Gewährleistung beim Import?
Zu Borderlinx US gehen die Geräte schon nach wenigen Stunden raus, Borderlinx UK mehrere Tage...
die wollen erstmal den eigenen Markt sättigen.
Verständlich ...
Problem über US ist nur, dass man 12 Monate Gewährleistung hat, über UK 24... Sollte man sich also schon überlegen...
AW: Wer hat das Nexus One als erstes?
du hast garkeine gewährleistung wenn du es importierst
AW: Wer hat das Nexus One als erstes?
Ich wüsste nicht, wieso ich die nicht haben sollte?!?!?
In dem Land in dem ich das Gerät erworben habe habe ich eine Gewährleistung durch den Hersteller.
Ich kann mich mit google/htc in Verbindung setzen, eine Reparatur veranlassen(sollte diese notwendig dein) und es in die USA /Uk schicken und zurück schicken lassen (wieder über Borderlinx).
Sollte somit kein Problem sein...
AW: Wer hat das Nexus One als erstes?
Zitat:
Zitat von
Unregistriert
Ich wüsste nicht, wieso ich die nicht haben sollte?!?!?
weil du dir mit dem Kauf über eine Adresse, die nicht Deine ist, eine Leistung erschlichen hast. Damit ist der Kaufvertrag (und infolgedessen auch die Gewährleistungspflicht) hinfällig.
AW: Wer hat das Nexus One als erstes?
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dawiz
weil du dir mit dem Kauf über eine Adresse, die nicht Deine ist, eine Leistung erschlichen hast. Damit ist der Kaufvertrag (und infolgedessen auch die Gewährleistungspflicht) hinfällig.
nicht unbedingt oder? denn bei mir zumindest ist die rechnungsadresse meine eigene hier in deutschland und damit doch eigentlich maßgeblich...
AW: Wer hat das Nexus One als erstes?
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navahoo
nicht unbedingt oder? denn bei mir zumindest ist die rechnungsadresse meine eigene hier in deutschland und damit doch eigentlich maßgeblich...
So kann man argumentieren - das Problem ist, dass dies wohl (sollte sich HTC tatsächlich querstellen bei einem Garantiefall) gerichtlich geklärt werden müsste.
AW: Wer hat das Nexus One als erstes?
Auch beim Import ist die Rechnungsadresse meine in Deutschland, lediglich die Lieferadresse zunächst in UK...
Folglich stimmt der Vertrag!
AW: Wer hat das Nexus One als erstes?
Zitat:
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Unregistriert
Auch beim Import ist die Rechnungsadresse meine in Deutschland, lediglich die Lieferadresse zunächst in UK...
Folglich stimmt der Vertrag!
Nein, denn Google hätte Dich direkt nicht beliefert, wenn Du beim Bestellvorgang nicht getrickst hättest - damit hast Du die Leistung erschlichen.
AW: Wer hat das Nexus One als erstes?
ICH in diesem Fall nicht, da ich mich am 07.01, als ich es bestellt habe in einem Hotel in London eingelockt.
Belegen könnte ich das mit einer Quittung.
Wäre nur nicht mehr da gewesen als es ankam, und musste es so umleiten...
AW: Wer hat das Nexus One als erstes?
Zitat:
Zitat von
Unregistriert
ICH in diesem Fall nicht, da ich mich am 07.01, als ich es bestellt habe in einem Hotel in London eingelockt.
yupp, bei Dir dürfte es kein Problem sein
AW: Gewährleistung beim Import?
wird wahrscheinlich schwierig.. aber hinfällig ist der kaufvertrag bestimmt nicht