auch im Rechtsfall.
Haben Sie denn alle Details der Gebrauchsanweisung genau gelesen? Ich vermute nicht, denn dann wüssten sie welchen Temperaturen Sie dem Telefon zumuten dürfen, welche mechanischen Belastungen und natürlich auch, das Feuchtigkeit egal in welcher Form zu Garantie verlust führt. Wie das Telefon dabei nass geworden ist spielt in einem Rechtsstreit keine Rolle, da hat der Benutzer eine Sorgfaltspflicht aber das würde jetzt dann doch zu weit gehen...
Zitat:
Zitat von
furrama
Das gleiche gilt auch für den Kunden!
Ich hatte das für Kunden geschrieben um manchen davon abzuhalten einfach mal wild drauf los zu klagen auch wenn es eigentlich ein aussichtsloser weil sonnenklarer Fall ist.
Zitat:
Zitat von
furrama
Wieso? Das betrachten die meisten Menschen als normales Verhalten und hat nichts mit Mut sondern mit Ehrlichkeit zu tun!
Muuuaaahhhhhhhaaahhhhaaaaaa, entschuldigung. Leben wir wirklich in der Gleichen Welt? Ehlichkeit beim Kunden *Schenkelklopf* das wäre ja so als ob es den Weihnachtsmann und den Osterhasen gäbe...
Zitat:
Zitat von
furrama
Ich persönlich habe keine statistischen Zahlen bezüglich der Ehrlichkeit der Kunden bzw. Händler. Und auch ihre sicherlich einschlägigen Erfahrungen und Vermutungen berechtigen sie nicht zu einem Pauschalurteil bzw. gibt ihnen nicht das Recht Menschen die dieses einfordern als Idioten darzustellen nur weil sie Dinge anders auslegen.
Ich bezeichne niemand als Idioten, ich sage nur, dass es für manch einen besser wäre erst einmal sein Hirn einzuschalten bevor er eine abenteuerliche Lügengeschichte auftischt und mich als Idioten hinstellt der das glauben soll.
ich sehe das ja auch immer bei meinen Kollegen die die Gleichen Erfahrungen machen wie ich. Ausserdem ist es auch nett in Foren wie diesem hier mit zu lesen, da sieht man sofort wie die Leute ticken. Da fallen so Sätze wie :"Wenn sie es so nicht tauschen wollen schicke es einfach zweimal wegen irgendeinem Fehler ein den sie nicht nachweisen können und lass es dann wandeln" und und und...
Wie hat Einstein so schön gesagt:
Es gibt zwei Dinge die unendlich sind, das Universum und die menschliche Dummheit. Beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Zitat:
Zitat von
furrama
MFG
AW: Touchscreen Glas gesprungen
Zitat:
Ich muss schon aus eventuell rechtlich folgenden Schritten jeden Fall sehr genau prüfen
Sie lassen alle defekten Telefone durch einen neutralen Gutachter Prüfen? *Respekt!*
Zitat:
So, jetzt haben wir es wieder mit einem Kunden mit sehr eingeschränktem Halbwissen
Habe weder was zu der genauen Temperaturdifferenz noch zu der genauen Beanspruchung gesagt. Ich sagte lediglich, dass sie grundsätzlich auftreten.
Aber sie werden sicher genau wissen bei welcher Kombination von Luftfeuchtigkeit und Temperaturdifferenz Schwitzwasser einstehen kann. Gibt es ja sicher Tabellen für.
Auch habe ich von keinem Wasserschaden meinerseits berichtet. Es ging nur um die grundsätzliche theoretische Möglichkeit von Schwitzwasser. Und nein ich habe natürlich nicht die Anleitung aller nur erdenklichen Mobiltelefone gelesen. Nur die meinen.
Und nochmal: ich rede nicht von Überbeanspruchungen, sondern davon, dass Geräte durch Fehler auch bei einer "normalen" Benutzung schaden erleiden können z.B wenn ein Display einen winzigen sehr sehr kurzen Haarriss an Rand des Displays hat, welches man beim Kauf nicht sehen kann. Und das ist nur ein mögliches Beispiel.
