Oberschale mit Dellen. Was kostet der Austausch Oberschale mit Dellen. Was kostet der Austausch
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  1. Die Freude war kurz. Nämlich bis zu ersten in der Hand halten. Kurz und gut, ich habe mir in der Bucht einen Hero für meine Frau ersteigert. 260 Euro, ist eigentlich nicht viel für ein 3 Monate altes Gerät. Leider musste ich feststellen, dass der Held auf der linken Seite eine Einkerbung hat. Ich denke die kommt von einem Sturz. Naja hab ich gedacht, sieht man ja kaum.
    Auf der rechten Seite habe ich Kratzer festgestellt. Diese führen offensichtlich auch von einem Sturz, außerdem Steht am rechten oberen Rand das Gehäuse etwas vom Display ab.
    In der Beschreibung stand natürlich nichts von den Schäden. Sonst hätte ich das Gerät gleich gar nicht gekauft.
    Meine Frage: was kostet es bei HTC, bzw. bei dessen Reparaturservice die Oberschale wechseln zu lassen? Ich frage auch deshalb, damit ich dem Verkäufer sagen kann, was sowas kostet. Bin mal gespannt, wann und ob er sich überhaupt meldet. Die von der Bucht wollen Ihm dazu 10 Tage einräumen. Wie ich finde eine sehr lange Zeit.
    Das Gerät funktioniert sonst einwandfrei, auch das Display hat keinerlei Macken.
    Wie Ihr euch sicher vorstellen könnt, hab ich mich vorhin Grün und Blau geärgert.
    Ich würde mich freuen, wenn etwas von Euch hören würde!!

    Grüße
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  2. 19.02.2010, 14:18
    #2
    Also das Gehäuse ist beschädigt? Dafür gibt es Ersatzteile.
    OEM (ersatz) Gehäuse...
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  3. Zitat Zitat von Tur0k Beitrag anzeigen
    Also das Gehäuse ist beschädigt? Dafür gibt es Ersatzteile.
    OEM (ersatz) Gehäuse...
    Hallo, und Danke für die Antwort.
    Ich habe gerade mit HTC Telefoniert. Die nette Dame meinte, dass man die kosten so nicht abschätzen könnte, da man ja nicht weiss, ob noch versteckte Mängel vorhanden sind. Sie hat dann immer von Garantie gesprochen, obwohl ich der guten Frau ein paarmal sagte, dass die Schäden von einem Sturz herführen, die bestimmt nicht von der Garantie abgedeckt sind. Keine Chance auch nur die Ungefähren Kosten zu erfahren.
    Wie ich mir vorstellen kann, sind an der Gehäuse Oberschale sämtlich Bauteile angeschraubt, oder? Ist es schwierig das Gehäuse zu tauschen?

    Ich glaube ja kaum, dass der Verkäufer das Telefon zurück nimmt. Und deswegen einen Rechtsanwalt einzuschalten, na ich weiss auch nicht?
    Ich habe schon über 100 Sachen in der Bucht ersteigert, aber so einen Reinfall hab ich bis jetzt noch nicht erlebt. Und die Frechheit, dass man Schäden gar nicht angibt schon zweimal nicht.

    Mal sehen wie sich das Ganze noch entwickelt. Ich werde Euch auf dem laufenden halten, und freue mich über weitere Antworten, und etwas Trost.......
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  4. 19.02.2010, 20:57
    #4
    Hero zerlegen:


    Sowas würde ich nicht so einfach hinnehmen, er hat das Handy verkauft, weil er wusste, dass es bestimmt ein Depp kauft, der nichts macht. Außerdem bist du bei Ebay als Käufer immer besser dran, wenn du dann noch Zeugen angibst, sollte der Kauf schnell rückgängig gemacht werden.
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  5. Wie gesagt, E-Bay habe ich das ganze schon gemeldet. Ich finde es eine Frechheit von E-Bay, dass die so jemanden auch noch 10 Tage Zeit einräumen um auf die Angelegenheit zu Antworten. Die bei HTC meint, dass die Reparaturkosten möglicherweise den Kaufpreis übersteigen. Da ist mir dann gar nichts mehr eingefallen. Ich selber würde mir es auch nicht zutrauen, das Gerät selber zu reparieren. Wehe wenn was schiefgeht.... Ich könnte platzen vor Wut
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  6. Unregistriert Gast
    http://www.handyersatzteilshop.de/r_...e_HTC_G3_.html Das ist ist zwar das Gehäuse vom t-mobile G3 aber ist ja mit dem Hero baugleich, ausser das es schwarz ist. Mit der oben geposteten Anleitung sollte der Covertausch klappen (passende Schraubenzieher gibts dort auch).

