AW: Media Markt und Service
Nabend oder guten Morgen
Ja diesen Ort mein ich. Der Fehler tritt bei mir nur unten rechts auf der rechten Taste. Da mal etwas mehr als nötig drücken.....Soll nix passieren, bei mir leider schon.
Der vom MM erklärte mir, es wäre ja ein sensorisches Display kein mechanisches, meine frage "Wollen sie mich für dumm verkaufen" Meine Frage, "Ja eben sensorisch, und warum ist es da unten druckempfindlich, aber nur da"...Da kam das mit dem Serienfehler....
Naja, wie gesagt, bin Rechtschutzversichert, warum nicht mal Anwalt nehmen
Gruss
AW: Media Markt und Service
Moin
Heute hab ich mit dem Anwalt telefoniert und mit HTC. Der Anwalt gibt mir Recht, zweimaliger Versuch des reparierens genügt. Bei HTC ist der Fehler unbekannt und rät mir zu einem Gerätetausch.....
Der MM Abteilungsleiter war leider nicht sehr kooperativ heute. Also war mein letztes Wort "Mein Anwalt meldet sich bei Ihnen"
Der Versicherer riet mir nun, zuerst einem Mediator einzuschalten, danach könne man immernoch einen Anwalt einschalten.
Was ein Aufwand, ich möchte doch nur ein funktionsfähiges Smartphone oder mein Geld zurück.... oder Neugerät
MfG
das angepisste Nordlicht^^
AW: Media Markt und Service
Mhhh, hast ja echt den worstcase erwischt, ich selbst hab nur gut erfahrungen mit MM und Service gemacht, Laptop nach 2h kaputt (übrigens ein echt teurer Vaio, sch*** teil) und sofort nen austausch bekommen, selbst bei ohrhöhrern nach 1jahr kaputt, ohne probleme ne gutschrift.
schlechte erfahrungen nur bei der Xbox von meinem bruder, die wollten sie auch einschicken und nicht gleich tauschen :S
AW: Media Markt und Service
Leute, bevor ihr hier noch ausflippt:
Rein rechtlich gesehen haben die "phösen" Media Markt Mitarbeiter Recht. Punkt, keine Diskussion.
Ein Anrecht auf Austausch hat man idR nur innert der ersten 2 Wochen nach Kauf - und das tatsächlich ausschliesslich bei dem Händler, wo man das Gerät gekauft hat. Europäisches Gewährleistungsrecht kann auch vom allerbesten Anwalt Deutschlands nicht sofort abgeändert werden.
Eben jener Händler hat nach Ablauf der 14 Tage das Recht auf 2 Reparaturversuche. Erst nach dem dritten Versuch kann man den nach wie vor gültigen Kaufvertrag wandeln - sprich Austausch verlangen. Aber auch diese Vorgehensweise ist nur während der ersten 6 Monate nach Kaufdatum zu empfehlen, denn danach dreht sich die Beweislast zu Ungunsten des Käufers. Bleibt oft nur die Hoffnung auf Goodwill vom Hersteller - denn dort schickt auch Media Markt die defekten Geräte hin.
Und noch was: Es stimmt, jede Media Markt und jede Saturn Filiale sind rechtlich eigenständige Gesellschaften. Das hat vor allem für den Marktleiter einen Vorteil: Er ist einer der wenigen, der wirklich anständig Geld verdient in dem Laden, oft sogar unanständig viel, während gleichzeitig die "normalen" Mitarbeiter oft mit Mindestgehältern abgespiesen werden. Kein Wunder, ist dort niemand wirklich gut drauf - ausser der Marktleiter nach Ausschüttung seiner Prämien.
Für den Konsumenten hat das übrigens auch mal Nachteile: Obwohl oft überregional Werbung und damit verbundene Aktionen stattfinden, sind etliche Preise in unterschiedlichen Märkten nicht identisch. Das kann zu höchst erstaunlichen Preisdifferenzen führen. Wer sich nicht auskennt, wird gnadenlos abgezockt - billig sind Blödmarkt sowie der geile Elektromarkt um die Ecke nämlich überhaupt nicht. Sie sind nur laut, sehr laut, was Werbung anbetrifft. Und was glaubt ihr, wer diesen Lärm bezahlen muss? Richtig. Die geilen und blöden Kunden.
AW: Media Markt und Service
Zitat:
Zitat von
Geconvin
Für den Konsumenten hat das übrigens auch mal Nachteile: Obwohl oft überregional Werbung und damit verbundene Aktionen stattfinden, sind etliche Preise in unterschiedlichen Märkten nicht identisch. Das kann zu höchst erstaunlichen Preisdifferenzen führen. Wer sich nicht auskennt, wird gnadenlos abgezockt - billig sind Blödmarkt sowie der geile Elektromarkt um die Ecke nämlich überhaupt nicht. Sie sind nur laut, sehr laut, was Werbung anbetrifft. Und was glaubt ihr, wer diesen Lärm bezahlen muss? Richtig. Die geilen und blöden Kunden.
Da hast du recht!
Ich habe mein HD7 in Berlin gekauft un mir zuschicken lassen, weil es dort durch die Einkaufspreisaktion 207€(!) billiger war..
Zur Info ich wohne bei Fulda in der nähe...also circa 500km weit weg..
MEin HD7 hatte aber ein paar kleine Fehler die ich nach 4 Tagen erst bemerkt hatte..also hab ich den Ursprungsladen kontaktiert, die sagten mir ich soll den Laden in meiner nähe aufsuchen und es wird mir umgetauscht..
Gesagt, getan..
