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Gast Gast
Nach einigen Jahren Android-Abwesenheit möchte ich mir nächstens ein iPhone 5 kaufen. Mein erstes iPhone nach dem 3G
Nun spiele ich mit dem Gedanken, AppleCare dazuzubestellen. Lohnt sich das? Express-Austauschservice klingt nett, aber mehr Vorteile sehe ich da nicht gerade...
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Mich gibt's schon länger
- 14.11.2012, 10:28
- #2
Nun für den Fall, dass du das iPhone nach einem Jahr oder etwas später verkaufst, ist es dabei auf jedenfall vorteilhaft wenn noch garantie vorhanden ist
Aber was die Garantie anbelangt sollteman als Schweizer bis Januar 2013 warten mit dem Kaufen von neuen Apple Produkten.
Ab dann gibts gesetzlich 2. Jahre Garantie.
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Gast Gast
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- 14.11.2012, 11:34
- #4
Warum. Die Apple Care kannst du ja auch später noch dazukaufen.
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Gehöre zum Inventar
- 14.11.2012, 18:58
- #5
Ich frage mich auch, ob Apple care wirklich notwendig ist, denn an die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren muss sich ja auch Apple halten. Einziger Vorteil wäre also der Express Austausch.
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Fühle mich heimisch
- 09.12.2012, 10:04
- #6
Also wenn man es kauft ist der Service gut (und teuer bezahlt). Hatte mal einen Defekt mit meinem 4s in der Garantiezeit, aber noch kein Apple Care. Hab Apple angerufen und die haben mir 2 Möglichkeiten genannt: 1. Handy einschicken, ca 2 Wochen warten und Handy repariert wiederbekommen oder 2.: Jetzt einen AppleCare abschließen und am selben Tag wird ein neues Handy, welches man behalten kann, zugeschickt. Das defekte Handy muss innerhalb einer bestimmten Frist (14 Tage?) zurückgeschickt werden. Hat super geklappt und Handy war am nächtsten morgen per UPS da.
Übrigens: die Erreichbarkeit der Hotline und die Freundlichkeit der Mitarbeiter ist wirklich vorbildlich und zuvorkommend. 3x klingeln und ich hatte direkt einen Mitarbeiter an der Strippe.
Allerdings liest man immer wieder, dass die "neuen" Handys in wirklichkeit reparierte und aufgehübschte Handys sind, also somit gebraucht. Meins sah allerdings wirklich wie neu aus. Kann auch nicht sagen, ob das nur ein Gerücht ist, oder Realität.
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- 09.12.2012, 10:15
- #7
Die Austauschgeräte sind in der Regel refurbished. Aber dadurch sind sie so gut wie neu.
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Gehöre zum Inventar
- 10.12.2012, 12:24
- #8
Rechtlich gesehen hat man natürlich auch den Anspruch auf eine Reparatur innerhalb der ersten zwei Jahre, aber wie schon beschrieben: Bei Problemfällen ist der Ausstausch besser. Für Leute, die es beruflich nutzen auf jeden Fall ein Muss - privat haben wir das nicht.
Von daher ist es eine Frage des Anspruchs, den man an den Service hat. Wenn man im Defektfall mal zwei Wochen ohne Gerät leben kann, dann würde ich das nicht abschließen.
(Deutschland)
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- 19.12.2012, 03:15
- #9
Erstaunlich, Ende 2012 herrscht immer noch Verwirrung, was denn nun "Garantie" und "Gewährleistung" bedeutet.
Dass die Schweiz in diesem speziellen Fall möglicherweise noch "Entwicklungsland" im Vergleich zu fast der ganzen EU ist, stimmt zwar möglicherweise auf dem Papier, nicht aber in der Praxis.
Kurz gefasst: Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsdauer (EU) beträgt 24 Monate. Diese ist nicht vom Hersteller gedeckt, sondern vom Händler. Die 12-monatige "Garantie" wiederum ist eine freiwillige Leistung der Hersteller.
