AW: WP als Dash-Cam nutzen
Die Qualität vom Video find ich richtig gut. Kaum Verwackler, was aber bestimmt mit an der Fahrbahn lag. :)
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Zitat:
Zitat von
Hans Sperling
Die Qualität vom Video find ich richtig gut. Kaum Verwackler, was aber bestimmt mit an der Fahrbahn lag. :)
Ich habe noch ein anderes Video mit schlechterer Fahrbahn gedreht, das ist auch nicht viel schlechter! :)
Den Großteil der Arbeit hat sicher der Bildstabilisator geleistet. Sieht man auch gut, wenn ich an der Ampel stoppe: Das Auto wippt deutlich zurück, aber das Bild bleibt stabil ;)
Bringt nur leider nichts, wenn der Handyspeicher nach wenigen Minuten schon voll ist...
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Ich will euch ja nicht den Spas daran nehmen, aber grad letzte Woche habe ich eine Meldung gelesen, dass dashcams aus Datenschutzgründen nicht erlaubt sind und es schon Bußgelder gegeben hat deswegen in D.
Mit der kostenlosen
PocketPC.ch App von meinem RM-821_eu_euro2_248 aus geschrieben.
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Nanu, dachte das wäre nur in Österreich verboten.
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Das es in D verboten sein soll habe ich noch nicht gehört. Nur über Diskussionen darüber. Aber die Idee mit solcher Cam hatte ich auch schon mal.
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Verboten nur, wenn im Internet veröffentlicht, wegen Kennzeichen usw.
Des weiteren liegt es im ermessen des Richters ob die Aufnahme als Beweismittel zugelassen wird. Die Videos dürfen auch nicht geschnitten sein.
(Situation inDE)
Mit der kostenlosen
PocketPC.ch App von meinem RM-825_eu_belgium_215 aus geschrieben.
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Die Kameras sind in Deutschland nicht zugelassen, da pauschal auch unschuldige gefilmt werden!
Mit der selben Argumentation gehen wir ja grad gegen die VDS vor...
Und die Dashcams machen es nach dem selben Prinzip "wir nehmen mal alles auf und sehen dann was wir brauchen".
Insofern für mich nur logisch, dass diese hier auch verboten wurden.
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Es geht nicht um Beweismittel bei einem Unfall o.ä., sondern um Videoüberwachung und Datenschutz.
Ich hab's aus irgeneinem Zeitungsartikel, hab ihn aber nicht mehr gefunden. Aber hier steht es auch:
http://kanzlei-lachenmann.de/videoka...-rechtswidrig/
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Im vom mir verlinkten Beitrag geht es um ein Programm, dass die Videodaten nur speichert, wenn abnormale Beschleunigungswerte gemessen werden, es also zu einem Unfall gekommen ist. Ansonsten verfallen die Daten und stehen keiner weiteren Auswertung oder Verarbeitung zur Verfügung.
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selbst das ist nich zulässg, weil derjenige der aufgenommen wird, das weder weis, noch kann er es prüfen.
"Dashcams" egal wie realisiert, sind in Deutschland nicht zulässig.
Kam mal ne Kollumne dazu bei der ARAG.
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Zitat:
Zitat von
Paddel
Verboten nur, wenn im Internet veröffentlicht, wegen Kennzeichen usw.
Bestimmt nicht deswegen. Ich weiß gar nicht, warum alle immer meinen, sie müssten das Kennzeichen zensieren, wenn sie es ins Internet stellen.
Zitat:
Landgericht Kassel
Beschluss v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07 - Veröffentlichung von KfZ-Kennzeichen im Internet
Leitsatz:
1. Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.
2. Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist.
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also meint ihr das meine actioncams auch verboten sind weil ich auf den videos andere leute und vielleicht fahrzeuge fiilme<?
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Klingt an sich ganz nett, aber 1,99 pro Monat?
Mit der kostenlosen
PocketPC.ch App von meinem RM-821_eu_euro2_248 aus geschrieben.
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Zitat:
Zitat von
LumiaLike
also meint ihr das meine actioncams auch verboten sind weil ich auf den videos andere leute und vielleicht fahrzeuge fiilme<?
Nur wenn Du sie öffentlich machst. Das gilt auch für die Fotografie. Genaugenommen machen sich sich selbst Leute in diesem Forum strafbar, wenn sie Screenshots veröffentlichen, auf denen ohne Zusage der betroffenen Personen Kontaktbilder angezeigt werden (Live-Kachel), Aussnahme ist das eigene Bild, Ich habe mich schon oft gefragt, weshalb keiner der Mods hier einschreitet...
---------- Hinzugefügt um 07:45 ---------- Vorheriger Beitrag war um 07:40 ----------
Zitat:
Zitat von
Kuli
Klingt an sich ganz nett, aber 1,99 pro Monat?
Mit der kostenlosen
PocketPC.ch App von meinem RM-821_eu_euro2_248 aus geschrieben.
Naja, die stellen eine Cloud zur Verfügung. Da ist logisch, dass sowas Geld kostet. Es geht also nicht um die App selber.
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Zitat:
Zitat von
Nitrox
Nur wenn Du sie öffentlich machst. Das gilt auch für die Fotografie.
