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Gehöre zum Inventar
- 19.12.2010, 13:38
- #21
Was ich ganz vergessen hatte, wer glaubt Ihr wohl zahlt die Mehraufwendungen im Endeffekt mit?
Alle die so ehrlich sind und das Gerät kaufen und es auch wirklich nutzen.
Also Ihr!
Deswegen muss ich dann jedesmal den Kof schütteln wenn ich so Sachen lese wie "schick es doch einfach mit irgendeinem Fehler ein und nach dem zweiten mal kannst Du es dann tauschen" auch das wird natürlich vom Hersteller alles in den VK Preis eingerechnet. Aber daran denken die Kiddies, die nicht wissen wohin mit Ihrem vielen Taschengeld, ja nicht. Mnchmal frage ich mich echt ob die Leut für Ihr Geld nicht mehr arbeiten müssen wenn sie mit über 500 stutz so um sich werfen.
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- 19.12.2010, 13:56
- #22
Frostbeule, Deine Meinung in allen Ehren. Bleib aber bitte Sachlich bei der Diskussion. Ich versteh Dich als Händler aber das Fernabsatzgesetz ist nun mal so. Jeder Händler muss sich danach richten und jeder Kunde kann es nutzen. Viele sagen es offen aber der größte Teil verschweigt es und nutzt dieses intensiv als Kunde. Das Problem ist aber das viele Elektronik-Märkte das vor machen und mit Werbebotschaften kommen wie " ausgiebig testen und wenn Unzufrieden Geld zurück ohne Grund ". Das hat sich nunmehr auf den Online-Markt übertragen und wird genutzt.
Aber ist es nicht so das man die Nutzung von Artikel die zurück kommen ( bei Gebrauch innerhalb der 14 Tage ) eine Pauschale berechnen kann und diese in den AGBs verdeutlicht?
Gruss cos
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Gehöre zum Inventar
- 19.12.2010, 18:58
- #23
Das ist schon möglich, allerdings hat das BVG jetzt entschieden, dass selbst leichte Kratzer kein Grund der Wertminderung darstellen. Was das bedeutet kannst Du Dir vorstellen. Egals wie das Gerät zurück kommt (ausser das Display ist gebrochen oder sonstige wirklich gravierende Mängel liegen vor) der Händler muss es zurück nehmen. In Deutschland ist es wie mit allem, der unmündige Bürger soll geschützt werden, aber dadurch werden ja die unmündigen Bürger erst herangezogen. Kein Depp denkt mehr an die Konsequenzen seines Handelns und im Notfall ist ja der Staat da und beschützt den ach so armen Bürger. Mal ehrlich, wer sich heut zu Tage im Internet übers Ohr hauen lässt ist doch selber schuld weil er einfach zu doof ist. Wer ein Gerät kauft ohne sich vorher zu informieren und es dann wieder zurückgeben will weil es ihm nicht gefällt soll gefälligst die 100 Euro Lehrgeld bezahlen die er beim weiterverkauf über eBay einbüsst, vielleicht denkt er dann beim nächsten mal anders.
Vielleicht bin ich da wirklich etwas unsachlich, aber ich muss sagen das mir die Schweizer Gesetze besser gefallen, da werden nicht die Blöden unterstützt!
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Gehöre zum Inventar
- 19.12.2010, 18:59
- #24
Wow, ich werde gedisst weil ich die Wahrheit sage... das ist jetzt echt krass! Mein letzter Beitrag ist weg!
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- 19.12.2010, 19:07
- #25
Nein, wurde es nicht
. Der Filter hatte " Depp " gesperrt darum die manuelle Freischaltung.
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Gehöre zum Inventar
- 19.12.2010, 19:52
- #26
Welche Worte sind denn noch gefiltert? Nicht das ich ausversehen eins benutze *gggg*
Dann muss ich in Zukunft Schafseckel oder Dackel schreiben, das wird dann hoffentlich nicht gefiltert
Dann ist ja gut, dachte schon hier herrscht jetzt Zensur im besten PochetPC Forum das ich kenne.
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- 19.12.2010, 19:58
- #27
Nein, keine Angst. Alle Beiträge finden Ihren Platz hier ( es sei er sprengt alle Ketten )
Der Filter ist umfangreich, das würde jetzt viel werden, aber wenn man so schreibt das man sich auch selber nicht angegriffen fühlen würde dann sollte es gut gehen
Gruss und schönen Abend
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Bin hier zuhause
- 20.12.2010, 07:35
- #28
Frostbeule, ich kann Deinen Frust verstehen und sehe das ganz genauso. Es ist leider schon Normal das sich Sachen bestellt werden um sie nur kurz zu Nutzen. Folgendes Beispiel ging auch durch die Medien: Einer kauft sich online Winterreifen, lässt sie aufziehen, fährt eine Woche in den Winterurlaub und macht dann von seinem Widerrufsrecht Gebrauch...
Also, es schadet ganz sicher nicht sich vorher hier z.B. zu informieren. Über die Einschränkungen wurde schon zeitig im Vorfeld diskutiert. Ich wusste worauf ich mich einlasse und habe zumindest keine Probleme damit wenn ich es doch zurückgeben würde und vom Kaufpreis Gebühren für den Gebrauch abgezogen bekomme. Ein Geschäft soll und muss sich für beide Seiten lohnen...
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Gehöre zum Inventar
- 20.12.2010, 07:38
- #29
Ich würde es machen wie Dave schon gesagt hat: einfach zwei mal umtauschen, beim dritten mal steht dir ein neues Gerät zu.
Gebraucht verkaufen würde ich nicht zwecks Wertverlust.
Edit: hatte übersehen dass der Thread mehrere Seiten hat, was meinen Beitreg wohl jetzt unbrauchbar macht
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem HD7 T9292 aus geschrieben.
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Fühle mich heimisch
- 20.12.2010, 11:56
- #30
Also wenn das hier stimmt, dann werde ich so langsam anfangen es in Rep zu geben.
Um wenn der Januar dann vorbei ist und kein Update gekommen wird der Wandlungsantrag gestellt.
Habe zwar echt keine Lust auf Android oder Mac OS ihhhPhone aber was bleibt denn noch?!
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