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DennisSchubert Gast
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Bin hier zuhause
- 06.03.2014, 10:44
- #2
Kann man das Gerät nicht einfach zurücksetzen?!
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- 06.03.2014, 11:13
- #3
ich denke denen geht es nicht darum nur das gerät zu haben sie wollen auch die letzten erinnerrungen ihrer mutter welche in form von daten welche nun apple schützt auf dem gerät hinterlegt sind.
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- 06.03.2014, 11:13
- #4
Nein das ist nicht mit zurücksetzen nicht getan, das wäre ja zu einfach^^
Via Pocketpc.ch iOS App
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User61847 Gast
Das Ganze muss nur einer wirklich vor Gericht bringen, dann hat sich das erledigt. Denn das was Apple da macht ist schlicht nicht zulässig.
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Gehöre zum Inventar
- 06.03.2014, 14:12
- #6
Warum tut Apple sich so etwas an! Wäre doch o.k., wenn das Gerät eingeschickt wird und Apple es dann zurücksetzt, damit es wieder brauchbar ist.
Die Freigabe der Daten ist natürlich geschützt, wenn es nicht ausdrücklich freigegeben wird; auch in diesem Fall. Kann ja sein, dass die Mutter Daten auf dem Gerät hat, die geheim bleiben sollen.
Was wäre das für eine Werbung, wenn Apple anbieten würde, das Gerät gegen ein neues Gerät kostenfrei zu tauschen aus Mitgefühl & Kulanz ... das wäre unter dem Strich dann eine positive Werbung für Apple. Herzlose Firmen mag kein Kunde...
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- 06.03.2014, 17:04
- #7
Kann aber auch sein, dass die Geschichte frei erfunden und das iPad geklaut ist.
Falls das ein Gericht entscheidet, wäre Apple aus der Pflicht und könnte das Gerät entsperren.
Ist halt rechtlich alles sehr verzwickt.
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Fühle mich heimisch
- 06.03.2014, 17:17
- #8
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User61847 Gast
Frei erfunden ist vielleicht die ganze Geschichte. Eine Ente sozusagen.
Sollte es aber der Fall sein, das die Brüder hier eine Geschichte erfunden haben um ein geklautes iPad zu legalisieren.....steckt da schon eine gehörige Portion krimineller Energie dahinter. Da käme ja noch die Urkundenfälschung hinzu.
Dennoch wäre Apple rechtlich immer noch auf der sicheren Seite, selbst wenn die Geschichte erfunden wäre. Was Apple da macht ist im Grunde mit einer Unterschlagung vergleichbar. Da es sich ein geerbtes Gerät handelt und Apple dadurch verhindert das ein Erbe genutzt werden kann.
Was mich allerdings stutzig macht, was dann wiederum den Verdacht auf erhebliche Kriminelle Energie erhärten würde ist, sofern sie im Recht sind sollten die Anwaltskosten eigentlich nicht relevant sein.
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Gehöre zum Inventar
- 06.03.2014, 20:57
- #10
Was für eine Welt, wenn man (berechtigt) darüber nachdenkt, ob die Geschichte wahr ist. Hoffe nicht, weil man bei dem Thema so etwas nicht machen sollte! Darum gehe ich mal von aus, dass es stimmt...
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fumo Gast
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User61847 Gast
Ich weiss ja nicht wie es bei euch oder dort ist, aber hier bekommt der der unrecht hat die Kosten auferlegt.
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Gehöre zum Inventar
- 07.03.2014, 12:02
- #13
Ja schon... aber die Gerichte gehen oft auf einen Vergleich und dann hat man trotzdem einen Teil der Kosten zu übernehmen... so etwas gehört auch nicht vor Gericht... hat schon einer was gehört, wie es weitergeht und ob Apple sich gemeldet hat?
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User61847 Gast
Immer davon ausgehend das die Story da oben stimmt, finde ich diese Ansicht etwas befremdlich.
Unabhängig des Weges, ob gekauft, durch Schenkung oder Erbe, handelt es sich um Sache die rechtmäßig den Besitzer wechselt und Rechtmäßig in dessen Besitz befindet. Das blockieren der rechtmäßig in Besitz gebrachten Sache halte ich für schlicht unzulässig. Denn durch diese Blockade ist der Nutzen der rechtmäßig erworbenen Sache, so wie die Weiterveräußerung gegen entsprechenden Wert
nicht möglich.
Für mein Verständnis besteht hier ein Recht auf Schadensersatz. Denn der Schaden ist durch diese Blockade definitiv gegeben.
Wozu also auf sein Recht verzichten? Ich finde auch das Argument bezüglich Vergleich sehr fraglich, denn welcher Vergleich soll den angestrebt werden bzw, auf welche Rechtsgrundlage würde sich ein solcher Stützen? Relativierung eines nicht rechtmäßigen Vorganges?
Letztendlich wäre auch ein Verfahren für die Zukunft wichtig.
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Gehöre zum Inventar
- 08.03.2014, 11:18
- #15
Da bin ich falsch rübergekommen. Ich meinte damit, dass Seitens Apple so etwas unterbunden gehört, in dem man auf den Kunden eingeht und sich nicht hinter irgendwelchen Vorschriften verschanzt. Gäbe ja viele denkbare Lösungswege. Kein Ruhmesblatt für eine Firma, so zu reagieren.
Besser ist natürlich immer, was hier nicht mehr machbar ist: Passwörter, Zugangsdaten und Vollmachten immer einer zweiten Person geben, falls mal was passiert. Meine Frau hat z.B. Darum auch eine Liste dazu mit allen Informationen an einem sicheren Ort.
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User61847 Gast
Ok, war ein Missverständnis. Pardon
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Gehöre zum Inventar
- 08.03.2014, 15:57
- #17
Kein Problem! Bei so einem Thema werden auch Emotionen frei.
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