Jop vor allem die Frond. sieht so bissel aus wie gebürstetes Metall
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Jop vor allem die Frond. sieht so bissel aus wie gebürstetes Metall
Blau ist bestellt
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Jede Menge Bilder:
http://stadt-bremerhaven.de/samsung-stellt-vor/
http://img.tapatalk.com/d9fe3269-ccf7-fc9b.jpg
Da ist doch en Druckfehler oder?
Geschrieben mit Swiftkey auf meinem Samsung Galaxy S2
Jo, das sieht man schon am Bild, das S2 ist gemeint.
Das wäre aber ein Preis wo ich mir das s3 auch direkt holen würde. :D
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Das erinnert mich an die Redcoon Sache mit dem HTC one X für 289,-€ ...
Nun, wenigstens einen 5 € Gutschein hab ich bekommen. Immerhin.
nee, in den AGBs eines jeden shops steht irgendeine klausel drin, dass die bei falschen preisen oder irrtümern den kaufvertrag rückgängig machen können.
der gutschein daraufhin ist nur kulanz, müssen tun die dann eig. gar nichts...
traurig aber wahr
Das hatte ich mit dem Unterschied in der Praxis gemeint... Bin auch ein treuer Digitec-Kunde und mache den Kollegen da mehrer tausend Franken Umsatz pro Jahr... Bisher hatte ich auch noch nie Probleme; möchte dieses Mal aufgrund der ganzen Posts aber auch nichts riskieren. Hatte zuerst direkt am FR-Morgen für CHF 888.00 vorbestellt und dann gesehen, dass es bei Swisscom das 32er zu deutlich besseren Konditionen gibt! Da bei mir eh die Abo-Verlängerung fällig ist und ich noch nen Treue-Rabatt-Gutschein habe, habe ich bei Digitec direkt wieder storniert und mir das gute Stück bei der Swisscom geordert. Okay, hat dann halt ein Mini-Branding drauf, das dürfte aber ziemlich schnell wieder runter sein... ;-)
Das was man im Internet als Preis sieht sind nur Aufforderungen an den Kunden ein Angebot abzugeben und keine Angebote in dem sinne. Das genau wie beim Gemüsehändler. Du als Kunde kannst ihm sagen das du das Gemüse zu dem Preis haben willst , ob er das Angebot dann erfüllen will ist sein Ding ^^
" Zu beachten ist, dass Preislisten, Kataloge, Prospekte, Zeitungsanzeigen oder die Werbung im Internet kein Angebot im Rechtssinne sind. Sie sind nur eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages an den IT-Anbieter abzugeben. Wird die Ware vom Kunden bestellt, so liegt erst dann ein entsprechendes Vertragsangebot im Rechtssinne vor, und es bedarf nur noch der Annahme durch den anderen Vertragspartner."
" Wichtig ist, dass Angebot und Annahme inhaltlich übereinstimmen. Nur wenn dies der Fall ist, kommt ein rechtswirksamer Vertrag zustande."
Und wie schon gesagt haben die bestimmt auch für so nen Fall was in den AGBs stehen. Bzw können das anfechten. Btw. Bin ich mir aber nicht ganz sicher. Das im inet die Annahme durch den Verkäufer erst zustande kommt wenn er das teil losschickt. Bin mir da aber nicht ganz sicher
quelle
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war das schon hier???
noch nicht gesehen und finde es sehr infomativ
http://www.youtube.com/watch?feature...&v=M6idNXrjfAo
Das in der Kontaktapp ist cool mit dem Antippen oben aufs Handy und das Teil scrollt von alleine hoch
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Hey, echt super das Video. Gefällt mir immer besser das Teil :D
Also komplett Voice ist das s-Voice im Gegensatz zu siri nicht.
http://www.youtube.com/watch?v=aAwUdhxzmF4&feature=player_embedded
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S-Voice kommt in dem Vergleich ja eh nicht so gut weg.
Wenns mir recht ist gibt's SIRI sogar noch länger. S-Voice hat mit Sicherheit noch Entwicklungspotential. Finde es aber super, dass Samsung sich jetzt auch auf diese Ebene vorwagt! Zeit allerdings aber auch wieder ein Mal mehr, dass die Hersteller untereinander möglichst viele "Alleinstellungsmerkmale" eliminieren möchten und so kaufentscheidende Kriterien zu neutralisieren... ;-)
Siri wurde ja jetzt auch erst geupdatet...:
http://www.theverge.com/2012/5/14/30...answer-patched
:-D