Heute ging es in die nächste Runde was den Patentstreit zwischen Apple und Samsung betrifft.
Vor einiger Zeit gab es ja schon mehrere Gerichtstermine wo Apple ein Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1N erwirkt hatte.

Apples streit ums Gemeinschaftsgeschmacksmuster mit Samsung-samsung_apple_tab.jpg


Diesmal ging es in Düsseldorf vor dem 20. Zivilsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts rund.
Diesmal kam ein Teilerfolg für Apple dabei heraus.
Apple wollte wieder ein Verkaufsverbot in Deutschland für das Galaxy Tab10.1N erwirken, dies hat nicht geklappt da dies nach dem letzten Gerichtstermin aus dem Verkehr genommen wurde und mit einem anderen Design wieder auf dem Markt erschien.

Das Oberlandesgericht verhängte für das Galaxy Tab 7.7 ein Verkaufsverbot für die Europäische Union mit Ausnahme Deutschlands. Da am 24.Oktober 2011 bereits das Landgericht Düsseldorf bereits für die Deutsche Tochter ein Verkaufsverbot verhängt hat. Das LG hatte damals ein europaweites Verbot abgelehnt, weil die selbstständige deutsche Tochter des südkoreanischen Unternehmens keine Niederlassung im Sinne der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung sei. Anderer Meinung ist der 20. Zivilsenat und sieht die deutsche Tochter als Niederlassung.

Das OLG hat heute die Entscheidung des LG bestätigt und sieht in dem veränderten Tab 10.1N keine Kopie des Designs und sieht auch nicht das Apple-Gemeinschaftsgeschmacksmuster verletzt.
Beim Galaxy Tab 7.7 sieht das OLG einen Verstoß gegen das Apple-Gemeinschaftsgeschmacksmuster da gerade die Rückseite sehr ähnlich aussieht.