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Fühle mich heimisch
- 22.11.2009, 14:51
- #1
Moin.
Frage jetzt einfach mal hier:
Hab ja noch ein HD2 OVP von Amazon liegen und mittlerweile 3 Interessenten dafür.
Wenn einer von denen das nu kauft, kriegt er ja ne Kopie der Rechnung von mir, kein Ding.
Aber Amazon sagt ganz klar:
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Abtretung dieser Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen.
Was sagt ihr dazu? Wer hat Erfahrung mit dem Weiterverkauf von Amazon-Artikeln?
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Fühle mich heimisch
- 22.11.2009, 15:02
- #2
Das Abtretungsverbot bezieht sich auf die Ansprüche. Soll heissne, dass Du mit dieser Rg z.B. kein HD2 reparieren lassen kannst, das "vom LKW gefallen" ist und sagst: Garantieanspruch wird auf die Person xy abgetreten.
Die Garantie wird auf ein Gerät, nicht einem konkreten Kunden gegeben. Verkaufst Du das Gerät, so gilt auch für dieses die Garantie, alles andere wäre rechtswidrig.
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Gehöre zum Inventar
- 22.11.2009, 15:08
- #3
Insofern der neue Käufer mittels einer Rechnung nachweisen kann, dass er ein Handy über Dritte von Amazon.de erworben hat, kann er natürlich Gewährleistungsansprüche gegenüber Amazon.de geltend machen
...oder halt Garantie gegenüber dem Hersteller.
Aber aufpassen, denn ob sich Amazon.de intern die IMEI's der verkauften Geräte notiert, ist unklar.
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Fühle mich heimisch
- 22.11.2009, 15:26
- #4
Die IMEI steht auf der Rechnung, die brauchen sie nicht noch extra notieren.
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Fühle mich heimisch
- 22.11.2009, 17:44
- #5
Also mir wurde folgendes geantwortet (heute, respekt, Amazon antwortet sogar an Sonntagen):
Guten Tag,
vielen Dank für Ihr Schreiben an Amazon.de.
Ja, wir können gern eine Rechung erstellen.
Weiterhin:
Sie können die Geschenksendung gerne an uns zurückgeben.
Bitte benutzen Sie dazu unser Online-Rücksendezentrum:
www.amazon.de/ruecksendezentrum
Dort leiten wir Sie Schritt für Schritt durch den Rückgabeprozess. Wählen Sie dort zu Anfang die Option "Ich habe die Artikel als Geschenk erhalten".
Sie finden im Online-Rücksendezentrum auch eine ausdruckbare Rücksendungsübersicht, die Sie bitte Ihrer Sendung beilegen. Und für Ihre DHL-Rücksendungen innerhalb Deutschlands stellen wir Ihnen dort unser bereits vorfrankiertes Rücksende-Etikett zur Verfügung.
Nach Eingang der Geschenksendung bei unserer Warenrücknahme erhalten Sie den Warenwert in Form eines Gutscheins.
Diesen Gutschein mit Code und Informationen zur Einlösung verschicken wir per E-Mail.
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