Ist es möglich das GalaxyTab mit einem Smartphone zu koppeln und die Datenflatrate des Smartphone zu nutzen?
Vielen Dank im voraus.
Henri31
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Ist es möglich das GalaxyTab mit einem Smartphone zu koppeln und die Datenflatrate des Smartphone zu nutzen?
Vielen Dank im voraus.
Henri31
Hallo
Das kommst natürlich auf dein Smartphone an und funktioniert dann über WLAN.
Dein Smartphone muss Wifi-Tethering unterstützen, was z.B. alle Android-Geräte ab Version 2.2 können.
Gib doch mal durch, was für ein Smartphone du hast, dann können wir weiterschauen ;)
Ich besitze ein HTC HD2.
Gruß
Henri31
Alles klar :)
Also, eins vorweg, das HD2 kenn ich überhaupt nicht. Aber nach kurzem Suchen habe ich herausgefunden, dass das HD2 die gewünschte Funktion unterstützt. Ich nehme an, dass man irgendwo in den Einstellungen die Funktion "Tethering" oder "WLAN-Tethering" oder "WLAN-Router" oder oder oder findet. Wie gesagt, genau weiss ichs nicht.
Damit wird jedenfalls aus dem WLAN-Modul, was in deinem HD2 verbaut ist, ein WLAN-Router, der die mobile UMTS-Internetverbindung an andere Geräte freigibt, u.a. auch an dein Galaxy Tab. Auf diesem musst du dann nur noch WLAN aktivieren und das Netz des HD2 suchen. Schon kanns losgehen ;)
Ich hoffe, du findest es trotz meiner schwachen Beschreibung...
Unter Einstellungen, Funkeinstellungen, WLAN-Router findest du die Funktion. Nutze es mit meinem Notebook.
Prüfe ob deine Handy-Datenflat auch Notebook bzw. TAB Datenverkehr erlaubt.
Vielen Dank erstmal für Eure Hilfe.
Da das GalaxyTab ja eigentlich ein überdimensionales Smartphone ist, sollte es eigentlich kein Problem sein, denke ich. Zur Not lass ich mir eine TwinCard geben oder ich tausche die SIM einfach.
Gruß
Henri31
Es geht weniger darum, was dein Tablet ist (überdimensionales Smartphone ist ganz passend :D), sondern dass es bei den meisten Providern verboten ist, via WLAN-Tethering die Internet-Verbindung des Smartphones (deines HD2s) an andere Geräte (dein Tablet) weiter zu geben.
Da müsstest du deinen Vertrag konsultieren ;)
Da es aber meines Wissens keine Möglichkeit gibt für den Mobilfunkbetreiber, das nachzuverfolgen und es, soweit ich weiss, auch noch keine (gerichtlichen) Urteile o.ä. gab zu dem Thema. Daher würd ich das nicht so eng sehen. Diese Entscheidung, ob du dich da quasi über den Vertrag hinwegsetzen willst oder nicht, überlasse ich dir ;)