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Mich gibt's schon länger
- 23.11.2010, 15:27
- #1
Hi,
ich habe ein gebrauchtes Galaxy bekommen und frage mich, wie ich es korrekt zurücksetze und initial einrichte.
Es scheint ja Unterschiede zu geben, wie man sein Update einspielt.
Ich weiß leider nicht, wie genau dies geschehen ist von Vorbesitzer. Ich denke KIES only ohne irgendwelches Rooting, keine Mods oder sonst was.
Aus Garantiegründen würde ich auch vorerst nichts machen, was diese beeinträchtigt.
Also wie gehe ich am besten vor?
Angaben zum OS:
Firmware 2.2
Basisbandversion I9000XXJPP
Kernel 2.6.32.9
Build Froyo.XXJPO
Edit: Muss ich etwas beachten bzgl. Garantieleistungen? Eine original Rechnung liegt vor, allerdings eben auf den Namen des Vorbesitzers.
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- 23.11.2010, 16:24
- #2
du hast da schon die aktuellste firmware drauf (2.2 froyo) . was du machen, denk aber der frühere besitzer hat das schon gemacht, das handy auf werkszustand bringen. dann ist das handy halt so als dus neu hast
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Mich gibt's schon länger
- 23.11.2010, 16:31
- #3
Ja das wurde schon gemacht. Ich dachte die Art und Weise, in welcher man das Update einspielt, hätte auch einen Einfluss auf die Performance bzgl. Reaktionszeit und Lags usw. Wenn nicht, umso besser. Dann kann man weniger falsch machen.
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- 23.11.2010, 16:34
- #4
ka wie er es gemacht hat. über kies (offiziell) oder odin(inoffiziell). über kies gibt es eigentlich nix, was man falsch machenkann
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Gehöre zum Inventar
- 23.11.2010, 19:39
- #5
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Mich gibt's schon länger
- 23.11.2010, 22:54
- #6
hier und da ruckelt es. Beim Scrollen von Listen (zB. Kontakte, SMS) oder wenn das Display aus war und ich nach dem aktivieren den Homescreen wechsle.
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- 23.11.2010, 22:59
- #7
alles was du jetz noch machen kannst geht die Garantie bei flöten!
Sent from my GT-I9000 using Tapatalk
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Mich gibt's schon länger
- 23.11.2010, 23:07
- #8
Es gibt also keinen Fix, welcher ohne Garantieverlust funktioniert?
Bleibt nur hoffen auf 2.3, was hoffentlich irgendwann kommt?!
Welcher Preis wäre denn fair für ein gebrauchtes Phone?
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Bin neu hier
- 23.11.2010, 23:43
- #9
wie kann man denn selbst ein beitrag veröffentlich bitte private melden
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Mich gibt's schon länger
- 23.11.2010, 23:51
- #10
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Mich gibt's schon länger
- 24.11.2010, 00:01
- #11
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- 24.11.2010, 00:15
- #12
jupps dafür brauchst root!
Naja gibt noch launcher apk s im market die laufen als normale app ohne root!
neben dem tw launcher!
Sent from my GT-I9000 using Tapatalk
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Gehöre zum Inventar
- 24.11.2010, 10:13
- #13
Saibian hat vollkommen recht alles was du jetzt machen würderst würde zu Garantieverlust führen in dem Fall es Passiert was dabei. Also wenn du die Erhalten willst ist mein Rat lass es so.
@Whitee was willst du denn zwecks Beitrag eröffnen wissen. Das passt hier nicht wirklich rein?
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Mich gibt's schon länger
- 24.11.2010, 10:25
- #14
ok, schade, dachte da geht noch was über Settings, Apps.
Bzgl. Garantie/Gewährleistung sollte es keine Probleme geben auch bei Second Hand oder?
Könnt ihr mir auch hier helfen?
Hilfe bei Migration und Sync von Kalender und Adressbuch ohne Google
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Gehöre zum Inventar
- 24.11.2010, 11:05
- #15
Im Normalfall nicht du hast ja ne Rechnung allerdings hast du meines wissens auf gebrauchte Geräte keine volle Garantie da dies normal auf der Rechnung drauf stehen muss. Zumindest ist es so bei uns in der Firma.
Sorry zwecks deiner zweiten Frage muss ich passen. Aber was willst du denn genau haben vielleicht findet man ne Lösung? Oder genau so wie im Link?
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Mich gibt's schon länger
- 24.11.2010, 11:07
- #16
Was meinst Du mit keine volle Garantie?
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Gehöre zum Inventar
- 24.11.2010, 12:00
- #17
Du hast auf neue Geräte eine Gewährleistung von 24 Monaten. Die hast du im Regelfall bei einem gebrauchten Gerät nicht. Ist auch ganz einfach zu Erklären. Sagen wir das Gerät hatte nen Vorbesitzer der hat das Gerät 6 Monate gehabt dann hättest du wenn du die Original Rechnung hast nur noch 1 Jahr und 6 monate Restgarantie. Es kann ja nicht sein das mann dann wieder volle 24 Monate hat. Dann könnte man diese ja unendlich hinaus ziehen indem du zb das Gerät vor Ablauf wieder weiter verkaufst.
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- 24.11.2010, 12:08
- #18
denk aber das ist bei allen sachen so bzw. ist so wie du es sagst NORMAL^^
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Mich gibt's schon länger
- 24.11.2010, 12:20
- #19
äh ja, klar dass man nur noch die Restlaufzeit hat. Ich meine nur, dass die Garantie und die Gewährleistung übertragen werden mit den jeweiligen Restzeiten, sofern man den original Kaufbeleg des Erstkäufers hat oder? So hatte ich das auch gemeint.
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Mich gibt's schon länger
- 24.11.2010, 13:22
- #20
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