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Fühle mich heimisch
- 26.05.2011, 15:06
- #1
hi
so folgendes, ich hab letzte woche mein desire hd eingeschickt zu arvato, wegel lautstärke taste ohne funktion, und er dachte permanent es wäre nen headstet angeschlossen. so kam nun gestern wieder. ich glücklich angemacht. wlan und bluetooth geht nicht...
sobald ich das wlan anmache schreibt er unten drunter kurz aktivierung, und dann fehler. bluetooth geht auch nicht.
kann ich da selber was machen?
so und nun noch dampf ablassen:
das kann doch nicht sein, dass ich nen gerät kaputt mit anderem fehler aus der reperatur wieder bekomme?! wo dann auch noch auf dem beleg steht endabnahme bzw auf funktion geprüft! das kann doch nicht sein, ich kann doch nicht ständig mein tele hin und herschicken, und immer die 7 euro für die post bezahlen, das geht irgendwann ins geld und auch auf die nerven. das hab ich bei meinen 10 jahren samsung davor noch nie erlebt, bzw ich musste die dinger noch nie einschicken, die funktionieren immer noch...
und der kerl an der hotline sagt nur ghelangweilt, ja dann müssen sie es eben nochmal einschicken... omg
so sry musste sein
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Fühle mich heimisch
- 26.05.2011, 15:18
- #2
Hallo, Dampf ablassen ist wenig hilfreich. Zunächst einmal ist es sinnvoll, mit der genannten Firma in Kontakt zu treten. Ich gehe davon aus, dass das zusätzliche Porto übernommen wird bzw. das Gerät kostenlos abgeholt und auch wieder zurück geliefert wird. Eine Endabnahme prüft in der Regel nicht das Gerät, sondern nur den Fehler. Damit ist das Gerät aus Sicht des Reparierenden in Ordnung. Alles andere zu prüfen wäre viel zu aufwändig. In deinem Fall empfiehlt es sich um eine komplette Funktionsprüfung zu bitten. Sieh es sportlichel, nobody is perfect!
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem HD7 T9292 aus geschrieben.
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Fühle mich heimisch
- 26.05.2011, 15:39
- #3
hab ja schon getelt mit htc und nein wird nix übernommen grml
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Fühle mich heimisch
- 26.05.2011, 16:38
- #4
Poste mal das Kaufdatum und das Land. Die Ablehnung erscheint mir recht willkürlich. Hast du schon mit dem Verkäufer gesprochen?
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem HD7 T9292 aus geschrieben.
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Mich gibt's schon länger
- 26.05.2011, 16:55
- #5
lad das neue rom drauf 2.3.3 dann müsste es funktionieren..
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Fühle mich heimisch
- 26.05.2011, 17:11
- #6
hab ich 2.3.3 war schon vor dem einschicken drauf, danach auch, versionsnummer war die gleiche. dann hab ich es persönlich nochmal mit der ruu geflasht. gleiche problem
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Fühle mich heimisch
- 26.05.2011, 18:38
- #7
Wie alt ist das Gerät. Danach richten sich die Ansprüche. Und natürlich nach den gesetzlichen Bestimmungen, z. B. Gewährleistung! Von eigenen Veränderungen würde ich dringend abraten. Damit verliert man schnell alle Ansprüche an den Händler und den Hersteller.
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem HD7 T9292 aus geschrieben.
Dazu zählt auch das eigene flashen.
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem HD7 T9292 aus geschrieben.
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- 26.05.2011, 19:02
- #8
Aber nicht, wenn man es mit der RUU flasht, da diese das Original-ROM von HTC beinhaltet.
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Fühle mich heimisch
- 26.05.2011, 19:52
- #9
rechnung vom 22.11. sprich gewährleistung. naja ist haltextrem ärgerlich, wenn man nen defektes gerät aus der reperatur zurückbekommt. und denkt jetzt passt wieder alles...
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Fühle mich heimisch
- 26.05.2011, 20:42
- #10
Das ist doch prima. Ansprechpartner ist der Händler. Innerhalb von 6 Monaten ist der Händler gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet. Dies bedeutet, dass das phone beim Händler nur abzugeben ist bzw. er sogar verpflichtet ist das phone auf seine Kosten abzuholen. Die Gewährleistung ist im BGB eindeutig geregelt. Lehnt der Händler den Gewährleistungsanspruch ab, so ist er dazu verpflichtet den Nachweis zu erbringen, dass der Mangel nicht beim Kauf vorhanden war. Dies geht eigentlich nur mit einem Sachverständigengutachten oder bei einer erkennbaren Beschädigung. Setzen Sie sich mit dem Händler zunächst tel. oder auch schriftlich in Verbindung. Ggf. muss man einen Anwalt einschalten. Hier sollte jedoch zunächst mit dem Anwalt die Kostenfrage geklärt werden. Aber drohen hilft bestimmt. Den Gesetzestext findet man im Internet, ggf. mitsenden. Die Instandsetzung ist für den Kunden kostenfrei. Man muss dies nur konsequent einfordern. Viele Verkäufer kennen die Rechtslage nicht und lehnen dies aus Unsicherheit erst mal ab. Ich hoffe dies hilft zunächst weiter. Posten Sie mal das Ergebnis der Reklamation.
Gruß
Hafe
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem HD7 T9292 aus geschrieben.
Oh, jetzt ist der Text da. Spart mir viel Arbeit. Viel Erfolg bei der Reklamation. Und nicht vom Rechtsanspruch abweichen.
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem HD7 T9292 aus geschrieben.
Ich seh gerade, dass die 6 Monatsfrist knapp überschritten ist. Dahet müssen Sie darauf hinweisen, dass der Fehler bereits versuchsweise repariert wurde. Dies sollte als Nachweis reichen, dass der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten ist. Nach dem Ablauf der 6 Monatsfrist gilt die Beweislastumkehr. Dies macht die Sache schwieriger, allerdings ist der Reparierende verpflichtet seinen mit Mängeln behafteten Reparaturversuch nach zu bessern. Somit existiert eine weitere Reklamationsmöglichkeit
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem HD7 T9292 aus geschrieben.
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Fühle mich heimisch
- 26.05.2011, 21:11
- #11
Hier noch ein link zu htc Support. Schildere die Angelegenheit dort. Man sollte doch bei dieser eindeutigen Rechtslage eine Lösung finden.
http://www.htc.com/de/CS_Mail.aspx
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem HD7 T9292 aus geschrieben.
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Fühle mich heimisch
- 26.05.2011, 21:46
- #12
naja mit dem htc support hab ich heute schon telefoniert, die sind da naja harmlos ausgedrückt gelangweilt und ahnungslos. werde das morgen nochmal zu arvato schicken. es ist ja nicht der gleiche fehler, sondern nen ganz anderer, der vorher nicht vorhanden war. hatte das gerät ja wegen 2 anderen fehlern hingeschickt, die korrekt behoben wurden, jedoch mit den 2 neuen fehlern wieder bei mir ankam. die fehler waren ja definitiv vor der einsendung nicht vorhanden...
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