Gewährleistung auch nach Rooten und Flashen.
Für die, die sich ewig Beschäftigen, die Spuren von Root etc. zu Verwischen, gibt's hier interessante Neuigkeiten.
Zitat:
[FONT=Verdana]Im Februar hatte der [/FONT]FoeBuD[FONT=Verdana] und die [/FONT]FSFE[FONT=Verdana] die [/FONT]Free-Your-Android-Kampagne[FONT=Verdana] gestartet (wir [/FONT]berichteten[FONT=Verdana]). Bei Vorträgen und Workshops zu dem Thema gab es immer wieder Bedenken von Teilnehmern, ob der Garantieanspruch erlischt, wenn das Gerät selbst gerootet und/oder das Betriebssystems ersetzt wird.[/FONT][FONT=Verdana]Das juristische Team der FSFE hat dazu nun eine Stellungnahme veröffentlicht. Diese kommt zu dem Ergebnis: Die EU-Verordnung 1999/44/CE schreibt vor, dass die Gewährleistung auch im Falle des Rootens oder Flashens erhalten bleibt. Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass der Defekt durch das Rooten oder Flashen verursacht wurde – was laut Carlo Piana und Matija Šuklje nur in Ausnahmefällen gegeben ist – kann der Hersteller die Gewährleistung verweigern.[/FONT]
[FONT=Verdana]Vorausgesetzt ihr habt das Gerät als privater Verbraucher innerhalb der europäischen Union erworben, muss der Händler in den vorgeschriebenen zwei Jahren auftretende Schäden beheben, oder euch das Gerät ersetzen.[/FONT]
Quelle: https://netzpolitik.org/2012/garanti...n-von-geraten/
AW: Gewährleistung auch nach Rooten und Flashen.
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Hallo zusammen
Wie ist das eigentlich mit der 1999/44/CE in der Schweiz? Gilt das da genau so?
Man hatte ja schon einige Schauermärchen gehört wie sich Hersteller drücken wollen..
AW: Gewährleistung auch nach Rooten und Flashen.
Null Problem auch nach root bei div. Devices die eingewandt wurden zwecks Garantie.
AW: Gewährleistung auch nach Rooten und Flashen.
Ich habe drum grad ein Fall wo die Risse im Gehäuse eines One Mini (ist ja ein bekanntes Problem) nicht repariert werden wollen weil das Gerät gerootet ist und nicht startet (ist mir bekannt, es ist z.Zeit keine Software drauf, nur das Recovery) und dass hat m.M. nach rein gar nichts miteinander zu tun..
AW: Gewährleistung auch nach Rooten und Flashen.
Tja google mal nach der Lösung gibt genug Möglichkeiten.
AW: Gewährleistung auch nach Rooten und Flashen.
Möglichkeiten für was? Die Software wieder zum laufen zu bekommen? Das ist ja nicht das Problem, mir ist absolut klar wie das geht.
Das Problem ist dass der Reparaturservice sich weigert die Risse (Hardwaredefekt) zu reparieren weil das Gerät gerootet ist und halt zur Zeit nicht startet.
Daher wollte ich erfragen wie das mit der 1999/44/CE in der Schweiz so steht.
Danke & Grüsse
AW: Gewährleistung auch nach Rooten und Flashen.
Dass die Garantie funktioniert
AW: Gewährleistung auch nach Rooten und Flashen.
Hallo zusammen
Vielleicht noch als Abschluss hier die Zusammenfassung dieser Angelegenheit:
Nachdem sich dann der Reperaturservice sehr bockig gestellt hat und keine Gehäusereperatur durchführen wollte weil der Eingangstest nicht bestanden wurde habe ich den Rechtsschutz eingeschaltet.
Das ganze zog sich dann ziemlich hin, habe dann aber nach langem hin und her ein Ersatzgerät erhalten.
Leider in miserablem Zustand (Vibra defekt, Gehäuseteile standen ab) aber ich musste es wohl oder übel vorerst hinnehmen da ich in den Urlaub ging und das Gerät brauchte. Das Gerät lief aber nur ein paar Tage, dann war komplett Sendeschluss (kein Piep mehr)
Wieder zurück vom Urlaub, Gerät wieder eingeschickt und inzwischen Ersatz erhalten der auch zu funktionieren scheint.
Nur schade dass ich inzwischen ein anderes Gerät gekauft hatte (kein HTC mehr) und das One Mini verkaufen werde und auch in Zukunft HTC Geräte meiden werde. Schade eigentlich, wo doch das alte HTC Wildfire immer klaglos seinen Dienst tat (und immer noch tut)
Grüsse
DasOne, jetzt ohne One dafür mit einem anderen Mini