Nein, die Dashcams sind definitiv verboten. In der Schweiz verstösst ihr Einsatz gegen Grundsätze des Datenschutzgesetzes. Gleiches dürfte genau so in Deutschland und Österreich gelten.
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In Deutschland ist die Nutzung nicht verboten, vor Gericht muss aber vom Richter in jedem Fall individuell geprüft werden ob die Aufnahme als Beweismittel zugelassen wird. Österreich hat die Teile tatsächlich verboten, es drohen bis zu 10.000€ Strafe.
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Zitat:
Zitat von
Paddel
Verboten nur, wenn im Internet veröffentlicht, wegen Kennzeichen usw.
Des weiteren liegt es im ermessen des Richters ob die Aufnahme als Beweismittel zugelassen wird. Die Videos dürfen auch nicht geschnitten sein.
(Situation inDE)
Mit der kostenlosen
PocketPC.ch App von meinem RM-825_eu_belgium_215 aus geschrieben.
Da möchte ich jetzt einmal gerne eine fundierte Quelle für deine Einschrönkung im ersten Satz haben. M. E. spielt es in D keine Rolle, ob die Bilder veröffentlicht werden, oder nicht. Grundsätzlich ist eine Überwachung des öffentlichen Raums verboten; aus datenschutzrechtlichen Gründen sind auch keine generellen Videoaufnahmen (hier die Dashcam) erlaubt, da jeder Bürger das Recht auf Privatsphäre und das eigene Bild hat.
Zu dein anderen Vorrednern: In Deutschland gibt es kein Verbot/Nicht-Verbot bezogen auf die Verwendung. D. h. es wird nicht unterschieden, ob die Videos als Beweismittel gemacht werden, oder nicht. Das Verbot gilt allgemein für solche Aufnahmen. Es kann DAVON UNABHÄNGIG entschieden werden, solche Aufnahmen als Beweismittel zuzulassen, da es in Deutschland kein generelles Beweisverwertungsverbot für unrechtmäßig erlangtes Material gibt (wie bsw. in den USA). Das hat aber nichts damit zu tun, ob die Aufnahme an sich erlaubt, oder verboten war.
Meiner Auffassung nach sind solche Aufnahmen in D nicht zulässig.
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Zitat:
Dashcams im Auto werden auch in Deutschland immer beliebter. Die Nutzung der Videokameras im Auto ist aber aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig.
Autofahrer haben ihren Augenzeugen notfalls immer dabei, wenn eine Dashcam auf dem Armaturenbrett, am Innenspiegel oder an der Windschutzscheibe montiert ist. Die Onborad-Videokamera erfreut sich auch hierzulande wachsender Beliebtheit. Autofahrer aber auch Biker mit ihrer Helmkamera finden dieses Installation nützlich und praktisch, um im Falle eines Unfalls den Hergang des Geschehens rekonstruieren zu können. Stichwort: Beweissicherung. So weit. So gut. So unzulässig. Datenschutzrechtlich ist die...,...Verwendung eines Dashcam hierzulande nämlich nicht unproblematisch. Laut jüngstem auf Februar 2014 datierenden Beschluss der deutschen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz ist der Einsatz solcher Kameras datenschutzrechtlich grundsätzlich unzulässig - es sei denn, dieser erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten.
Zur Begründung heißt es - wir zitieren aus dem Beschluss - wie folgt:
"Das informationelle Selbstbestimmungsrecht umfasst das Recht des Einzelnen, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ohne befürchten zu müssen, ungewollt und anlasslos zum Objekt einer Videoüberwachung gemacht zu werden. Dashcams zeichnen den Verkehr sowie Personen, die sich in der Nähe einer Straße aufhalten, ohne Anlass und permanent auf, so dass eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern betroffen ist, die sämtlich unter einen Generalverdacht gestellt werden, ohne dass sie von der Überwachung Kenntnis erlangen oder sich dieser entziehen können. Das Interesse des Autofahrers, für den eher theoretischen Fall eines Verkehrsunfalls Videoaufnahmen als Beweismittel zur Hand zu haben, kann diesen gravierenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Verkehrsteilnehmer nicht rechtfertigen."
Im Klartext: Das permanente wahllose Filmen von Personen aus dem Auto heraus verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht der Gefilmten und ist demnach nicht gestattet. Na, sind Sie jetzt im Bilde? (Quelle: datenschutz-mv.de)
Quelle: http://de.autoblog.com/2014/04/04/da...icht-zulassig/
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Ist natürlich ein spannendes Thema - einem in der Halterung steckenden Smartphone sieht man ja nicht an ob es jetzt aufnimmt oder nicht. Entsprechende Apps gibt es wie ja schon erwähnt - die Nutzung ist halt im intendierten Sinne nicht zulässig (permanente Aufzeichnung). Die Apps an sich werden wohl nicht illegal sein weil eine Nutzung im beschränkten Umfang ja erlaubt ist: z.B. Track Day auf einer Rennstrecke, o.ä.
PS: Es gab da von DVLUP auch mal eine Challenge entsprechende Apps zu erstellen. Ist für Märkte wie Russland ja ein relativ wichtiges Feature.