Darf man ein Handy mit dem Energy-ROM verkaufen?
Ich möchte die Experten fragen, ob ich mein HTC-Touch Pro 2 (ohne Branding, selbst gekauft) mit einem installierten Enery-ROM verkaufen darf (ebay) oder ob es da rechtliche Probleme / Bedenken gibt?
Falls dieses der Fall sein sollte, könnte man das Handy von mir auf den Werkszustand zurückgesetzt werden, so dass das Energy-ROM nicht mehr sichtbar ist?
Viele Grüße
Jörg
AW: Darf man ein Handy mit dem Energy-ROM verkaufen?
nunja, theoretisch, wenn das ROM nichts enthält, was nicht lizenziert wurde, ist es eigentlich kein Problem. Garantie ist eh keine mehr drauf und du darfst mit deinem Gerät prinzipiell ja machen, was du willst.
AW: Darf man ein Handy mit dem Energy-ROM verkaufen?
Da stimme ich meinem Admin hier zu.
Man darf halt nicht wie einige es machen das Gerät mit Garantie verkaufen, denn das Stimmt nicht.
Wenn du es Geschick machst kannst du es mit einer Gute Beschreibung, aller "mit Rom wo viele Fehler des Original behoben worden" Anpreisen.
AW: Darf man ein Handy mit dem Energy-ROM verkaufen?
Zitat:
Zitat von
yjeanrenaud
...wenn das ROM nichts enthält, was nicht lizenziert wurde...
Genau hier liegt meiner Meinung nach der Knackpunkt.
Beim Kauf des Geräts kaufst Du auch eine Lizenz des installierten Windows-Mobile mit. Das darf man dann sicherlich mit den Updates auf der Hersteller-Seite aktualisieren. Aber ob damit auch eine höherwertige Version abgedeckt ist, bezweifle ich mal.
Fuer das TP bspw. gab es nur offizielle WM6.1 ROMs - ist also die Frage, ob ein Custom-ROM mit WM6.5 dann noch ordnungsgemaess lizensiert ist. Muesste man mal die EULA lesen :-)
Dazu gehoert natuerlich dann auch die eingekochte Software - zB wenn im Stock-ROM ein OfficeMobile6.1 drinnen war und im Custom-ROM dann das allerneuste 2007er mit OneNote und Co integriert ist.
Dieses ganze ROM-Cooking-Business hat fuer mich den Anschein einer "Grauzone", man darf ja zB auch hier in PocketPC keine ROM hochladen, die findet man immer nur schoen anonym auf den ueblichen Hostern.
Microsoft scheint das aber auch damals, als WM6.X aktuell war, geduldet zu haben, und wird dann ja heute, wo WM6.X "out" ist, nicht damit anfangen, dagegen vorzugehen.
Ich wuerd das daher schon irgendwie "andeuten" in der Verkaufsbeschreibung, wie Musel vorgeschlagen hat.
zB: Derzeit aktuelles ROM XY installiert, dieses wird beim Verkauf durch die Original-Version ersetzt. Auf expliziten Wunsch kann aber auch die neue Version installiert bleiben...
AW: Darf man ein Handy mit dem Energy-ROM verkaufen?
Vielen herzlichen Dank für eure drei Antworten.
Die Formulierungen finde ich gut und ich werde etwas in diese Richtung "konstruieren" :cool: