Garantiesiegel verletzt...
Bin neu hier und wollte mal etwas fragen.
Habe seit paar tagen meinen Htc Hd2 und wollte mal den akku rausnehmen und da habe ich ausversehen den Void siegel mit einer nadel beschädigt . Wird damit meine Garantie keine haftungen mehr nehmen? Oder merken sie das wenn ich das Gerät ganz ausbaue oder nur ausversehn beschädige??
AW: Garantiesiegel verletzt...
Wieso fummelst du in einem HighTech Gerät mit einer Nadel herum, obwohl sich jedes austauschbare Teil ohne Werkzeug wechseln lässt?
Sorry dafür hab ich kein Verständnis und und kann mir auch nicht vorstellen das eine Werkstatt dafür Verständnis hat.
Bleibt eigentlich nur der Schluss das du deine Garantie zu Recht verloren hast.
AW: Garantiesiegel verletzt...
Hi
Du hast deine Garantie nicht verloren.
In den ersten 6 Monaten muss der Hersteller dir Beweisen das Du es durch aufschrauben beschädigt hast nach den 6 Monaten bist DU in der Beweispflicht.
Hast also deine volle Garantie noch.
AW: Garantiesiegel verletzt...
ich bedanke mich für die antwort, das hat mich beruhigt.
AW: Garantiesiegel verletzt...
Dann kommt es auch noch auf die Größe der Beschädigung an. Ist sie kleiner, als der Schraubenkopf, kannst du ihn ja auch nicht geöffnet haben.
AW: Garantiesiegel verletzt...
Hi
Die größe ist egal ich kann das Sigel auch ganz abreißen in den ersten 6 Monaten braucht man sich da keinen kopf zumachen.
Wenn man natürlich das Gerät öffnet und zb mit nem Schraubendreher über die Platine kratzt weil man abgerutscht ist dann sieht es schlecht aus.
Aber einfach aufschreuben und mal reinschauen ist kein Problem.
Wenn ich es finde pack ich den § mal dazu.
AW: Garantiesiegel verletzt...
Nur noch ergänzend:
Nicht Garantie und Gewährleistung verwechseln. Ich weiß nicht in welchem Land der TE lebt aber in D ist die Sache grob so:
-Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und immer gegeben. (Kann nur beim Verkauf von PRIVAT an Privat ausgeschlossen werden.) Die GL gilt 2 Jahre lang, allerdings muss man dem Verkäufer nach 6 Monaten beweisen können, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war.
Wenn also das Gerät kaputt geht oder sonstige Mängel hat, dann hat man (gerade im ersten halben Jahr nach Kauf) relativ ungehinderten Anspruch auf ein neues Gerät / eine Reparatur. Immer dem Verkäufer gegenüber, nicht dem Hersteller.
-Garantie wird nicht vom Verkäufer gegeben sondern vom Hersteller (HTC) und ist freiwillig. Anders als die gesetzliche Gewährleistung kann die Garantie auch an Bedingungen gebunden werden, wie das mit dem Siegel.