Frage zur Garantieeinforderung bei gebrandeten Geräten (HD2)
Hallo,
habe wegen Falschlieferung unfreiwillig ein als T-Mobile gebrandetes HD2, auch so in der Datenbank von HTC bekannt.
Nun wollte ich es wegen Defekt (WLAN, Bluetooth) direkt bei HTC auf Garantie reparieren lassen, da ich ein HTC-Garantieheft mit IMEI-Nummer darauf vorliegen habe. Wohlgemerkt, nicht ein drittes Mal auf Gewährleistung beim Internetlieferanten, bei dem ich schon zwei erfolglose Reparaturen erduldet habe.
HTC erklärt, dass bei gebrandeten Geräten allein der Brandinggeber verpflichtet sei, das Gerät zur Reparatur anzunehmen. T-Mobile will es nicht annehmen, weil es bei einem Drittlieferanten gekauft wurde.
Kennt jemand die Rechtslage, wer beim T-mobile gebrandeten Gerät eine Garantiereparatur annehmen muß ?
Denn ansonsten stellt es sich mir so dar, dass ein gebrandetes Gerät zwar Gewährleistung hat aber faktisch keine Herstellergarantie.
Wer von Euch mit Original-T-Mobile HD2-Geräten hat denn in seinem Karton auch ein HTC-Garantieheft dabei, bitte mal melden...
Danke
AW: Frage zur Garantieeinforderung bei gebrandeten Geräten (HD2)
Die Rechtslage ist relativ "simpel": Gewährleistungsgeber, also dem Käufer gegenüber in der Pflicht, ist gemäss europäischem Recht immer der Verkäufer (vulgo "Händler") - nicht der Hersteller. Letzterer gibt eine "freiwillige Garantie", welche mit der Gewährleistung nichts zu tun hat. So gesehen kann sich auch T-Mobile entschuldigen, da nicht Verkäufer gemäss Deiner Info, auch wenn das Gerät gebrandet ist. Ausschlaggebend ist, kurz formuliert, die Kaufquittung.
Da Du "unfreiwillig" (durch Austausch?) ein gebrandetes anstelle eines freien Geräts erhalten hast, solltest Du dort reklamieren, wo genau dieser Austausch vorgenommen wurde - denn Du hast nicht das zurückbekommen, was Du hingegeben hast.
AW: Frage zur Garantieeinforderung bei gebrandeten Geräten (HD2)
danke für Deine Antwort,
ich möchte aus gewissen Gründen (u.a. hat mein Händler 2x vergeblich reparieren lassen), nicht ein drittes mal über Gewährleistung beim Händler reparieren lassen. Da ich denke, als Käufer das Recht zu haben, in Fällen zeitlich parallel laufender Gewährleistung und Garantie frei zu wählen, über welchen Weg eine Reparatur erfolgen soll, wollte ich mich nun über die freiwillig ausgesprochene Herstellergarantie entscheiden, ausgedrückt durch das beiliegende Garantieheft von HTC.
Der Problempunkt liegt nur jetzt darin, dass HTC bei einem gebrandeten Gerät (T-Mobile) den Brandinggeber grundsätzlich für die Reparaturannahme heranziehen möchte; während T-Mobile dies ablehnt, weil sie nicht der direkte Verkäufer sind.
Folge ich der mehrfach ausgedrückten schriftlichen Aussage von HTC, so müsste es zwischen HTC und T-Mobile offensichtlich Hintergrundverträge geben, die T-Mobile zur Annahme verpflichten. HTC hat geschrieben, dass T-Mobile sogar unabhängig vom Verkaufsweg, das HD2 annehmen müsse.
Nur will T-Mobile dies nicht tun.
HTC sagt, dass wegen des Brandings das Gerät verändert wurde, daher sei T-Mobile nun zuständig. Ich könnte es so verstehen, dass wegen des Brandings T-Mobile in der HTC-Garantie an die Stelle des Herstellers rückt, um eine Garantiereparatur durchführen zu lassen.
Mich würde interessieren, ob bei (T-Mobile) gebrandeten Geräten generell nur noch Gewährleistung (über den Händler) besteht, und u.U. die HTC-Garantie verloren geht ? obwohl im HTC-Garantieheft keinerlei Hinweise auf Garantieverlust aufgrund des Brandings zu finden ist.
Kann jemand mit einem T-Mobile-Gerät nachsehen, ob in seinem Karton ein HTC-Garantieheft mit beigelegt ist ?
AW: Frage zur Garantieeinforderung bei gebrandeten Geräten (HD2)
Die Antwort hast Du indirekt gleich selbst gegeben: Das gebrandete Gerät wurde zu Sonderkonditionen an T-Mobile ausgeliefert, die damit als "OEM Hersteller" die Garantie geben müssten - gemäss HTC, wie Du beschreibst.