Zu der Wassergeschichte noch ein interessantes Urteil aus Österreich. Auch da gehen scheinbar die Meinungen auseinander..
http://www.areamobile.de/news/8351-g...-wasserschaden
Und letztlich sind solche Urteile der Grund warum kein Händler bis vor Gericht geht. Wenn es erst einmal ein solches Urteil gibt, dann wird es schwierig....
Auch können die AGB's nur das Regeln, was der Gesetzgeber zulässt. Und die Länge sowie die Art der Gewährleistung bzw. was sie abdecken muss ist für Händler vorgegeben. Das hat nichts mit der Garantie zu tun, welche sicherlich anders geregelt sein kann.
Zitat:
Wie hat Einstein so schön gesagt:
Es gibt zwei Dinge die unendlich sind, das Universum und die menschliche Dummheit. Beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Sie meinen den Einstein, der sein leben lang versucht hat die Quantenmechanik gerade zu rechnen? Auch Genies können sich mal irren. Zumindest räume ich ihnen das Recht ein...:wink:
Zitat:
Muuuaaahhhhhhhaaahhhhaaaaaa, entschuldigung. Leben wir wirklich in der Gleichen Welt? Ehlichkeit beim Kunden *Schenkelklopf* das wäre ja so als ob es den Weihnachtsmann und den Osterhasen gäbe...
Sie scheinen ja ein sehr ausgeprägtes Menschenbild zu haben..Ich für meinen Teil kenne viele andere Menschen.
MFG
AW: Touchscreen Glas gesprungen
Zitat:
Zitat von
furrama
Sie lassen alle defekten Telefone durch einen neutralen Gutachter Prüfen? *Respekt!*
Habe weder was zu der genauen Temperaturdifferenz noch zu der genauen Beanspruchung gesagt. Ich sagte lediglich, dass sie grundsätzlich auftreten.
Aber sie werden sicher genau wissen bei welcher Kombination von Luftfeuchtigkeit und Temperaturdifferenz Schwitzwasser einstehen kann. Gibt es ja sicher Tabellen für.
Auch habe ich von keinem Wasserschaden meinerseits berichtet. Es ging nur um die grundsätzliche theoretische Möglichkeit von Schwitzwasser. Und nein ich habe natürlich nicht die Anleitung aller nur erdenklichen Mobiltelefone gelesen. Nur die meinen.
Und nochmal: ich rede nicht von Überbeanspruchungen, sondern davon, dass Geräte durch Fehler auch bei einer "normalen" Benutzung schaden erleiden können z.B wenn ein Display einen winzigen sehr sehr kurzen Haarriss an Rand des Displays hat, welches man beim Kauf nicht sehen kann. Und das ist nur ein mögliches Beispiel.
Zu der Wassergeschichte noch ein interessantes Urteil aus Österreich. Auch da gehen scheinbar die Meinungen auseinander..
http://www.areamobile.de/news/8351-g...-wasserschaden
Und letztlich sind solche Urteile der Grund warum kein Händler bis vor Gericht geht. Wenn es erst einmal ein solches Urteil gibt, dann wird es schwierig....
Auch können die AGB's nur das Regeln, was der Gesetzgeber zulässt. Und die Länge sowie die Art der Gewährleistung bzw. was sie abdecken muss ist für Händler vorgegeben. Das hat nichts mit der Garantie zu tun, welche sicherlich anders geregelt sein kann.
Sie meinen den Einstein, der sein leben lang versucht hat die Quantenmechanik gerade zu rechnen? Auch Genies können sich mal irren. Zumindest räume ich ihnen das Recht ein...:wink:
Sie scheinen ja ein sehr ausgeprägtes Menschenbild zu haben..Ich für meinen Teil kenne viele andere Menschen.
MFG
Genau das habe ich gemeint, erst kommt man mit Beispielen warum ein Gerät auf alle Fälle getauscht wird, wenn es dann widerlegt ist hat man nichts davon gesagt... ehrlichkeit währt am längsten ;)
Dann zieht man Urteile aus Österreich heran, klar, in Indien werden Ihnen auch die Hände abgehackt wenn Sie einen Diebstahl begehen. Ich lag da mit meinem Halbwissen schon sehr richtig...
