http://www.bild.de/digital/handy-und...8306.bild.html
Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 2
Druckbare Version
http://www.bild.de/digital/handy-und...8306.bild.html
Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 2
Der Titel ist hier genau genommen falsch, denn es geht um die Gewährleistung und die ist etwas anderes als die Garantie.
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Die ersten 6 Monate nach Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass der Fehler nicht schon bei Verkauf angelegt war. Danach muss das rechtlich auch heute schon der Käufer tun auch wenn das meistens kulant behandelt wird, wenn kein Wasserschaden vorliegt. Nachdem ein Custom-ROM so es drauf ist aber recht einfach festzustellen sein dürfte wäre das ein zweiter Punkt wo die Verkäufer darauf bestehen könnten, dass der Käufer nachweist dass dieses nicht für den Defekt verantwortlich ist (sobald halt nach 6 Monaten sich die Beweislast umkehrt). Das dürfte für die meisten nicht zu leisten sein. An der Beweislastumkehr wird auch mit der Richtlinie nix gerüttelt (steht aber im verlinkten Artikel auch so drinnen).
Die Garantie schließlich ist eine freiwillig vom Hersteller gewährte Leistung. Der kann in seinen Garantiebedingungen wirklich alles festlegen was ihm in den Sinn kommt. Und wenn da drinnen steht er garantiert nur dass es fehlerfrei funktioniert wenn man es nur in staubfreien Räumen nutzt ist auch das rechtlich möglich.
D.h. das einzige was man sicher hat ist die Gewährleistung beim Verkäufer - ob der das dann über die Herstellergarantie abwickeln kann oder ob er selbst für Ersatz sorgt ist sein Problem.