Nach zweimaligem Scheitern der Reparaturversuche kannst Du übrigens eine Wandlung des Kaufvertrags verlangen (§440 BGB) - Austausch gegen ein gleichwertiges Gerät oder Geld zurück, und zwar bei dem Händler, wo das Gerät gekauft wurde. Anderswo geht nicht, und wenn doch, dann nur aus Kulanz. Im Prinzip hättest Du das gebrandete Gerät gar nicht annehmen dürfen, aber es scheint ja anders gelaufen zu sein. Und ja, T-Mobile scheint auch als Service-Annahmestelle für HTC zu dienen, defekte Geräte gehen meist eh zentral zu Reparaturspezialisten, die Händler erhalten eine Bearbeitungspauschale. Das Servicegeschäft ist mittlerweile sehr "dreckig" geworden, da auch hier nur mehr der Geiz regiert - also wird an allen Orten gespart, dass die Schwarten krachen.
Last, but not least: Ich wiederhole, die Garantie ist *freiwillig*, HTC kann (leider) aus fast beliebigen Gründen ablehnen, Garantieheft hin oder her! Gesetzlich ist und bleibt der Verkäufer Dein Ansprechpartner, nachdem HTC bereits mehrfach abgelehnt hat. Vielleicht könnte ein Anwalt mehr herausholen, deshalb ist Rechtsschutz oft gar nicht so schlecht...
AW: Frage zur Garantieeinforderung bei gebrandeten Geräten (HD2)
danke erneut,
zu Deinem letzten Absatz und der Auffrischung meines Rechtsverständnis:
Ja sicher, die Aussprechung einer Herstellergarantie ist freiwillig; jedoch, wenn diese in Form eines beigelegten Garantiehefts ausgesprochen ist, so müsste diese doch den Hersteller bzgl. seiner Erfüllung auch binden !?
Im Garantieheft steht (schau mal in Deines hinein...), dass diese Garantie in allen EU-Ländern einklagbar sei !, zudem ist auf der ersten Seite meines Garantiehefts meine IMEI-Nummer als Label aufgeklebt. immerhin ...
Eine auch freiwillig ausgesprochene Garantie ist letztlich ein Marketing- und Werbeinstrument, daher dürfte sie doch nicht einfach eine rückziehbare Leerhülle sein ! oder ?
AW: Frage zur Garantieeinforderung bei gebrandeten Geräten (HD2)
Die Hersteller kommen idR für sämtliche Aufwendungen der Händler für deren Gewährleistungsarbeiten auf - sprich, nicht der Händler bezahlt, sondern der Hersteller. Das ist einer der Gründe, wieso vielen das mit der Garantie nicht mehr allzu geläufig ist...
Ich habe bei einigen unterschiedlichen Herstellern gearbeitet, leider betrachten die wenigsten die Garantie als ein geeignetes Marketing-Tool. Aus einem relativ simplen Grund: Die gesetzlich geregelte Gewährleistung geht einige Schritte weiter (ist jedoch für Endkunden etwas komplizierter in manchen Dingen, zB Umkehr der Beweislast bereits nach 6 Monaten). Ich kenne auch einige "Garantiehefte" ganz gut, im Kleingedruckten steht oft, dass der Hersteller jeden einzelnen Fall prüfen und ablehnen kann (="limited warranty", also keine uneingeschränkte Garantie). Da kaum jemals ein Händler die Karten/Hefte noch ausfüllt (und erst noch oft geschummelt wird), gilt letztlich die Kaufquittung *immer* als Beweis. Und noch etwas: Eine freiwillige Garantie ist letztlich eine sehr gummige Geschichte, Papier ist sehr geduldig. Ich habe einige sehr interessante Klagen miterlebt - die Gerichte (falls es so weit kam) haben erstaunlich viel abgelehnt, gerade internationale Fälle können sehr heikel sein - denn im Handy-Handel läuft sehr vieles in einer Grauzone (was auch dazu führte, dass Kosten für Reparaturarbeiten an fremdimportierten Geräten nicht vom Hersteller übernommen werden mussten, sondern vom Importeur, der sich irgendwo auf der Welt mit Ware eingedeckt hat).
Meine ganz persönliche Meinung: Die Gewährleistung ist viel einfacher - so lange man sich tatsächlich an den Verkäufer wendet. Tut man dies nämlich nicht, hat man bereits ein Problem: Wenn die beiden erfolglosen Reparaturversuche nicht bei diesem Händler stattgefunden haben, steht bei diesem der Zähler auf "Null". D.h. dieser Händler hat immer noch seine 2 Versuche.
Der langen Rede kurzer Sinn: Man kann alles versuchen... ich könnte auch einen der kleinen IMEI Kleber von der Schachtel nehmen und sie ins Garantieheft des Herstellers kleben - vielleicht bringt´s was. Hochwertige Geräte kaufe ich mittlerweile nur mehr bei Händlern, die für guten Service bekannt sind - die "Grauen" lasse ich bewusst aussen vor. Denn die sind leider meist nur am schnellen Profit interessiert, oft werden Dinge abgelehnt, die eigentlich gemacht werden müssten.
Vielleicht bringt es ja etwas, HTC den Sachverhalt korrekt zu schildern, in einem an die Marketingabteilung gerichteten Schreiben. Und auch ganz nett auf das Garantieheft hinweisen. Vielleicht sogar den Trick anwenden: "Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein teures Smartphone von HTC und keiner will sich um Sie kümmern". Ich als Marketingfuzzi habe einige Male den Serviceleiter "überstimmt"...