Kleiner Reparaturbericht zum W700
Hi,
der Touchscreen meines W700 reagierte nicht mehr. Treiber und das OS neu installiert, ebfalls keine Reaktion.
19.06.2013
Danach bei Acer reklamiert und eine Abholung aufgegeben.
Heute 28.06.2013
Der gute UPS Zusteller brachte das Tablet wieder zurück. Zuerst habe ich mir den Reparaturschein angeschaut :
Problembeschreibung : Display - Video Not Sync (Picture Change but old Picture still has Shadow)
Diagnose: System Function - Touchscreen Function Fail
Reparaturdetails: Gerät getestet und das System recovert
...also schon mal kein Hardwaretausch. Nachdem starten des Tablets, reagiert das Display natürlich nicht auf Gesten. Eine Reparatur wurde also nicht durchgeführt sondern nur das OS recovert und ohne testen den Versand übergeben. Das hatte ich bereits selber gemacht und auch in die Beschreibung hinzugefügt. Also heute nochmal eine Abholung beauftragt. Dabei wurde das Tablet erst am 13.04 gekauft. Für 1 Jahr Garantie und bei so einem Preis, sollte man lieber eine Garantieerweiterung in Erwägung ziehen.
Folgendes habe ich noch mit der Acer Hotline beredet:
- deutsches Gesetz sind 2x Nachbesserung bei gleichem Problem. Danach hat der Kunde das Recht, die Ware erstattet zu bekommen.
Acer : laut ACER AGB wären es 3x.
Wenn ich mich richtig erinnere gilt BGB Recht vor AGB des Herstellers oder hat sich da wieder was getan?
Hat wer auch schon sein Tablet zurück schicken müssen und ebenfalls Probleme mit der Reparatur?
AW: Kleiner Reparaturbericht zum W700
Das mit dem zweimal nachbessern und dann ersetzt bekommen ist kein Gesetz in Deutschland, sondern hat sich so eingebürgert.
Du hast immer ein Recht auf Nachbesserung, wenn etwas nicht richtig funktioniert. Wie das der Verkäufer/Hersteller löst ist seine Sache.
Mit der kostenlosen
PocketPC.ch App von meinem Windows 8 device aus geschrieben.
AW: Kleiner Reparaturbericht zum W700
Das mit dem einbürgern, halte ich nicht wirklich für richtig. Jedenfalls, wurde es mir mal anders beigebracht.
Hier ein Verfahren mit eine Rechtsbesprechung :
http://dejure.org/dienste/vernetzung...chen=4 U 52/12
und hier BGB §:
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html