    Für Reparaturen ausserhalb der Garantie wirds bei HTC kompliziert und teuer. Ersatzteile gibt es so gut wie nicht zu kaufen.
    Da lob ich mir Nokia da bekommt man für fast jedes Modell jedes Ersatzteil problemlos und nen Covertausch ist da nicht der Rede wert.
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  7. 23.02.2010, 08:12
    #7
    Zitat Zitat von Fragen über Fragen Beitrag anzeigen
    260 Euro, ist eigentlich nicht viel für ein 3 Monate altes Gerät.
    Ich würd wirklich drauf drängen, dass der Verkäufer das Teil zurücknimmt und das Geld zurückerstattet.
    Für €300 kriegst du schon ein neues Gerät mit Garantie, und wenn du jetzt noch eine Oberschale kaufst,
    dann hast du auch bald einmal soviel ausgegeben ...
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  8. 23.02.2010, 11:38
    #8
    Was machst du dir noch für Arbeit damit? Der Verkäufer muss nachbessern oder den Kauf rückgängig machen. Das ist geltendes deutsches Recht.

    Sollte er sich quer stellen geh zum Anwalt.
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  9. Hallo zusammen

    Neuester Stand ist, dass der Verkäufer sagt, bei Ihm war das Gerät nicht Beschädigt. Gleichzeitig bietet er mir 50 Euro an. In meinen Augen ein Schuldeingeständniss. Ich hab schon E-Bay informiert, und werde heute Mittag mal meine Rechtschutzversicherung anrufen. Bin mal gespannt, was die dazu sagen.

    Grüße
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  10. 23.02.2010, 12:30
    #10
    Du bräuchtest afaik nicht mal eine Rechtsschutzversicherung, denn wenn man den Weg zu Ende geht muss dann der Verkäufer auch deine Kosten tragen.

    Ebay wird halt immer gerne als Ort genommen, um solche Ware los zu werden, in der Hoffnung, dass der Käufer entweder gar nichts macht oder erst gar nichts merkt. Wenn man dann "offizielle" Schritte einleitet geht dann meistens doch alles ganz schnell.
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  11. Hallo.

    Ich hab mich grad telefonisch mit einer Rechtsanwältin unterhalten. Sieht nicht so gut aus für mich. Da es ein Privatverkauf war, muss der Verkäufer nicht mal das Telefon zurücknehmen. Ich soll dem nochmal Druck machen, und wenn er nicht will, die 50 Euro nehmen und das ganze abschreiben. Die Anwältin hat mir von einem Rechtsstreit abgeraten, weil ich sonst auch noch die Gegnerischen Anwaltskosten zu tragen hätte. Und ausserdem habe ich auch noch eine Selbstbeteiligung von 150.
    Also als Tip für Euch: wenn bei der Artikelbeschreibung Top steht kann sich das ganze auch auf die Verschiedenen tollen Funktionen des Telefons handeln, und nicht auf den Zustand.

    Das war mir auf jedenfall eine Lehre. In Zukunft will ich eine Detailierte Beschreibung der Ware. Wenn ich die nicht bekomme kauf ich nicht mehr. Basta..........

