Anrufe aufzeichnen Galaxy s5 Anrufe aufzeichnen Galaxy s5
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  1. 15.07.2014, 19:12
    #1
    Hallo ich habe mir vor ca 1 woche das Samsung Galaxy S5 gekauft und wollte eigentlich weiterhin wie beim S3 alle anrufe aufzeichnen leider geht es aber nicht also es ist nichts zu hören wisst ihr woran das liegen könnte ??? Habe auch schon mehrere Apps auspropiert zb Call Recorder Pro,Call Recorder,Galaxy Call Recorder Beim S3 hatte ich nie Probleme Qualität war zwar nicht perfekt aber es ging immerhin

    achja weiss das es nicht Legal ist aber bin oft unterwegs und habe selten was zum schreiben dabei somit kann man sich alles besser merken
    0
     

  2. 15.07.2014, 20:23
    #2
    Herzlich Willkommen hier bei PocketPC.ch

    Das geht meines Wissens nur mit Root ...

    Und dann kannst Du Dir den XPosed Installer und Wanam XPosed installieren. Dort kannst Du das einstellen, dass der Rec.-Knopf wieder erscheint
    0
     

  3. 15.07.2014, 20:51
    #3
    Root habe ich und die beiden apps habe ich auch runtergeladen nur habe ich die einstellung nicht gefunden weisst du per zufall was ich genau einstellen muss und wo ?
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  4. 15.07.2014, 21:59
    #4
    Im Moment leider nicht genau ... - ich schaue morgen nach
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  5. Ich nutze den Automatischen Callrekorder, geht ohne Root.
    Hat auch Einstellungen zur Auswahl welche Telefonate aufgezeichnet werden sollen:
    https://play.google.com/store/apps/d...ect.callrecord
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  6. 16.07.2014, 16:46
    #6
    So endlich eine App die Funktioniert danke danke danke Funktioniert sogar viel besser als auf dem S3
    0
     

  7. Bitte, bin auch sehr zufrieden damit.

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  8. ...sehr praktisch, aber illegal !!!
    Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem RM-821_eu_euro2_248 aus geschrieben.
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  9. Was soll daran illegal sein? Wenn der Gesprächspartner zu Beginn nichts von der Aufnahme weiss, gilt es einfach vor Gericht nicht als Beweis. Und natürlich darf man es nicht veröffentlichen. Aber sonst kann ich doch alles aufnehmen und auch filmen was ich will. (Eben für Privat! )


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  10. ja, ist schon klar, aber "das gesprochen Wort"
    ist halt geheim, ähnlich wie das Briefgeheimnis. Wenn man einen Anruf nochmal hören will kann man ja auch kurz bei der NSA nachhören
    Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem RM-821_eu_euro2_248 aus geschrieben.
    0
     

  11. Hi hi. Ja, aber wahrscheinlich nicht nur bei der NSA. 🙈🙉🙊

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  12. 16.07.2014, 18:21
    #12
    Zitat Zitat von smartis70 Beitrag anzeigen
    Was soll daran illegal sein? Wenn der Gesprächspartner zu Beginn nichts von der Aufnahme weiss, gilt es einfach vor Gericht nicht als Beweis. Und natürlich darf man es nicht veröffentlichen. Aber sonst kann ich doch alles aufnehmen und auch filmen was ich will. (Eben für Privat! )


    Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
    Das stimmt so leider nicht ganz

    Also nur der Form halber (mir persönlich ist das relativ schnurz ): Auch das "private" Aufnehmen ohne jede Weiterverwendung ist illegal ! Die einzige Ausnahme ist, wenn Du Deinen Gesprächspartner vorher ausdrücklich darauf hinweist und dieser der Aufnahme zustimmt.
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  13. @Riker1:
    Hättest du dazu einen Link?

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    0
     

  14. 16.07.2014, 18:59
    #14
    Einen Link nicht, aber als Jurist kannst Du mir das ruhig glauben

    Es stellt sich wohl eher die Frage, auf welcher Gesetzesgrundlage überhaupt (ohne Einwilligung) präventiv ein Telefonanruf aufgezeichnet werden darf?
    Bei dieser Form der Aufzeichnung kommt zuerst die „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ (§ 201 StGB) bzw. das „Fernmeldegeheimnis“ (§10 GG / §88, §148 TKG) in Betracht.