Die EU-Gewährleistung hat die meisten Anbieter in der Schweiz dazu gebracht, ebenfalls 2 Jahre "Garantie" (so wird es in der Schweiz halt immer noch genannt) einzuführen - selbstverständlich mit Unterstützung der Hersteller, die letztlich auch hinter der "Gewährleistung" stecken - denn wer glaubt, die Händler würden selbst für Servicekosten aufkommen, ist auf dem falschen Dampfer. Diese Entwicklung ist zwar nicht unbedingt im Sinne der Verbraucher, der Erfolg der "Blödmärkte" hat nicht nur diesen unerwünschten Nebeneffekt.
Die Dienstleistung, die "Apple Care" für recht viel Geld bietet, ist für viele Leute nicht unerheblich: In der Tat erhält man ohne Wenn und Aber sofort ein Austauschgerät zugeschickt - in der Regel in weniger als 24 Stunden. Und: Nicht wenige "Daumeiers" (davon gibt es wesentlich mehr, als man denkt) brauchen den telefonischen Support für alles Mögliche und Unmögliche sehr wohl, Foren wie dieses hier sind vielen nicht genehm, nicht bekannt oder schlicht und ergreifend auch schon "zu kompliziert".
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Gehöre zum Inventar
- 19.12.2012, 08:52
- #10
Also in Deutschland gibt es schon einen klaren Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung und ich nehme an, dass das so in der Art auch in der Schweiz ist, oder:
• Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu
• Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.
Letzteres ist gesetzlich vorgeschrieben. 6 Monate lang hat die Nachweispflicht der Hersteller, wenn er die Gewährleistung verweigern möchte. Danach bis zu 24 Monate nach Kaufdatum muss der Käufer im Zweifel entscheiden, dass die Ware fehlerhaft bei Auslieferung war.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung der Hersteller. Eigentlich erhöht er damit die 6 monatige Frist... freiwillig.
Eigentlich muss sich Apple auch an die Gewährleistung halten, das sie meines Wissens nach in der EU vorgegeben ist.
Jetzt kommt aber wieder das Thema Schnelligkeit: Bei der Gewährleistung wird das Gerät eingeschickt, repariert und kommt dann wieder zurück. Sollte ein Zweifel bestehen, warum das Gerät defekt war, dann muss der Kunde das nach mehr als 6 Monaten ab Kaufdatum nachweisen.
Apple Care sieht für mich etwa so aus, als würde Apple die Gewährleistung auf 24 Monate erweitern mit dem 24 Stundenservice bei defekten Geräten. Dazu kommt noch der Hotlineservice.
All das muss natürlich vom Kunden bezahlt werden, wenn er diesen Service haben möchte.
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sirsever Gast
Wenn ich dann auch mal fragen dürfte:
Also was genau bietet mir das apple care jetzt? Ich habs nicht ganz verstanden bis jetzt.
Solang ich die 1 jährige Garantie (oder jetzt Gewährleistung?! 0o) hab kann ich ja jederzeit AppleCare dazunehmen oder?
Und wenn ich das Paket hab, verlängert sich die Garantie(/Gewährleistung) um ein weiteres Jahr und mir wird mein Gerät sofort ausgetauscht sobald es einmal kaputt geht?
Btw: Ich bin aus Österreich, falls das irgend einen unterscheid zur Schweiz oder zu Deutschland macht.
LG sirsever
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Gehöre zum Inventar
- 25.12.2012, 19:06
- #12
Musst du mal schauen, ob Österreich eine Sonderlocke fährt aber sollte den EU-Bestimmungen entsprechen. Dann hast Du hinsichtlich Garantie keinen Vorteil.
Vorteile sind: Austauschgerät innerhalb von ein bis max. zwei Tagen & Onlinesupport am Telefon; in Summe verbessert sich die Qualität des Services beim Problem.
Mit Garantie wird zwar auch geworben, aber m.E. nach ist die Zeit identisch und Apple muss hier eh zwei Jahre geben.
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