    Grüße
    Von meinem mobile Device aus eingetragen
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  12. 23.02.2010, 16:29
    #12
    Oder einfach von Ebay fern bleiben.
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  13. Ich hab schon zig Mal gekauft und verkauft, und noch nie Probleme gehabt. Wenn keiner mehr was bei E-Bay kaufen würde währen bestimmt nicht so viele Leute im Forum. Will heissen, das sich nicht jeder ein neues Mobiltelefon leisten kann. Und was würden die jenigen machen die schon vom Legend träumen. Was machen die dann mit dem alten Telefon, wenn man Deiner Meinung nach von E-Bay fernbleiben soll?
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  14. 23.02.2010, 17:10
    #14
    Auf Ebay gibt es zuviele Betrüger, deswegen wurde ja auch die Paypal Pflicht für Leute mit weniger als 50 Sterne eingeführt.

    Wenn Betrug der Normalfall wäre, dann könnte ich die Leute gar nicht mehr verstehen.

    So groß ist der Preisunterschied zwischen neu und gebraucht (verbeult, zerkratzt) nicht, wenn man den Ärger mit einrechnet, den man bei gebrauchten Sachen haben kann.

    Wenn keiner mehr was bei E-Bay kaufen würde währen bestimmt nicht so viele Leute im Forum.
    Weniger vielleicht, aber eher marginal, du kannst es immer noch gebraucht kaufen, das ging schon vor Ebay, hoffe, dass du nicht aus allen Wolken fällst. Ich will nur damit sagen, dass man gerade bei solchen Sachen, die Ware abholen sollte, wenn die Ware einen bestimmten Wert übersteigt. Selbst als Verkäufer ist mir das lieber, da dann beide Parteien wissen, mit wem sie es zu tun haben. Aber für sowas sind die Leute meistens wieder zu faul. Das mit der Gewährleistung ist auch immer so eine Sache. Der Verkäufer ist dafür zuständig und bei Ebay weiß man nie, wie lange es den Verkäufer noch gibt, dann fängt erstmal der Briefverkehr und Stress an. Bei Amazon kann man z.B nichts falsch machen. Amazon wird es noch ein paar Jahre geben.

    Und das Ebay gerne mal Beschwerden irgnoriert ist auch nichts neues. Jemand verkauft Fakes, man meldet es und nichts passiert (es haben mehrere eine Beschwerde geschickt).

    Muss jeder selber wissen, aber dein Beispiel zeigt mir wieder, dass Ebay schlecht ist. Nicht nur die Leute auf der Plattform, auch die Plattform selber. Und das Legend kann man sich auch über den normalen Weg importieren (ja sind dann Abgaben fällig).
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  15. 24.02.2010, 15:19
    #15
    Zitat Zitat von Fragen über Fragen Beitrag anzeigen
    Hallo.

    Ich hab mich grad telefonisch mit einer Rechtsanwältin unterhalten. Sieht nicht so gut aus für mich. Da es ein Privatverkauf war, muss der Verkäufer nicht mal das Telefon zurücknehmen. Ich soll dem nochmal Druck machen, und wenn er nicht will, die 50 Euro nehmen und das ganze abschreiben. Die Anwältin hat mir von einem Rechtsstreit abgeraten, weil ich sonst auch noch die Gegnerischen Anwaltskosten zu tragen hätte. Und ausserdem habe ich auch noch eine Selbstbeteiligung von 150.
    Also als Tip für Euch: wenn bei der Artikelbeschreibung Top steht kann sich das ganze auch auf die Verschiedenen tollen Funktionen des Telefons handeln, und nicht auf den Zustand.

    Das war mir auf jedenfall eine Lehre. In Zukunft will ich eine Detailierte Beschreibung der Ware. Wenn ich die nicht bekomme kauf ich nicht mehr. Basta..........

    Grüße
    Von meinem mobile Device aus eingetragen
    Wo hat denn deine Anwältin Jura studiert? Man kann als Privatperson zwar die Gewährleistung bei Gebrauchtwaren ausschließen. Alles andere wird gehandhabt wie bei jedem Kaufvertrag. Für Mängel, die so nicht in der Beschreibung des Angebotes standen, kann der Verkäufer auf jeden Fall zur Rechenschaft gezogen werden. Wäre ja noch schöner.

    Das lernen wir ja sogar im ersten Semester Privatrecht (und ich studiere nicht mal Jura ).

    Dazu gilt insbesondere der § 444 BGB: "Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat."

