Zitat von
Alking
Also wenn man nach dem Gesetz Eigentümer wird dann hat man alle Rechte die man eben als Eigentümer hat. Apple müsste in dem vorliegenden Sachverhalt in jedem Fall das Gerät wieder lauffähig machen. Das bedeutet aber nur das Gerät wieder zugriffsbereit machen, sprich im Apple Store müssten sie es auf Werkseinstellungen zurücksetzen.
Was anderes ist die Apple ID. Da müsste man mal die AGB checken. Da kann es durchaus sein dass die ID an die Person gebunden ist. Das ist dann nämlich ein schuldrechtliches also vertragliches Problem und kein sachenrechtliches Eigentümerproblem.
Sprich die ID kann nach deutschem Recht nur im Erbfall oder per Vertrag auf einen anderen übertragen werden. Nicht aber automatisch durch den Eigentumserwerb. Das sind zwei rechtlich betrachtet unterschiedliche Aspekte.