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Unregistriert Gast
Hallo zusammen
Leider musste ich meinen Hero einschicken, weil der Akkudeckel nicht passte und es Staub im Akku hatte.
Nun hab ich endlich nach mehr als fünf Wochen eine Antwort bekommen. Sie werfen mir Selbstverschulden (Sturtz- bzw. Schlagschaden), was auch möglich ist (ich werde noch anrufen, um genaue Auskunft darüber zu bekommen).
Deshalb würde ich die Kosten auch übernehmen, doch sie verlangen auch noch, dass ich die Transportkosten übernehmen muss.
In der Garantiekarte heisst es aber, dass HTC die Transportkosten übernimmt, solange man Schaden an einem Gerät noch in der Garantiegültigkeitsfrist meldet. Jedoch nichts davon, dass HTC die Transportkosten nicht übernimmt, wenn es Selbstversagen ist.
Deshalb meine Frage, ob das richtig ist oder ob ich falsch gelesen und interpretiert habe.
Danke im Voraus für Antworten!
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Bin hier zuhause
- 19.01.2010, 20:41
- #2
Solange du nix unterschrieben hast. Gilt!!!!!
Garantie abklärungen sind gratis!!!!
Auch der versand.
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Fühle mich heimisch
- 19.01.2010, 21:31
- #3
Irgendwie kommt das mir ziemlich bekannt vor.
Wo hast du es eingeschickt? Wohnst du in Deutschland?
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Bin hier zuhause
- 20.01.2010, 09:04
- #4
Oh vergessen. Schweiz...
Aber das Deutsche Gesetz hat das, soweit mir bekannt auch.
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Fühle mich heimisch
- 20.01.2010, 16:28
- #5
Heißt für mich, dass er nichts zahlen muss, wenn er es jetzt wieder unrepariert zurückschicken lässt.
Er will es aber reparieren lassen, somit muss er die Kosten selbst tragen, da die Garantie ja nicht gilt.
Wäre so, als wäre die Garantie abgelaufen und ich will es reparieren lassen, da trage ich auch die Versandkosten.
weil der Akkudeckel nicht passte und es Staub im Akku hatte
Sie werfen mir Selbstverschulden (Sturtz- bzw. Schlagschaden), was auch möglich ist
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Bin neu hier
- 20.01.2010, 17:20
- #6
Heißt für mich, dass er nichts zahlen muss, wenn er es jetzt wieder unrepariert zurückschicken lässt.
Er will es aber reparieren lassen, somit muss er die Kosten selbst tragen, da die Garantie ja nicht gilt.
Wäre so, als wäre die Garantie abgelaufen und ich will es reparieren lassen, da trage ich auch die Versandkosten.
Zitat:
weil der Akkudeckel nicht passte und es Staub im Akku hatte
Hä?
Und Zwischen dem Bildschirm (vielleicht ist dies der falsche Ausdruck, jedoch nannte der Kundendienst dies so) und dem Glas hatte es eine Schicht kleine Partikel, auch Staub genannt.
Zitat:
Sie werfen mir Selbstverschulden (Sturtz- bzw. Schlagschaden), was auch möglich ist
Du weißt nicht, ob dein Handy schonmal hingefallen ist? Oder wolltest du es einfach mal probieren, ob die so doof sind?
Noch Entschuldigung, dass ich das letzte Mal als Unbekannt geschrieben habe, habe dies nicht bemerkt!
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Fühle mich heimisch
- 20.01.2010, 17:23
- #7
Jetzt macht das alles Sinn.
Der Sturzschaden muss auch nichts mit dem Problem zu tun haben, könnte aber.
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Bin neu hier
- 20.01.2010, 19:19
- #8
Jetzt macht das alles Sinn.
Der Sturzschaden muss auch nichts mit dem Problem zu tun haben, könnte aber.
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Fühle mich heimisch
- 20.01.2010, 19:29
- #9
Kein sichtbarer Schaden am Gehäuse?
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Bin neu hier
- 20.01.2010, 19:53
- #10
Ein paar wenige Kratzer auf dem Display und eine kleine Beule am Gehäuse (ca. 1mm tief und 3mm im Durchmesser), aber nichts Grösseres.
Habe jetzt gerade nochmals die Fehlerbeschreibung von der Firma, bei der ich es eingeschickt habe, steht nichts von grösseren Schäden, welche sie sicher aufgeschrieben hätten.
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Fühle mich heimisch
- 20.01.2010, 20:00
- #11
(ca. 1mm tief und 3mm im Durchmesser)
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Bin neu hier
- 21.01.2010, 17:36
- #12
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Fühle mich heimisch
- 21.01.2010, 17:50
- #13
Nach renedlog ist es kostenlos. Bin kein Anwalt.
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Bin hier zuhause
- 21.01.2010, 18:40
- #14
nach schweizer gesetz..
jedoch müsst ich mal in eurem gesetz nachstöbern.
doch ich hab mal gehört das es das selbe ist.
edt.
ich finde keine online version der deutschen gesetzbücher. (ist das nen komisches land) ^^
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Bin neu hier
- 21.01.2010, 18:53
- #15
@ renedlog:
ich bin ja schweizer, deshalb musst du dir nicht die mühe geben, nach deutschen Gesetzbücher nachzuschauen (oder hast du damit die deutsche Version von schweizerischen Gesetzbücher gemeint? )
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Fühle mich heimisch
- 21.01.2010, 18:55
- #16
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Bin hier zuhause
- 22.01.2010, 14:35
- #17
ah ok... ja dann gilt: garantieabklärung gratis.
wenn du es unrepariert zurück wilst ist dies gratis. (auch versand ist gratis)
mobilezone ist der einzige handyshop so weit ich weiss. der ilegale verträge den kunden unterjubelt (leider ist es nach unterschrift meist zu spät, da man sich einverstanden erklärt hat, im falle des rückversandes 100.- zu bezahlen).
kenne mich so gut aus weil ich das problem mit mobilezone und apple hatte. hab dann jedes gesetz nachstudiert und am schluss nen neues iphone (inkl. gratis versand) bekommen, das meine schwester jetzt hat.
'' also niemals unterschreiben '' fals ihr die garantie abklären wollt. (also einschickt)
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