Wenn Sie die AGB bestätigen können Sie sich sicher sein, dass sämtliche Gesetzesmöglichkeiten erschöpft sind. Nicht umsonst muss man viel geld für gute AGB´s als Händler bezahlen. Da sie mir ja nicht geantwortet haben kenne Sie weder die AGB des Verkäufers noch die Bedienungsanleitung, aber mal munter allen anderen gesagt "klagt erst einmal, das geht dann schon".
Leider bestätigen Sie ja auch mein ausgeprägtes Menschenbild und wenn Sie als Händler jeden Tag einen Mitarbeiter mindestens 4 Stunden wegen an den Haaren herbeigezogenen Ansprüchen beschäftigen müssten der aufs Jahr gerechnet den gegenwert einer gut ausgestatten Mittelklassen Limo hat wären Sie mit Sicherheit auch nicht glücklich über die Situation.
Aber eben, am Ende zahlt es der Ehrliche Kunde...
AW: Touchscreen Glas gesprungen
Zitat:
Zitat von
tidus11787
@frostbeule
Es gibt durchaus materialfehler die erst später zum vorschein kommen und sich nicht in den ersten 14 tagen zeigen.
Das möchte ich ja auch nicht ausschliessen, deswegen wird ja jeder Fall geprüft (wenn es sein muss auch von einem Sachverständigen). Nur habe ich mich ja auf den Fall von furrama bezogen und ein Display Schaden tritt nun einmal nicht nachträglich ohne mechanische oder extreme thermische Einwirkung auf. Das wird auch jeder Sachverständige so bescheinigen können und beides ist KEIN Grund das Gerät kostenlos zu ersetzen.
Zitat:
Zitat von
tidus11787
Ich finde sie sind ein sehr subjektiver mensch und es ist lustig, dass sie bei anderen menschen von halbwissen sprechen.
Na es war doch aber Halbwissen da, warum glauben Sie denn, dass ich extra einen Mitarbeiter für die Schadensfallbearbeitung einstelle? Weil mein Wissen für die komplexe Rechtssprechnug in Deutschland auch nicht ausreicht und ich habe im Rahmen meines Betriebswirtschaftsstudiums auch 2 Semester Wirtschaftsrecht belegt. Trotzdem gebe ich zu in vielen Gebieten auch nur Halbwissen zu besitzen.
Zitat:
Zitat von
tidus11787
Aber es ist gut zu wissen woran man bei ihnen als verkäufer ist.
Es wäre schön wenn ich im Vorfeld das von meinen Kunden auch sagen könnte, dann würde ich 30% der Geschäfte erst garnicht abwickeln und hätte trotzdem mehr verdient.
Zitat:
Zitat von
tidus11787
Ich persöhnlich lasse mein hd7 lieber gleich versichern. Das geht an der richtigen stelle relativ günstig und ersparrt einem streit. So als tipp für die anderen. Allerdings muss die versicherung einen gewissen zeitraum vor dem schaden abgeschlossen worden sein, weswegen sowas für den eröffner des themas leider nicht mehr in frage kommt.
Haben Sie sich mal die Bedingungen der Versicherung im Vertrag genau durchgelesen (und natürlich auch die AGB)? Nicht das es ein böses Erwachen gibt wenn es dann wirklich zu einem Schadensfall kommt und dann genau dieser Fall im Vertrag oder den AGB (denn alles was nicht im Vertrag geregelt ist regeln die AGB) ausgeschlossen ist.
So, aber jetzt klink ich mich hier aus, leider konnte ich nichts zur Klärung des Problems vom Threadersteller beitragen. Ich hoffe aber das sie eine günstige Möglichkeit zur Reparatur finden.
AW: Touchscreen Glas gesprungen
Das wird ja immer Interessanter!
Zitat:
Genau das habe ich gemeint, erst kommt man mit Beispielen warum ein Gerät auf alle Fälle getauscht wird, wenn es dann widerlegt ist hat man nichts davon gesagt.