    Beides könnte man hier anbringen: Der Mangel wurde nicht erwähnt (also eventuell arglistig verschwiegen) und das Gerät wurde als Top bezeichnet, was als Garantie für die Beschaffenheit der Sache ausgelegt werden kann. (Und ja wohl eindeutig nicht so ist!)

    Also:

    Du hast zunächst einmal das Recht auf Nacherfüllung. Schlägt das fehl könntest du den Kaufpreis mindern (das entspräche dann der Annahme der angebotenen 50€) oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Das ist rechtlich eindeutig wasserdicht geregelt und die Aussage, dass du eventuell den Anwalt des Verkäufers zahlen musst, würde ich mal glatt als Mumpitz bezeichnen. Einziger Haken an der Sache: Du trägst die Beweislast. Aber da du dich so auf das Handy gefreut hast und es sofort deinem Kumpel zeigen wolltest, war der ja beim Auspacken dabei.

    Wer auf ebay Geschäfte machen will, dem empfehle ich dringend c't 04/04 S.96-103. Den Artikel bekommt man auch einzeln bei Heise für ein paar Cent. Danach weiß man dann, was Phase ist.

    P.S.: Könnte es sein, dass deine Anwältin sich nicht mit so einem Kleinkram abgeben will?

    P.P.S.: Es wäre hilfreich mal dem Auktionstext zu lesen und die Bilder zu sehen.
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  16. judy_judy Gast
    Da hast du ja auch recht BigKahuna ,aber weil es um so ein Kleinkram geht ,wurde es sich nicht mal lohnen. Das ist das ganze problem bei dem Recht. Ich studiere Jura und weis das nicht nur die Gesetze wichtig sind ,aber auch der Prozess ,was meisten auch ganz anders sein kann als du dir es vorgestellt hast.

    Wie du schon gesagt hast ,hast du die Beweislast die nicht so einfach geht wie du sagst. Der Verkäfer kann sagen das es alles in ordnung war und wie kannst du dann beweisen das es nicht durch den Transport beschädigt wurde? Wo der Käufer Gefahrübergang hat....

    Deshalb ist Ihm zuraten ,was schon die Anweltin gesagt hat : Mach Druck und wenn es nicht klapt dan nim die 50 € und ist gut.

    Warum meins du das auch bei Ebay das PayPal eingeführt wird? Weil über das PayPal hast du mindenstens welche Sicherheit.
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  17. 27.02.2010, 02:12
    #17
    So ein Paket sollte doch gegen Schäden versichert sein, es wurde bestimmt nicht per Päckchen geschickt. Freundin war dabei, wo das Paket geöffnet wurde, der Verkäufer sagt auch, dass es heile war, also muss es ein Transportschaden sein, diesen zahlt die Post. Zwei Zeugen gegen einen, wenn die Post dicht macht. Ist natürlich nicht richtig zu lügen, aber Gerechtigkeit gibt es in dem System nicht. Wenn man sich diese ganzen Rechtsverdreher anguckt, dann kann man nur noch den Kopf schütteln.
    Vor Gericht ist nunmal doch nicht jeder gleich, von Gerechtigkeit ganz zu schweigen.

    Aber der TS ist ja nicht der erste, der übers Ohr gehauen wurde.

    Die 50€ sehe ich auch als Schuldeingeständnis, warum sollte ich 50€ bieten, wenn ich ein reines Gewissen habe?
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  18. wow hat wer so ein demontage video auch für das HTC Magic???

    intressieren würd mich ob man die kamera des hero's sogar in das Magic einbauen könnte... denke der connector wird genau gleich sein.
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  19. Hurra!!

    Ich habe mich mit dem Verkäufer geeinigt, und bekomme mein Geld zurück. Jetzt wart ich auf einen neuen Legend und nicht mehr auf einen Hero von E-Bay. Das war mir eine Lehre.....

    Grüße und vielen Dank für die vielen Antworten und euch noch einen schönen Sonntag.
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  20. Das ist ja witzig: Der Verkäufer des Hero hat das Gerät, dass noch in meinem Besitz ist, schon wieder eingestellt. Ich hab ja schon viel erlebt, aber das ist die Krönung
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