    Zu §201 StGB Strafbarkeit der heimlichen Aufnahme:
    Nach § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist die unbefugte Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Worts eines anderen auf Tonträger strafbar (z.B. OLG Karlsruhe NJW 1979). Auch eine Äußerung strafbaren Inhalts wird durch § 201 StGB geschützt (Schönke/Schröder/Lenckner § 201 StGB Rn. 5). Vollendet ist die Tat mit dem Aufnehmen des ersten gesprochenen Wortes (Schönke/Schröder/Lenckner § 201 StGB Rn. 36).

    Im Übrigen gilt deshalb auch: Nicht nur wo steht, dass es illegal ist, sondern nach welcher Rechtsgrundlage darf man es ? Ich sehe keine ...
    0
     

  15. Ok, danke.
    Ich könnte also jemandem am Telefon mitteilen dass ich ein Mord begangen habe, und dies könnte man nicht als Beweis gegen mich verwenden?

    Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk


    ---------- Hinzugefügt um 20:14 ---------- Vorheriger Beitrag war um 20:12 ----------

    Zitat Zitat von smartis70 Beitrag anzeigen
    Ok, danke.
    Ich könnte also jemandem am Telefon mitteilen dass ich ein Mord begangen habe, und dies könnte man nicht als Beweis gegen mich verwenden? (Falls aufgenommen)

    Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk


    Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
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  16. 16.07.2014, 21:17
    #16
    Ja, solange es nicht ausgerechnet eine gerichtlich genehmigte polizeiliche Abhörung Deines Phones gibt ...
    0
     

  17. Also, in der Schweiz sieht es so aus:


    Mit der am 1. März 2004 in Kraft getretenen Neufassung von Artikel 179quinquies StGB (AS 2004 823) wird die Aufnahme von Fernmeldegesprächen in zwei Fällen für straflos erklärt:

    wenn Gespräche mit Hilfs-, Rettungs- und Sicherheitsdiensten aufgenommen werden (Art. 179quinquies Abs. 1 Bst. a); und
    wenn Gespräche im Geschäftsverkehr aufgenommen werden, welche "Bestellungen, Aufträge, Reservationen und ähnliche Geschäftsvorfälle zum Inhalt haben" (Art. 179quinquies Abs. 1 Bst. b).


    Beispiele
    Aufnahme ohne Information ist z.B. möglich für:

    Reservations- oder Bestelltelefone ("Hotlines")
    Erteilung von Börsenaufträgen
    Wettbewerbe

    Information ist weiterhin erforderlich z.B. für die Aufnahme von:

    Reklamationen
    telefonische Umfragen
    Verkaufsgespräche (Telefonmarketing)
    umfassendere Vertragsverhandlungen

    Es ist also nicht grundsätzlich verboten, Gespräche aufzuzeichnen.
    0
     

  18. 17.07.2014, 07:45
    #18
    Ja, das ist in der Schweiz nicht so restriktiv. Dennoch sind auch hier die o.g. privaten Aufzeichnungen eines Handy-Nutzers nicht bei den straffreien Tatbeständen erfasst
    0
     

  19. Ja, ich kann das auch nur bestätigen. Eine Bekannte von mir hat die Erfahrung gemacht. Dabei ging es adrum, dass sie jemandem Geld geliehen hatte, der es nicht zurück zahlen wollte. Um einen Beweis zu haben, dass sie ihm das Geld gegeben hatte, hat sie ein Telefongespäch aufgenommen und es ihrer Anwältin geben wollen. Diese meinte dann, sie solle die Aufnahme lieber löschen und vor Gericht nichts davon erwähnen, das sie sonst selbst noch Schwierigkeiten bekommen könnte, da der Gespächspartner einer Aufzeichnung nicht zugestimmt hat.
    Bei jeglichen Hotline-Gespächen musst du ja auch zustimmen, dass dein Gespäch aufgenommen werden darf.
    Wenn du gewisse Gespräche nur für dich persönlich aufnehmen willst, sollte besser niemand davon erfahren.

    LG Luka
    0
     

  20. 13.01.2015, 20:07
    #20
    geht das erigentlich auch mit Cyanogenmod ?
    0
     

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