Frage zum Thema Diebstahl
Hallo Community,
ich habe meiner Mama vor 2 Wochen mein gebrauchtes Mate 10 pro geschenkt. Gestern war sie in Hamburg unterwegs und ihr wurde das Handy aus der Jackentasche gestohlen.
Da die Zeitspanne von der letzten Nutzung bis zur Tat nur ca 5min. betragen hat, sie mich direkt informierte, habe ich sofort versucht das Gerät über Google.find zu orten bzw. zu sperren.
Das Gerät wurde natürlich direkt nach der Tat ausgeschaltet. Ist ja logisch da der Dieb bestimmt keinen Anruf in unerwünschter Lautstärke bekommen und dadurch auffliegen möchte 😂
Meine Frage zu diesem Thema ist folgende. Kann man das Gerät wieder orten sobald es eingeschaltet wird? Ggf. auch wenn es geflasht wurde? Gesichert war es Huawei typisch per Displaysperre und Faceunlock.
Oder haben Diebe gewisse Tricks um solchen Aktionen vorzubeugen? Die Ortung läuft doch über die Imei wenn das Handy Netz hat oder?
LG Felix
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Erfahrene Diebe werden die Ortung zu verhindern wissen, evtl. durch Flashen.
Bei einem Gelegenheitsdieb besteht die Hoffnung, dass er das Handy einfach mal einschaltet. Wenn es dann Internet-Zugriff hat kannst du es wieder orten.
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Aber Vorsicht: Eine derartige Ortung kann gegen geltendes Recht verstossen, denn auch unehrliche oder ehrliche Finderinnen und Finder haben ein recht auf Privatsphäre.
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Zitat:
Zitat von
yjeanrenaud
Aber Vorsicht: Eine derartige Ortung kann gegen geltendes Recht verstossen, denn auch unehrliche oder ehrliche Finderinnen und Finder haben ein recht auf Privatsphäre.
Nach einem Diebstahl ist eine Ortung zur Wiederbeschaffung natürlich zulässig. Ein ehrlicher Finder hat das Gerät ja schon abgegeben/gemeldet oder ist auf dem Weg zum Fundbüro, hat also auch kein Problem mit der Ortung. Verboten ist dagegen die Veröffentlichung von heimlich aufgenommenen Bildern des Diebes (z. B. durch bestimmte Diebstahl-Schutz-Apps). An die Polizei dürfen die Bilder aber weitergegeben, nur nicht selber auf Facebook und Co. gepostet werden. Hier muss ein Richter die Öffentlichkeitsfahndung genehmigen.
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Das befürchte ich anders. Das Rechtsgut der Privatsphäre ist vermutlich im Zweifel höher zu Gewichten, als der Wert des Phones. Aber ich bin nicht juristisch geschult genug, um da sicher zu sein
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Zitat: "Datenschutzrechtlich unproblematisch ist hingegen, wenn die Ortung durch das System technisch etwa erst nach einem Kfz-Diebstahl oder zur Sicherheit des Beschäftigten eingesetzt wird."
Quelle: Seite des Datenschutzbeauftragten Rheinland-Pfalz.
Gilt analog auch für Smartphones.