Sobald ich im Browser meines HTCDHD www.kino.to eingebe, werde ich automatisch auf eine pornoseite geschickt. Passiert aber nur auf dem handy. Wollte auch mal fragen ob es bei euch auch so ist.
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Sobald ich im Browser meines HTCDHD www.kino.to eingebe, werde ich automatisch auf eine pornoseite geschickt. Passiert aber nur auf dem handy. Wollte auch mal fragen ob es bei euch auch so ist.
Davon abgesehen, dass kino.to nicht legal ist und so etwas hier eigentlich nicht besprochen werden darf...
Das Besuchen der Seite kino.to ist in jedem Fall legal.
Herunterladen von Filmen = illegal.
Streamen von Filmen mit Zwischenspeicher auf der Festplatte = illegal/legal (je nach Auffassung der aktuellen Gesetzeslage)
Streamen von Filmen mit Zwischenspeicher im RAM = legal.
Soweit zur Gesetzeslage in Deutschland.
JoBilly darf also auf jeden Fall die Seite kino.to besuchen. Was er darauf macht hat er nicht angesprochen. Also enthält seine Frage bisher auf jeden Fall ausschließlich legalen Kontent der auch hier besprochen werden darf.
Siehe u.a. hier:
http://www.focus.de/digital/internet...id_380416.html
Zitat:
Zitat:
Das Schmarotzen via Stream ist zudem völlig legal. „Gesetzlich verboten ist nur die Verbreitung von rechtswidrig hergestellten Kopien urheberrechtlich geschützter Werke, nicht das Konsumieren“, erläutert der Rechtsanwalt und Experte für Urheberrecht Christian Solmecke. Auch wenn dem Nutzer klar sein dürfte, dass ein aktueller Kinofilm auf Kino.to nur illegal mitgeschnitten sein kann, macht er sich durch dessen Anschauen hierzulande nicht strafbar.
der film wird aber auf speicher gecached und nicht im ram ;) ergo illegal.
des weiteren guckst du wissendlich urheberrechtlich geschütztes material was auf jeden fall illegal ist
wenn du auf kino.to sachen guckst die nicht urheberrechtlich geschüttz sind also frei zugänglich dann ist es natürlich nicht illegal
Wer sagt man das man im Speicher cachen muss? Alles Einstellungssache. Der Focus sagt sogar das es in jedem Fall legal ist, egal ob RAM oder Speicher. Das mit der illegalität beim Streamen in den Speicher ist sowieso ein Punkt, der beim normalen Konsumenten nicht greift.
Illegal ist dies natürlich für alle Uploader, Leute die Material downloaden oder verbreiten. Was einjeder nun mit seinem schlechten Gewissen macht, oder ob man überhaupt eins hat, ist wohl jedem selber überlassen. Ich selber besitze ziemlich viele DVD's und gehe auch oft ins Kino.
Ganz davon abgesehen ist es einfach mal nur egal, wo du es ablegst, wenn du dir einen Film anschaust, der im Laden zu erwerben oder im Kino zu sehen ist, worauf die Seite ja ausgelegt ist. Da kannst du mir noch 20x erzählen dass das Cachen erlaubt ist oder nicht, bleibt der Content trotzdem illegal.
Das anschaun dieser Streams ist legal.... Zudem gab es noch nie rechtliche schritte gegenüber Leuten die auf Kino.to nur Streams angeschaut haben......
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem 7 Mozart aus geschrieben.
Mal davon abgesehen, hat denn schon jemand auf die Frage des Threaderstellers geantwortet ?
Mit meinem DHD habe ich deswegen extra die Seite aufgerufen, da kommt bei mir nichts Pornöses,
aber auch kein Film, wenn ich einen anklicke dann passiert nichts.
Dauert das solange bis da was geht oder liegt das am DHD ?
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1. Die Filmindustrie hätte es natürlich am liebsten so, dass das Anschauen von Streams illegal wäre, ist doch ganz klar, dass das so ist. In einigen Staaten der USA ist es auch illegal, im Schlafanzug vor die Haustüre zu gehen oder Oralsex zu betreiben. Was in Deutschland legal oder illegal ist bestimmen nunmal die deutschen Gesetzte, und nicht eine allgemeine Auffassung von gut und recht.
2. Ginge es nach meiner Meinung, würde ich das Streamen von im Laden unveröffentlichten Kinofilmen auch verbieten. Da meine Meinung nunmal aber kein Gewicht hat, kann ich auch nichts gegen die deutschen Gesetze machen.
3. Der Content ist schonmal gar nicht illegal, was du meinst ist der der Konsum des Contents seitens der Filmindustrie. Der Content eines Kinderpornos wäre illegal.
PS: Bei mir kommen auf dem DHD da auch nackte Frauen bei kino.to
Was für sinnlose Sonntag-Nachmittag-Diskussionen...
stimmt :)
Wenn man in den Einstellungen die mobile Ansicht von Webseiten deaktiviert, kommt man auch auf die normale kino.to Seite.
Funktioniert immer noch nicht. So n Müll.
Probiers hat mit nem anderen Browser wie Dolphin HD xscope damit gegts eigtl... musste nat. auch den UserAgent umstellen... bei kino.to zwar nicgt ausprobiert aber bei anderen Seiten die dem StockBrowser die desktop Ansicht verweigert.
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Musste bei Dolphin HD den User Agent auf iPad stellen dann gings, mit allen anderen UserAgents kamen jedoch die pösen Bildchen :O
Streaming ging dann problemlos. Solange es kein globales Inet Recht gibt wird das meiner Meinung nach eh nie gescheit funktionieren mit Raubkopien verbieten. Also in der Schweiz ist fast alles Grauzone, jeder lädt runter (natürlich auch Politiker und Polizisten, oder wenigstens die Söhne/Töchter von denen) und 1x pro Jahr wird jemand als Abschreckung gebüsst...
Aber soweit ich weiss (ich rede nur von der Schweiz) sind die Daten wer, was runtergeladen hat bei den Providern und stehen unter Datenschutz. Damit die rausgegeben werden muss also ein Verdacht bestehen - bzw ne Anklage oder sowas in der Art. Bin da aber auch nicht 100% sicher :)
Ich muss sagen. Vedammt seid ihr Genies. ES HAT FUNKTIONIERT mit dem Dolphin Browser. Mann hat der viele Tools. Danke für die nützlichen Antworten.
(Und nur so zur Info. Auf dem Phone filme streamen ersetzt niemals ein Kinobesuch. Ich schau prinzipiel nur ältere Filme und Serien.)
Kino.to ist mit dem htc hd7 auch nicht erreichbar ... Komme auch immer auf ne andere Seite ...
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem HD7 T9292 aus geschrieben.
Genau. Womit die Legalität von Kino.to wenigstens aus Schweizer Sicht geklärt wäre.
Nur für die Interessierten hier noch ein Artikel aus dem Jahr 2007 von der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) bezüglich dem Konsum von Raubkopien in der Schweiz. Meines Wissens hat sich die Rechtslage seither nicht verändert. Die erwähnte Handlungshilfe "CDs brennen und Tauschbörsen" gibt es hier zu downloaden.
Die gesetzliche Grundlage in der Schweiz ist hier zu finden: Art. 19, Abs. 1 URG: "Veröffentlichte Werke dürfen zum Eigengebrauch verwendet werden"
Zur Info nochmal: Die Gesetzeslage die ich gepostet habe gilt nur für Deutschland! Wies in Schweiz und Österreich aussieht weiss ich nicht. Kann aber wieder ganz anders sein!
Also wer nicht in Deutschland wohnt sollte sich lieber nochmals informieren.