Ergebnis 21 bis 32 von 32
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- 25.11.2012, 19:07
- #21
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Bin hier zuhause
- 25.11.2012, 19:13
- #22
Mal davon abgesehen das saturn es viel leicht durchaus macht um nen nervigen kunden aus dem laden zu kriegen....anspruch darauf hast du nicht. Umtauschrecht besteht nur bei onlinegeschäften, im laden hängt das von der kulanz des händlers ab, zunächst mal hat er das recht auf bis zu 3 Reparatur versuche.
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem RM-821_eu_euro2_268 aus geschrieben.
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- 25.11.2012, 19:41
- #23
Aber nur bei einem Internet Kauf. Gilt nicht beim Kauf wie z. Bsp beim Saturn
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem 7 Trophy aus geschrieben.
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- 25.11.2012, 19:53
- #24
Leider kennen viel zu viele Kunden das Fernabsatzgesetz nicht.. Was die Leute immer meinen, was sie angeblich für Rechte hätten.
Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 2
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Bin neu hier
- 25.11.2012, 20:26
- #25
Sehe das anders. Wenn die irgendwas zurücknehmen, dann sowieso aus Kulanz. Und, denen irgendeine Lügengeschichte auftischen und dann, sofern Sie das nicht glauben, auch noch zum "schweren Kunden" (schwerer Kunde = führt sich auf, wird beleidigend usw.) werden? Würde ich persönlich nicht machen. Leider machen das sehr viele Menschen. Nur sind die Leute im Verkauf oder auch in Service oder Rücknahmebereichen auch nicht blöd. Also, lass das ganze lieber, glaube kaum das da was zu holen ist. Arbeite selbst in einem Elektrofachmarkt, weiss daher wovon ich rede. Und, ganz ehrlich, wenn zu mir ein Kunde nach 2 Wochen kommt und sagt, er will das Gerät umtauschen, weil Kratzer drinnen sind, würde ich das sicher nicht umtauschen. Was du letztendlich machst, musst du selbst wissen. Bei meinem Lumia jedenfalls gibts auch ohne Tasche keine Probleme.
---------- Hinzugefügt um 21:26 ---------- Vorheriger Beitrag war um 21:23 ----------
Wenn du wirklich selbst Händler bist, solltest du aber wissen, das es im normalen Handel KEIN Umtauschrecht gibt. Wenn das getauscht wird, ist es immer Kulanz des Ladens. Nicht zu verwechseln mit dem Kauf im Internet. Dort greift das Fernabsatzgesetz. Da hat man wiederum 14 Tage Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen.
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- 26.11.2012, 08:49
- #26
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- 26.11.2012, 09:10
- #27
Wichtig ist auch § 439 Abs. 3 BGB zu lesen. Der Verkäufer kann die Wahl der Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Somit ist eine Reparatur durchaus gerechtfertigt, man muss sich aber als Käufer nicht abwimmeln lassen. Ich würde immer auf mein Wahlrecht zur Nacherfüllung bestehen.
Und wichtig: Der Käufer hat ein Nacherfüllungsrecht, nicht der Verkäufer. Letzterer hat eine Nacherfüllungspflicht im Rahmen der Gewährleistungsrechte des deutschen Kaufrechts.
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- 26.11.2012, 18:24
- #28
Genau. Zu abs 3 ist halt wichtig, dass der Verkäufer mit unverhältnismäßigen kosten belastet werden müsste. Das soll Mediamarkt bei einem Geräte Austausch erstmal glaubhaft machen. Juckt die nicht die bohne. Denen gehts wohl eher ums Prinzip. Einfach mal hartnäckig bleiben. Verlieren kann man nichts.
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem OMNIA7 aus geschrieben.
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Bin neu hier
- 26.11.2012, 19:23
- #29
Nun ja, Gewährleistung ist ja schön und gut, bei einem wirklichen Mangel. Wenn man ne Tasche benutzt, die die Rückseite zerkratzt ist das aber sicher kein Sachmangel sondern auf gut Deutsch gesagt "selbst schuld". Genau genommen wäre das dann Betrug, sofern man angibt, das dies beim Kauf schon so war. Wie gesagt, muss jeder selber wissen, was er macht, allerdings finde ich es nicht richtig.
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- 27.11.2012, 07:26
- #30
Richtig! Was ein Sachmangel ist steht in §434 BGB, kann also jeder dort nachlesen. Der Sachmangel muss bei Gefahrübergang vorgelegen haben, also bereits in dem Zeitpunkt, in dem man es ausgehändigt bekommt. Bei nachträglich entstandenen Kratzern ist nicht davon auszugehen, außer das Material ist fehlerhaft und durch normale Ingebrauchnahme entstehen unverhältnismäßige Kratzer.
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Bin neu hier
- 20.12.2012, 14:01
- #31
Hallo, ich hatte mein Anwalt eingeschaltet und jetz bekomme ich mein Geld wieder ausgezahlt Nie wieder saturn !!!! Ein Tipp von mir wenn ich ihr apple produkte kaufen wollt dann kauft's in Apple Store oder Apple online.
Mit freundlichen Grüßen
Coski89
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- 21.12.2012, 19:04
- #32
Naja bei Verbraucherverträgen gibt es aber eine Beweislastumkehr. D.h. dass der Verkäufer nachweisen muss, dass der Fehler bei Gefahrübergang nicht vorgelegen hat.
Man sollte aber immer bedenken, dass das alles Regeln sind, die den Verbraucher schützen sollen und nicht den Verkäufer zum Abschuss freigeben.
Sowas ist nicht gedacht um den Käufer in den ersten Monaten davon zu entbinden, dass er auf seine brocken selber aufpassen muss..
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem OMNIA7 aus geschrieben.
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