Wo habe ich das denn behauptet? Ich finde das langsam wirklich wunderlich. Also wenn sie so mit ihren Kunden umgehen wundert mich in der Tat garnichts mehr.
Zitat:
Dann zieht man Urteile aus Österreich heran, klar, in Indien werden Ihnen auch die Hände abgehackt wenn Sie einen Diebstahl begehen
Sollte nur ein Beispiel sein, dass man Dinge (Innerhalb von nachvollziehbaren gesellschaftlichen Grenzen) auch anders sehen kann. Ich habe nicht herangezogen, sondern nur darauf hin gewiesen. Ich habe darin keinen rechtlichen Anspruch gesehen und formuliert.
Zitat:
Wenn Sie die AGB bestätigen können Sie sich sicher sein, dass sämtliche Gesetzesmöglichkeiten erschöpft sind.
Zweifelt und hat niemand angezweifelt. Ich sagte nur, dass AGB's nicht die Gewährleistung außer Kraft setzen können.
Zitat:
aber mal munter allen anderen gesagt "klagt erst einmal, das geht dann schon".
Ich habe meinem Fall geschildert und berichtet, dass ich auf diesem Wege zu meinem RECHT gekommen bin.Weiterhin habe ich sachlich auf die Gesetzlichen Ansprüche hingewiesen.
Zitat:
Nur habe ich mich ja auf den Fall von furrama bezogen und ein Display Schaden tritt nun einmal nicht nachträglich ohne mechanische oder extreme thermische Einwirkung auf
Zum 3. mal! : Nicht ohne aber schon bei leichter/normaler Belastung, wenn schon beim Kauf ein kleiner nicht sichtbarer Fehler oder Schaden vorlag!
Und hier wird auch deutlich, warum der Gesetzgeber die Dinge so geregelt hat und nicht anders.
Sie sollte versuchen nicht das zu lesen was sie interpretieren möchten (mit einem Verweis auf Paul Watzlawick)
MFG
AW: Touchscreen Glas gesprungen
Zitat:
Zitat von
ChrisXP
kannst du dan beschreiben wo genau was gesprungen ist
Also: Du teilst das Display in 12 Felder ein und nummerierst die Felder oben links beginnend durch. Dann ist der Sprung in Feld 8, ca. 1.5 cm lang.
Mir geht es übrigens gar nicht darum, den Schaden auf den Verkäufer abzuwälzen, sondern lediglich das HD7 ohne langes Warten und möglichst kosteneffizient zu reparieren. Ich hab mal bei mobilzone nachgefragt: Dauere 3 Wochen und koste ca. 350 CHF...
AW: Touchscreen Glas gesprungen
Hallo mrickenbach,
haben sie schon mal direkt bei HTC angerufen und gefragt ob die einen guten Vorschlag haben wo man das Telefon schnell und unkompliziert reparieren kann? Wäre zumindest meine naive erste Idee gewesen...
Haben sie irgendeine Idee wie es bei ihnen zu diesem Sprung gekommen ist?
Einen schonen Tag wünsche ich Ihnen.
AW: Touchscreen Glas gesprungen
Ich hatte mit meinem HD2 ein sehr ähnliches Problem, trotz Garantie...
Fazit: HD2 nach Arvato geschickt (Herzebrock Clarholz) und 14 Tage später bekam ich einen Brief mit 3 Möglichkeiten:
1. Reperatur im Wert von 293 Euro, da Glasbruch auf Eigenverschulden hinausläuft und nicht auf ein Materialfehler rückschlüsse ziehen lässt
2. Das Handy wird zurück geschickt per NN im Wert von 21,50 Euro VPuV
3. Kostenlose Entsorgung
AW: Touchscreen Glas gesprungen
Hallo Suslik,
ähnlich hörte es sich damals auch bei mir an, nur das Punkt 2 im Verhältniss wesentlich teurer war.
Ansonnsten was das nach 12 Jahren Mobiltelefone das erte mal, dass ein Telefon von mir defekt war. Somit habe ich da ansonnsten auch nicht so viele Erfahrungen.
Schöne Grüße