Garantiefall Garantiefall
Ergebnis 1 bis 5 von 5
  1. 27.07.2013, 10:45
    #1
    Ich hab ein gebrauchtes ATIV S gekauft.
    Mit Rechnung, aber auf der Rechnung ist der Name und die Anschrift von dem Verkäufer drauf.
    Wenn mein ativ s von alleine nicht mehr angeht, wie sieht es dann mit der garantie aus ? Muss ich das gerät dann in namen des Verkäufers abschicken oder wie siehts aus ?
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  2. 27.07.2013, 12:06
    #2
    sie wollen die Kaufrechnung des handys sehen, da darauf Kaufdatum und imei-nummer drauf stehen muss, um überprüfen zu können, ob die garantiezeit nicht schon abgelaufen ist.
    Wer das Handy gekauft hat, und wer das handy einschickt, ist denen egal.


    vergleichen der imei-nummer mit der rechnung:
    unterm akku gucken,
    oder
    *#06# auf der wähltastatur eingeben.
    1
     

  3. 27.07.2013, 12:52
    #3
    Ich würd auch sagen, dass der Name der auf der Rechnung steht nichts mit der Garantie zu tun hat.
    Schließlich darfst du ja ein Handy auch gebraucht kaufen und hast trotzdem Garantie drauf wenn du im besitz der Rechnung bist.
    1
     

  4. 27.07.2013, 13:28
    #4
    Der Name des Verkäufers eines gebrauchten Gerätes ist nur wichtig, wenn es ein gewerblicher Verkäufer ist. Da der Verkäufer dann eine 12 monatige Gewährleistungspflicht hat. Die freiwillige Herstellergarantie ist nur von der IMEI abhängig.
    Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem RM-821_eu_euro2_268 aus geschrieben.
    1
     

  5. 27.07.2013, 16:42
    #5
    Lies dir mal die Garantiebestimmungen durch, einige Hersteller geben ausschließlich dem Erstkäufer einen Garantieanspruch. Gewährleistungsansprüche kannst du allerdings ohne Probleme beim Händler geltend machen.

    Gesendet von meinem GT-P7511 mit Tapatalk 2
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