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Fühle mich heimisch
- 22.04.2010, 22:57
- #1
Sorry.
Finde meine Unterlagen nicht mehr und bin nicht sicher, ob das suchen lohnt.
1 oder zwei Jahre?
dANKE
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- 23.04.2010, 06:30
- #2
in deutschland (bei dir steht Berlin als ort) beträgt die gesetzliche gewährleistungsfrist für gekaufte artikel 2 jahre - falls du die garantie für dein td2 meintest......
ein wenig ausführlicher deine Fragestellung beim nächsten mal bitte...
ich glaub in der Schweiz heißt das Sachmängelhaftung und geht auch 2 Jahre (ihr könnt mich gerne korrigieren)
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Fühle mich heimisch
- 23.04.2010, 09:32
- #3
Wichtig im deutschen Recht ist für den Verkauf an einen Verbraucher (das heißt dann im Gesetz "Verbrauchsgüterkauf" auch wenn das Gut nicht verbraucht wird) auch, daß bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate vermutet wird, daß der Mangel schon bei Vertragsabschluß vorhanden war. Dann muß der Verkäufer beweisen, daß es bei Vertragsschluß mangelfrei war.
Tritt ein Mangel erst nach sechs Monaten auf, muß der Käufer beweisen, daß der Mangel schon bei Vertragsschluß da war. Das ist oft eine erhebliche Hürde. Gelingt der Nachweis nicht, hat man leider nicht viel von seinem Gewährleistungsanspruch.
Etwas anderes ist eine ausdrückliche "Garantie", die vom Verkäufer über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gegeben wird. Da kommt es auf die vertraglichen Vereinbarungen an.
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- 25.04.2010, 21:10
- #4
Und wie ist das jetzt wenn ich meine Garantie wegen Pixelfehlern beanspruchen möchte (falls das überhaupt geht), ich aber ein fremdes ROM geflasht habe...?
können die das herausfinden oder mir die Garantie verweisen?
hat da jemand ne Ahnung?
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Fühle mich heimisch
- 26.04.2010, 08:02
- #5
Garantie oder Gewährleistung?
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Fühle mich heimisch
- 26.04.2010, 10:20
- #6
Danke Hippie.
Dann lohnt sich das Suchen ja doch. Mein FM Radio hat kaum noch Empfang (wie Du ja weißt) und ich vermute einen Bruch der Antennenverbindung am Stecker, wie wohl viele Nutzer...
Muß allerdings wohl auch ein altes Rom flashen.
Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
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Fühle mich heimisch
- 26.04.2010, 12:40
- #7
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Fühle mich heimisch
- 26.04.2010, 12:54
- #8
Na dann meine ich doch die Garantie. Der Fehler trat erst nach einem Jahr auf.
Weiß jemand was?
Deutschland.
Auf dem freien markt (ohne Provider, ungebrandet) neu gekauft (im Internet) im April 2009.
Gibts noch Garantie für einen Fehler, der zu Beginn noch nicht da war?
(Der aber nach einem Jahr dennoch nicht auftreten sollte?)
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- 26.04.2010, 13:28
- #9
ich denke schon - innerhalb von 2 JAhren sollte kein Funktionsfehler (der ohne fremde Einwirkung von Außen entstanden ist) auftreten.
Hatte meinen XDA Terra nach einem Jahr auch eingeschickt, weil die A Taste der tastatur eindeutig schwerer ging als alle anderen tasten.
eindeutig eine Funktionseinschränkung.
HTC anschreiben - die müssten dann das Einschicken organisieren. auf deiner Rechnung müsste ja die imei Nr. stehen - die is dann wichtig.
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Fühle mich heimisch
- 27.04.2010, 09:01
- #10
Hab nachgeschaut.
24Monate.
Allerdings steht da was von eingeschränkter Garantie, die sich nur auf Schäden zum Zeitpunkt der Auslieferung bezieht.
Diese allerdings 24 Monate...
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Fühle mich heimisch
- 27.04.2010, 09:12
- #11
Steht da auch was zur Beweislast, also wer zB am letzten Tag beweisen muß, daß der Fehler schon seit zwei Jahren (Tag der Auslieferung) vorhanden ist?
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- 27.04.2010, 11:07
- #12
Ist doch eigentlich irrelevant was da steht, oder?
Wie Du ja oben schon festgestellt hast tritt nach deutschem Recht mit Beginn des 7. Monates die Beweislastumkehr in Kraft - das heißt, diese geht auf den Verbraucher (Käufer) über.
Meiner Erfahrung nach ist man da sehr stark auf das Wohlwollen des Herstellers/Verkäufers angewiesen da es für uns Privatverbraucher sehr schwierig bis fast unmöglich ist nachzuweisen, dass der Schaden bereits bei Auslieferung bestand.
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Fühle mich heimisch
- 27.04.2010, 11:10
- #13
Ne, ist nicht irrelevant. Was ich beschrieben hatte, war die gesetzliche Regelung für die Gewährleistung. Hier soll es aber eine - vielleicht weitergehende - vertragliche Garantie geben. Im Vertrag könnte das anders geregelt sein.
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- 28.04.2010, 08:31
- #14
ob der schaden bei auslieferung bestand oder nicht - es ist ne funktionseinschränkung, die behoben werde muss. - wenn das Gerät keine öffnungsspuren aufweist, kann dem käufer keine schuld am mangel zugeschrieben werden. also ist es sache des HErstellers, den mangel zu beheben. im Übrigen können vertragswerke von HErstellern(Händlern) die gesetzlichen vorgaben nicht aushebeln - höchstens ausweiten.
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Fühle mich heimisch
- 28.04.2010, 08:52
- #15
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Auch das stimmt so pauschal nicht. Bei gebrauchten Geräten kann auch bei gewerblichen Verkäufern die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzt werden. Gesetzlich vorgesehen sind auch da zwei Jahre.
Bei Geschäften unter Verbrauchern gilt bei gebrauchten Gegenständen auch eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Die kann durch Vereinbarung sogar ganz ausgeschlossen werden.
Wäre hier wohl nicht der Fall, da es ein Neugerät zu sein scheint.
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- 06.05.2010, 15:47
- #16
Meine Frage hat sich erledigt.
Hatte das Gerät mit Pixelfehlern eingereicht, aber ein nicht lizensiertes ROM aufgespielt.
Und da ich davon ausgegangen bin dass die mir das Display lediglich wechseln hab ich auf ein Zurücksetzen in den Originalzustand verzichtet.
Hat sich als großer Fehler herausgestellt, da ich es heute als "Totalschaden, der nach Garantiebestimmungen des Herstellers leider nicht repariert werden kann" unberührt zurückbekommen habe
Auf Nachfrage haben Sie mir erklärt das es an Olinex liegt... und sie dann an dem Gerät nichts mehr machen dürfen.
Jetzt bin ich also im A****... Garantie futsch und das Handy hat hässlische Punkte aufm Display.
Kennt Ihr vielleicht einen Vertragspartner oder ein Unternehmen die mir das reparieren können??
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- 06.05.2010, 16:45
- #17
ich denke, dass dein gerät in jedem fall von jedem händler an htc eingeschickt werden würde. nur haben die gerade dein gerät abgelehnt und die imeinr. garantiert gespeichert......
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