Hab mein HD7 am Samstag abgegebn und bekomme jetz in den nächsten Tagen ein gaaaanz neues vom lieben Herrn Media Markt..
Also was ihr schreibt kann ich nicht wirklich nachvollziehen ;)
AW: Media Markt und Service
Moin
"Eben jener Händler hat nach Ablauf der 14 Tage das Recht auf 2 Reparaturversuche. Erst nach dem dritten Versuch kann man den nach wie vor gültigen Kaufvertrag wandeln - sprich Austausch verlangen."
Nur damit ichs verstehe, der Verkäufer hat das Recht auf zweimalige Reperatur, aber erst beim Dritten auf Wandlung? Was bringen mir dann zweimaliges Einschicken? Kann ich danach sagen "och wenn ihrs nicht repariert bekommt, nehm ich so!"? Ich will keine Goldwaage rausholen. Aber kannst du deine Äußerungen irgendwie belegen?
Zumal mir der Mitarbeiter weis machen wollte, es gäbe kein Gewährleistungsrecht. Was ja nun definitiv Quatsch ist. Mein Fehler ohne Zeuge dahin zu gehen. Mein Fehler zu denken, ich hätte Rechte und der Verkäufer Pflichten. Immer vom worse case auszugehen, ist nicht meine Philosophie...
Meine Quelle:
"§ 440
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt."
Quelle
AW: Media Markt und Service
^^^ Schlecht formuliert von mir, sorry.
Wenn 2 Reparaturversuche fehlgeschlagen sind, sprich das Gerät noch immer nicht 100% funzt, kannst Du einen Schritt weiter gehen. Da das Gerät noch keine 6 Monate alt ist, liegt die Beweispflicht auch beim Händler (!!!), das kann kein Media Markt Mitarbeiter weg diskutieren. Notfalls musst Du Deine Ansprüche schriftlich etc. geltend machen - aber Deine Rechtsschutzversicherung wird helfen.
Du hast ausserdem völlig Recht, die Gewährleistung ist gesetzlich verankert - ohne Diskussion. Ausserdem gibt es da noch die Herstellergarantie, die ist allerdings freiwillig.
Da Du mittlerweile bestimmt 2 Reparaturbelege vorweisen kannst, sollte der nächste Schritt einfach sein, dafür brauchst Du keinen Zeugen. Kauf- und Reparaturbelege genügen. Manchmal hilft es, den Sachverhalt beim Hersteller zu schildern, die helfen manchmal auch aus.
AW: Media Markt und Service
Hehe
Mein Problem ist, das ich Leute schlecht "überzeugen" kann. Wenn der Mitarbeiter "nein" sagt, obwohl ich definitiv Recht habe. Werde ich vllt etwas lauter....
Belege habe ich natürlich alle. Glaube nicht das die sich auf nen Streit mit Anwalt einlassen. Der erste Brief von Anwalt wird bestimmt reichen...hoffe ich...
Danke
AW: Media Markt und Service
Abschließend
Das Handy kam zurück von der dritten Reparatur. Was "Tausch defekter Hardware" nun bedeutet weiß ich nicht. Der Lackplatzer am Ständer ist weg und der Bildschirm scheint nun besser und unempfindlicher zu sein. IMEI Nr ist noch die selbe. Allerdings klappert nun die Lautstärketaste ^^ Was das nun wieder bedeutet. Dazu gab es einen 50€ Gutschein von MM.
Was soll ich sagen. Warum immer erst drohen müssen?
Schönen Abend noch
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Zitat:
Zitat von
Geconvin
Ein Anrecht auf Austausch hat man idR nur innert der ersten 2 Wochen nach Kauf - und das tatsächlich ausschliesslich bei dem Händler, wo man das Gerät gekauft hat. Europäisches Gewährleistungsrecht kann auch vom allerbesten Anwalt Deutschlands nicht sofort abgeändert werden.
Ein "Anrecht" auf einen Austausch der Ware hat der Käufer in der Regel erst mal gar nicht. Der Käufer hat Anspruch auf Fehlerbeseitigung, Nachbesserung, oder wie auch immer man das nennen will. Unzählige Händler bieten jedoch aus Kulanz im Rahmen einer bestimmten Zeit/Frist einen direkten Austausch an (bei O2 z.B. waren es glaub ich die ersten 10 Tage nach Kauf). Innerhalb von 14 Tagen hat man lediglich ein Rückgabe- bzw. Rücktrittsrecht. ABER GANZ WICHTIG: Nur bei FERNabsatz (also Einkauf via. Internet, Telefon, etc.)! Dieses Rücktrittsrecht greift NICHT wenn das Geschäft "persönlich" (also z.B. in einem MediaMarkt) zu Stande gekommen ist.
Ganz verstanden habe ich nicht den Zusammenhang, in dem Du hier Gewährleistungsrecht aufführst. Ein Austausch auf Kulanz (oder aber der Rücktritt von einem Kauf bei Fernabsatz) hat mit Gewährleistung nämlich erstmal nix zu tun.
AW: Media Markt und Service
Moin Kamizanon
Ich hatte ja mit HTC in England! telefoniert. Auch die bestätigten mir, dass dieser "Fehler" an meinen Bildschirm dennen nicht bekannt sei. Sie sagten mir ebenfalls, ich solle es austauschen lassen. Das andere Smartphones gleichen Typs oder eines Anderen, diesen Fehler auch nicht haben, bestätigte mich zusätzlich.
Am Ende hat es MM ja zugegeben, das es nicht in Ordnung war. Es hängt wohl stark davon ab, wer den jeweiligen MM leitet.
Gruss