Gilt hier das Garantierecht ?
Hallo Ihr Lieben,
Mir ist seit gestern aufgefallen dass der Druckpunkt der Laut/Leisetasten auf der Seite nicht mehr richtig ist und die Lautertaste sich noch schwer drücken lässt.
Gilt hier das Garantierecht ? :)
Danke sehr.
Ps: Das Gerät ist mir NICHT runtergefallen.
AW: Gilt hier das Garantierecht ?
Wie lang hast du denn das gerät schon?
AW: Gilt hier das Garantierecht ?
AW: Gilt hier das Garantierecht ?
war nichmal die rede von 4 wochen garantiefrist oder so? :o
zur not schreib hier mal ne mail hin:
http://www.htc.com/de/CS_Mail.aspx
AW: Gilt hier das Garantierecht ?
Gesetzlich hat man 2 Jahre soweit bin ich auch. Aber fällt mein Fall auch unter die Garantie das ist hier die Frage.
HTC könnte ja zb sagen dass Verschleiss ist...
AW: Gilt hier das Garantierecht ?
Ich denk da sollte sich was machen lassen, weil unter verschleiß können dies eigentlich nich schieben, is ja nicht so als das du den ganzen Tag an den knöpfen rumspielst oder?
AW: Gilt hier das Garantierecht ?
einfach mal bei HTC oder dem Händler anfragen.
AW: Gilt hier das Garantierecht ?
Hier gilt das BGB!
"Garantie" ist eine freiwillige Leistung meist des Herstellers.
Das gesetzliche Gewährleistungsrecht gilt gegenüber dem Händler. Du hast zwei Jahre ab Kauf Gewährleistung.
Innerhalb von 6 Monaten steht der Händler für alle Schäden ein, sofern es der natur des Schadens nach nicht ausgeschlossen ist, das der Schaden nicht schon bei Kauf veranlagt war. Praktisch nur Wasserschäden, selbst gebrochene Displays könnten durch nicht sachgemässen Einbau verursacht sein (die Händler weigern sich standhaft, haben aber vor Gericht schlechte Karten, wenn es nicht eindeutig ist, das der Schaden anders entstanden ist)
Die restlichen 18 Monate musst Du schon den beweis bringen - wobei der Anscheinsbeweis reicht.
In Deinem Fall ist die Sache klar: Wenn kein Sturzschaden erkennbar ist handelt es sich um einen Gewährleistungsschaden. Was sollst Du gemacht haben? Den Knopf zuoft gedrückt haben? An einem 500 Oirogerät? Nach 7 Monaten?
Da wiegt der Anschein so stark, das der Händler ihn erstmal widerlegen muss!
Wende Dich an den Verkäufer, er ist Dein Vertragspartner und gegenüber ihm hast Du die wesentlich stärkeren Rechte, als irgend eine windige Herstellergarantie!